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	<title>OVG Rheinland-Pfalz &#8211; DER OPPENHEIM-SKANDAL</title>
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	<description>Der Fall Marcus Held. Dokumentation eines Polit-Thrillers.</description>
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	<title>OVG Rheinland-Pfalz &#8211; DER OPPENHEIM-SKANDAL</title>
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		<title>Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2017 07:44:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
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					<description><![CDATA[  Am heutigen Dienstag (15. August) tagt der Oppenheimer Stadtrat ab 19 Uhr im Rathaus an der Merianstraße. Es ist eine öffentliche Sitzung, und auf der Tagesordnung stehen Themen, die spannend zu werden versprechen: Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie berichtet – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen? Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen bekannt wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter? Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil: Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen. Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen. Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz. In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme: Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro. In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen. Die Tagesordnung der Stadtratssitzung. Der Eilentscheid zur Hebau-Rechnung.   Auf diese Weise, mit Eilentscheidungen in Serie, wird ein Stadtparlament auf Dauer entmachtet. Regelrecht kaltgestellt. Ein solches Vorgehen ist, das macht die Oppenheimer Situation so brisant, mit der Gemeindeordnung in keiner Weise vereinbar. Die einschlägige – ständige – Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz ist da unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten.“ So hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz im Jahr 2006 explizit entschieden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2006, Az. 1 A 11596/05). Diese Entscheidung ist deshalb so gewichtig, weil das OVG Rheinland-Pfalz darin die eigene Rechtsprechung noch einmal klipp und klar bestätigt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1986, Az. 10 C  14/85) und so zur ständigen Rechtsprechung erhebt. Auch das Verwaltungsgericht Mainz verweist in einem Urteil vom 18. August 2014 (Az. 3 L 711/2014) auf die ständige Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz: „Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (… vgl. Urteil vom 13.4.2006 1 A 11596/05, BRS 70, 118; Urteil vom 9.4.1986, 10 C 14/85, AS 20, 349), der sich die Kammer anschließt, ist die Ausnahmeregelung des § 48 GemO eng auszulegen und streng zu untersuchen, ob die Entscheidung wirklich eilbedürftig ist und worin der zu erwartende Nachteil besteht.“ Es gilt also: Paragraf 48 der Gemeindeordnung, der das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters regelt, ist „sehr restriktiv auszulegen und streng zu beurteilen“, wie jedermann, erst recht jeder Jurist, im einschlägigen Schrifttum (Gabler/Höhlein u.a., Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 48 GemO, Erl. 2.1) nachlesen kann. Marcus Held, der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister von Oppenheim, ist studierter Jurist. Gegen ihn ermittelt inzwischen der Staatsanwalt in anderer Sache, es geht um Untreue in neun Fällen. Gleichwohl darf man voraussetzen: Dieser Mann müsste doch wissen, was Eilentscheidungen sind, und dass sie nur in Ausnahmefällen angewendet werden dürfen! Jetzt schauen wir uns mal an, was er daraus macht: An diesem Dienstag will er den Stadtrat darüber informieren, dass die Rechnung eines Saarbrücker Architekten, der für die Kindertagesstätte Herrnweiher engagiert worden war, außerplanmäßig bezahlt wurde: 7.307,41 Euro wurden per Eilentscheid bewilligt. Mit einer zweiten Eilentscheidung wurde eine Rechnung über 4.014,06 Euro für Gartenbauarbeiten am selben Kindergarten zur Bezahlung freigegeben. 17.284,35 Euro wurden laut Rechnung für Gerüstbauarbeiten fällig. Auch hier musste die Bezahlung offenbar wieder ganz schnell gehen, deshalb: Eilentscheidung gefällt. Schließlich noch ein etwas dickerer Brocken: Die Mainzer Straßenbaufirma Hebau GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer: Peter Conrad; sein Name taucht auch auf der Liste der Gesellschafter der &#8222;Oppenheim Tourismus GmbH&#8220; auf) verlangte 32.126,44 Euro für die Sicherung des Kulturkellers. Auch dieses Geld war im Haushalt nicht eingeplant, per Eilentscheid wurde es von der Oppenheimer Rathausführung kurzerhand genehmigt. Der Eilentscheid zum Grundstücks-Ankauf. Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt. In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/2981-2/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</span></a>]]></description>
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									<p>Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kosten-explosion-bei-gradinger-abbruch/" target="_blank" rel="noopener">berichtet</a> – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen?</p><p>Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/privatfirma-beutet-staedtische-geldquelle-aus/" target="_blank" rel="noopener">bekannt</a> wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter?</p><p>Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil:</p><p>Die rheinland-pfälzische <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/176f/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=9A18D459B129EE1D562F18B67A0405B0.jp22?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-GemORPrahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0%23focuspoint%20#jlr-GemORPpP48" target="_blank" rel="noopener nofollow">Gemeindeordnung</a> (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen.</p><p>Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen.</p><p>Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz.</p><p>In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme:</p><p>Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro.</p><p>In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen.</p>								</div>
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									<p>Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt.</p><p>In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur Abwendung eines „Nachteils für die Stadt Oppenheim“, § 48 GemO) gab es keinen erkennbaren Grund, sie waren damit rechtlich nicht zulässig.</p><p>In dem <a href="http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/ii3/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=4190B49300EE9259B104397E44CCCF47.jp29?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE060029741&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.fopen=wf-#wf" target="_blank" rel="noopener nofollow">Urteil</a> des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. April 2006 heißt es in einer für Juristen ungewöhnlich klaren Schlichtheit und Verständlichkeit: „Um zu verhindern, dass die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bürgermeister und Gemeinderat leichtfertig unterlaufen wird“, sei bei Eilentscheidungen zu verlangen, „dass ein schwerer und praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden verhindert werden muss.“ Und weiter formulierten die Richter, ebenso unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss.“</p><p>Mussten die Gelder für den Architekten, für die Gerüstbaufirma und die Baufirma wirklich innerhalb von Stunden per Eilentscheidung freigegeben werden? Hätte der Grundstücksankauf nicht bis nach der heutigen Ratssitzung warten können? Wäre der Stadt ansonsten ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Schaden entstanden?</p><p>Die Antworten lauten: wohl kaum. Und so zeichnet sich ein Bild von dem kleinen rheinhessischen Städtchen ab, das in seiner dusteren Ausprägung beängstigend wirkt:</p><p>In Oppenheim hat sich – anders ist die Vielzahl der Eilentscheidungen nicht zu erklären – die Stadtführung längst abgehoben und verselbständigt, sie wähnt sich offenbar losgelöst von allen parlamentarischen Spielregeln, sie unterläuft regelmäßig die gesetzlich geregelte Zuständigkeitsverteilung. Das Parlament ist hier nicht mehr die vom Volk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft. Es dient dem Stadtbürgermeister als Staffage, die Bürgervertreter sind seine Marionetten: Der Puppenspieler Marcus Held lässt sie tanzen. Oder auch nicht. Immer nach seinem Gusto.</p><p>Es gilt übrigens auch: Dies alles geschieht mit Wissen und wohl auch Segen der <a href="https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Verbandsgemeindeverwaltung</a>, die von Helds Parteifreund Klaus Penzer geführt wird. In seiner Verwaltung im Oppenheimer „Rondo“ werden die Eilentscheidungen für die kommunalen Verwaltungen in der Regel vorbereitet und formuliert. Dass Penzer versucht haben sollte, den permanenten Verstößen gegen die Gemeindeordnung Einhalt zu gebieten, ist bisher nicht bekannt geworden.</p><p>Was aber heißt das am Ende, wenn ein Stadtbürgermeister wiederholt gegen die Gemeindeordnung verstößt, damit zugleich das Parlament übergeht und entmündigt?</p><p>Politisch ist es natürlich verheerend.</p><p>Nüchtern juristisch betrachtet ist das Verwaltungshandeln des sachlich unzuständigen Stadtbürgermeisters wiederholt rechtswidrig (trotz „Mitteilung“ an den Stadtrat).</p><p>Der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/rechnungshof-bericht-erst-nach-der-bundestagswahl/">Landesrechnungshof in Speyer</a> dürfte sich bereits kümmern. Und bald vielleicht auch die <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/staatsanwalt-ermittelt-gegen-held/">Staatsanwaltschaft in Mainz</a>?</p>								</div>
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