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	<title>Krämereck-Süd &#8211; DER OPPENHEIM-SKANDAL</title>
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	<description>Der Fall Marcus Held. Dokumentation eines Polit-Thrillers.</description>
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	<title>Krämereck-Süd &#8211; DER OPPENHEIM-SKANDAL</title>
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		<title>LRH 13: Held verteilte viel Geld – an ausgewählte Oppenheimer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2017 23:01:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Krämereck-Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir sind den dritten Tag in Krämereck-Süd, und dann soll’s auch erst einmal gut gewesen sein mit den Geschichten über die dubiosen Geschäfte des Marcus Held in diesem Baugebiet. Dafür kommt’s heute noch mal richtig dicke: Wie der Oppenheimer Stadtbürgermeister hier mit städtischem Geld um sich geworfen hat – das ist wirklich völlig abgefahren! Jenseits aller finanziellen Verwerflichkeiten – Marcus Held, dem immer wieder die rücksichtslose Spaltung der Stadtgesellschaft nachgesagt wird, muss sich hier auch diesem Vorwurf stellen: Mit seiner Politik des Verteilens von finanziellen Vergünstigungen an bestimmte Bürger mag er sich persönlich Freunde und Wohlgefallen erkaufen können. Aber zugleich düngt er den Boden des kleinen Gemeinwesens für Neid und Missgunst unter benachbarten Menschen, die nie verstehen werden, warum nur die einen bekommen, sie selbst aber nicht. Es geht um Preisnachlässe für Baugrundstücke in Krämereck-Süd, die Held von eigenen Gnaden gewährte, ohne den zuständigen Stadtrat einzuweihen, geschweige denn entscheiden zu lassen. Helds Eigenmächtigkeiten sind nur schwer erklärlich und in der Summe derart gravierend, dass der Landesrechnungshof (LRH) ihnen einen eigenen Abschnitt in seinem Entwurf der Prüfmitteilungen gewidmet hat. Grundsätzlich galt, das war vom verantwortlichen Stadtparlament so festgelegt: In Krämereck-Süd sollte der Quadratmeter für Wohngrundstücke mindestens 280 Euro kosten, für Bauplätze im Gewerbegebiet mindestens 140 Euro. Mehr durfte jeder Bauherr natürlich gerne zahlen. Aber keinesfalls weniger. Tatsächlich hat Stadtbürgermeister Marcus Held etlichen Grundstückskäufern mehr Geld abgeknöpft – einigen 300 Euro, anderen sogar 320 Euro. Das war sicherlich zum Nutzen der Stadt, doch nach welchen Kriterien er vorging, das hat er nirgendwo hinterlegt. Hat er Freunde begünstigt? Hat er Nicht-Parteimitglieder benachteiligt? Das wissen wir nicht, das müssen wir hier offen lassen. Fest steht dafür, dass Held einigen Grundstückskäufern entgegen gekommen ist und ihnen Baugrundstücke teilweise deutlich unter dem vom Stadtrat festgesetzten Mindestpreis überließ. Die Prüfer des Landesrechnungshofes  benutzen in ihrem Bericht mehrmals das nicht sonderlich geläufige, aber sehr klangstarke Wort „Verschleuderungsverbot“. Sie beziehen sich dabei auf § 79 der Gemeindeordnung, in dem festgehalten ist, dass eine Stadt ihre Vermögensgegenstände in der Regel nur zum Verkaufswert veräußern darf. Marcus Held hat sich nicht daran gehalten. Er hat eigenmächtig drei Grundstückskäufern bessere Konditionen geboten, als der Stadtrat vorgegeben hatte. 1. Fall: 1.200 Schaden für die Stadt Den Bauplatz für ein Wohnhaus gab Held für 277 Euro pro Quadratmeter ab. Seine Begründung: Das Grundstück liege an einem Spielplatz, andere Interessenten habe es nicht gegeben. Das klingt fast wie eine Petitesse angesichts des vom Stadtrat festgelegten Mindestkaufpreises von 280 Euro. Die Rechnungsprüfer allerdings sagen: Dem unmittelbaren Grundstücksnachbarn hat Marcus Held 300 Euro pro Quadratmeter abgeknöpft. Es sei deshalb keineswegs nachvollziehbar, warum er die angrenzenden 415 Quadratmeter nicht für den gleichen Preis, mindestens aber für die vorgegebenen 280 Euro verkauft hat. Schaden für die Stadt in diesem Fall: jedenfalls 1.200 Euro. 2. Fall: 11.700 Euro Schaden für die Stadt Im Gewerbegebiet verkaufte er zwei Grundstücke von jeweils rund 1.170 Quadratmeter an einen jungen Unternehmer für 135 (statt der vorgegebenen 140 Euro): Den Preisnachlass habe er unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eingeräumt, sagte Held später. Die Rechnungsprüfer sagen dazu: Natürlich kann eine Stadt aus Gründen der Wirtschaftsförderung einem Unternehmer günstiges Bauland überlassen. Aber dazu bedürfe es in jedem Fall einer Genehmigung des Stadtrates, der hier nicht einmal gefragt wurde. Schaden für die Stadt in diesen beiden Fällen: 11.700 Euro. 3. Fall: 52.979 Euro Schaden für die Stadt Diesen dritten Schadenfall haben wir ausführlich beschrieben in der Geschichte „Frau S. trifft Spendierhose“: Die Ehefrau eines Dienheimer Autohaus-Besitzers hatte ein 1.807 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück gekauft. Wenig später sollte angeblich – so erzählte Marcus Held später – in der Nähe eine neue Polizeistation gebaut werden, für die über das Firmengelände des Autohändlers eine Notausfahrt hätte gebaut werden sollen. Die Frau musste 307 Quadratmeter wieder zurückgeben. Als Gegenleistung für angeblich bereits angefallene Planungskosten überließ ihr der Stadtbürgermeister die 1500 Quadratmeter für je 130 Euro. Schaden für die Stadt: 15.000 Euro. Dann – so erzählte Held später – seien die Polizei-Pläne geplatzt, die 307 Quadratmeter waren plötzlich wieder frei. Held überließ sie der Frau für einen runden Preis: 5000 Euro. Macht einen Quadratmeterpreis von 16,29 Euro. Schaden für die Stadt: 37.979 Euro. Die Rechnungsprüfer hatten wohl Zweifel an dieser Geschichte, sie verlangten Nachweise von den Umplanungskosten. Eine entsprechende Frage, heißt es in den Prüfmitteilungen, sei unbeantwortet geblieben. Nicht nur deshalb zeigen sie wenig Verständnis für den im ersten Schritt eingeräumten 15.000-Euro-Nachlass: „Ein Rechtsgrund für eine weitergehende städtische Beteiligung an Umplanungskosten bestand nicht. Planungen vor endgültigem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Käufers und begründen keine Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss.“ Die Abgabe der 307 Quadrater für nur 5000 Euro nennen die Rechnungsprüfer unmissverständlich einen „Verstoß gegen das Verschleuderungsverbot“. Auch wenn’s ein Restgrundstück war: Eine Reduzierung des Kaufpreises auf zwölf Prozent vom Verkehrswert sei „wirtschaftlich nicht gerechtfertigt“ gewesen. Mitte dieses Jahres gab Marcus Held im Stadtrat bekannt, dass Frau S. die 307 Quadratmeter an die Stadt zurück gegeben habe – und auch die Kosten der Rückübertragung übernehme – möglicherweise auch unter dem Eindruck, dass der Rechnungshof die Frage aufgeworfen hat, dass der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verschleuderungsverbot nichtig sein könnte. Offensichtlich war die Frau jedenfalls nur noch genervt vom öffentlichen Rummel um die angeblich uneigennützigen „Geschenke“ des Stadtbürgermeisters. Was war mit den Wohltaten wirklich bezweckt? Marcus Held hat zum Thema „Preisermäßigungen“ eine Stellungnahme erarbeitet, der er eine Übersicht mit allen verkauften Grundstücken beifügte – mit Grundstücksgröße, Soll- und Ist-Preis sowie Differenzbetrag. Danach erwirtschaftete er durch teils erhöhte Verkaufspreise ein Plus von 458.630 Euro für die Stadtkasse. Er schreibt: „Im Sinne einer Gesamtbetrachtung der Preisabwicklung ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der beschlusskonformen summenmäßigen Unterschreitung der Mindestverkaufspreise in Höhe von insgesamt 65.909,00 € Mehrerlöse durch entsprechendes Überschreiten der Mindestverkaufspreises i.H.v. 458.000 € gegenüberstehen.“ Soll wohl heißen: Es macht doch gar nichts, wenn ich als Stadtbürgermeister ein paar Vergünstigungen zu Lasten der Stadtkasse gewähre und städtische Vermögensgegenstände unter Wert abgebe – wenn ich am Ende durch anderorts erzielte Gewinne für Ausgleich sorgen kann. Ein solches Verständnis vom Vermögenswalter des Gemeinwesens? Noch dazu eines maroden Gemeinwesens mit (so der<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/held-verteilte-geld-an-ausgewaehlte-oppenheimer/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">LRH 13: Held verteilte viel Geld – an ausgewählte Oppenheimer</span></a>]]></description>
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									<p>Wir sind den dritten Tag in Krämereck-Süd, und dann soll’s auch erst einmal gut gewesen sein mit den Geschichten über die dubiosen Geschäfte des Marcus Held in diesem Baugebiet. Dafür kommt’s heute noch mal richtig dicke: Wie der Oppenheimer Stadtbürgermeister hier mit städtischem Geld um sich geworfen hat – das ist wirklich völlig abgefahren!</p><p>Jenseits aller finanziellen Verwerflichkeiten – Marcus Held, dem immer wieder die rücksichtslose Spaltung der Stadtgesellschaft nachgesagt wird, muss sich hier auch diesem Vorwurf stellen: Mit seiner Politik des Verteilens von finanziellen Vergünstigungen an bestimmte Bürger mag er sich persönlich Freunde und Wohlgefallen erkaufen können. Aber zugleich düngt er den Boden des kleinen Gemeinwesens für Neid und Missgunst unter benachbarten Menschen, die nie verstehen werden, warum nur die einen bekommen, sie selbst aber nicht.</p><p>Es geht um Preisnachlässe für Baugrundstücke in Krämereck-Süd, die Held von eigenen Gnaden gewährte, ohne den zuständigen Stadtrat einzuweihen, geschweige denn entscheiden zu lassen. Helds Eigenmächtigkeiten sind nur schwer erklärlich und in der Summe derart gravierend, dass der Landesrechnungshof (LRH) ihnen einen eigenen Abschnitt in seinem Entwurf der Prüfmitteilungen gewidmet hat.</p><p>Grundsätzlich galt, das war vom verantwortlichen Stadtparlament so festgelegt: In Krämereck-Süd sollte der Quadratmeter für Wohngrundstücke mindestens 280 Euro kosten, für Bauplätze im Gewerbegebiet mindestens 140 Euro. Mehr durfte jeder Bauherr natürlich gerne zahlen. Aber keinesfalls weniger.</p><p>Tatsächlich hat Stadtbürgermeister Marcus Held etlichen Grundstückskäufern mehr Geld abgeknöpft – einigen 300 Euro, anderen sogar 320 Euro. Das war sicherlich zum Nutzen der Stadt, doch nach welchen Kriterien er vorging, das hat er nirgendwo hinterlegt. Hat er Freunde begünstigt? Hat er Nicht-Parteimitglieder benachteiligt? Das wissen wir nicht, das müssen wir hier offen lassen.</p><p>Fest steht dafür, dass Held einigen Grundstückskäufern entgegen gekommen ist und ihnen Baugrundstücke teilweise deutlich unter dem vom Stadtrat festgesetzten Mindestpreis überließ. Die Prüfer des Landesrechnungshofes  benutzen in ihrem Bericht mehrmals das nicht sonderlich geläufige, aber sehr klangstarke Wort „Verschleuderungsverbot“. Sie beziehen sich dabei auf <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1dvm/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=34&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-GemORPV7P79&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 79 der Gemeindeordnung</a>, in dem festgehalten ist, dass eine Stadt ihre Vermögensgegenstände in der Regel nur zum Verkaufswert veräußern darf.</p><p>Marcus Held hat sich nicht daran gehalten. Er hat eigenmächtig drei Grundstückskäufern bessere Konditionen geboten, als der Stadtrat vorgegeben hatte.</p><p><strong>1. Fall: 1.200 Schaden für die Stadt</strong></p><p>Den Bauplatz für ein Wohnhaus gab Held für 277 Euro pro Quadratmeter ab. Seine Begründung: Das Grundstück liege an einem Spielplatz, andere Interessenten habe es nicht gegeben.</p><p>Das klingt fast wie eine Petitesse angesichts des vom Stadtrat festgelegten Mindestkaufpreises von 280 Euro.</p><p>Die Rechnungsprüfer allerdings sagen: Dem unmittelbaren Grundstücksnachbarn hat Marcus Held 300 Euro pro Quadratmeter abgeknöpft. Es sei deshalb keineswegs nachvollziehbar, warum er die angrenzenden 415 Quadratmeter nicht für den gleichen Preis, mindestens aber für die vorgegebenen 280 Euro verkauft hat.</p><p>Schaden für die Stadt in diesem Fall: jedenfalls 1.200 Euro.</p><p><strong>2. Fall: 11.700 Euro Schaden für die Stadt</strong></p><p>Im Gewerbegebiet verkaufte er zwei Grundstücke von jeweils rund 1.170 Quadratmeter an einen jungen Unternehmer für 135 (statt der vorgegebenen 140 Euro): Den Preisnachlass habe er unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eingeräumt, sagte Held später.</p><p>Die Rechnungsprüfer sagen dazu: Natürlich kann eine Stadt aus Gründen der Wirtschaftsförderung einem Unternehmer günstiges Bauland überlassen. Aber dazu bedürfe es in jedem Fall einer Genehmigung des Stadtrates, der hier nicht einmal gefragt wurde.</p><p>Schaden für die Stadt in diesen beiden Fällen: 11.700 Euro.</p><p><strong>3. Fall: 52.979 Euro Schaden für die Stadt</strong></p><p>Diesen dritten Schadenfall haben wir ausführlich beschrieben in der Geschichte „<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/frau-s-trifft-spendierhose/">Frau S. trifft Spendierhose</a>“: Die Ehefrau eines Dienheimer Autohaus-Besitzers hatte ein 1.807 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück gekauft. Wenig später sollte angeblich – so erzählte Marcus Held später – in der Nähe eine neue Polizeistation gebaut werden, für die über das Firmengelände des Autohändlers eine Notausfahrt hätte gebaut werden sollen.</p><p>Die Frau musste 307 Quadratmeter wieder zurückgeben. Als Gegenleistung für angeblich bereits angefallene Planungskosten überließ ihr der Stadtbürgermeister die 1500 Quadratmeter für je 130 Euro.</p><p>Schaden für die Stadt: 15.000 Euro.</p><p>Dann – so erzählte Held später – seien die Polizei-Pläne geplatzt, die 307 Quadratmeter waren plötzlich wieder frei. Held überließ sie der Frau für einen runden Preis: 5000 Euro. Macht einen Quadratmeterpreis von 16,29 Euro.</p><p>Schaden für die Stadt: 37.979 Euro.</p><p>Die Rechnungsprüfer hatten wohl Zweifel an dieser Geschichte, sie verlangten Nachweise von den Umplanungskosten. Eine entsprechende Frage, heißt es in den Prüfmitteilungen, sei unbeantwortet geblieben. Nicht nur deshalb zeigen sie wenig Verständnis für den im ersten Schritt eingeräumten 15.000-Euro-Nachlass: „Ein Rechtsgrund für eine weitergehende städtische Beteiligung an Umplanungskosten bestand nicht. Planungen vor endgültigem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages fallen grundsätzlich in die Risikosphäre des Käufers und begründen keine Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsschluss.“</p><p>Die Abgabe der 307 Quadrater für nur 5000 Euro nennen die Rechnungsprüfer unmissverständlich einen „Verstoß gegen das Verschleuderungsverbot“. Auch wenn’s ein Restgrundstück war: Eine Reduzierung des Kaufpreises auf zwölf Prozent vom Verkehrswert sei „wirtschaftlich nicht gerechtfertigt“ gewesen.</p><p>Mitte dieses Jahres gab Marcus Held im Stadtrat bekannt, dass Frau S. die 307 Quadratmeter an die Stadt zurück gegeben habe – und auch die Kosten der Rückübertragung übernehme – möglicherweise auch unter dem Eindruck, dass der Rechnungshof die Frage aufgeworfen hat, dass der ursprüngliche Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verschleuderungsverbot nichtig sein könnte. Offensichtlich war die Frau jedenfalls nur noch genervt vom öffentlichen Rummel um die angeblich uneigennützigen „Geschenke“ des Stadtbürgermeisters.</p>								</div>
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									<p>Marcus Held hat zum Thema „Preisermäßigungen“ eine Stellungnahme erarbeitet, der er eine Übersicht mit allen verkauften Grundstücken beifügte – mit Grundstücksgröße, Soll- und Ist-Preis sowie Differenzbetrag. Danach erwirtschaftete er durch teils erhöhte Verkaufspreise ein Plus von 458.630 Euro für die Stadtkasse. Er schreibt: „Im Sinne einer Gesamtbetrachtung der Preisabwicklung ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der beschlusskonformen summenmäßigen Unterschreitung der Mindestverkaufspreise in Höhe von insgesamt 65.909,00 € Mehrerlöse durch entsprechendes Überschreiten der Mindestverkaufspreises i.H.v. 458.000 € gegenüberstehen.“</p><p>Soll wohl heißen: Es macht doch gar nichts, wenn ich als Stadtbürgermeister ein paar Vergünstigungen zu Lasten der Stadtkasse gewähre und städtische Vermögensgegenstände unter Wert abgebe – wenn ich am Ende durch anderorts erzielte Gewinne für Ausgleich sorgen kann.</p><p>Ein solches Verständnis vom Vermögenswalter des Gemeinwesens? Noch dazu eines maroden Gemeinwesens mit (so der Rechnungshof) „desolater Haushaltslage“?</p><p>Als Stadtbürgermeister unterliegt Held einer Vermögensbetreuungspflicht für die Stadt Oppenheim, hat Verluste zu vermeiden und jedwede Gewinne bestmöglich für das Gemeinwesen zu realisieren. Von seiner Vorbildrolle als Bundestagsabgeordneter ganz zu schweigen. Von ihm, dem Volljuristen, soll die Öffentlichkeit (und ihr Sachwalter: der Rechnungshof) sich nun sagen lassen: Bewusst herbeigeführte Verluste der Stadt Oppenheim von (allein an dieser Stelle) mehr als 65.000 Euro sind Peanuts, nicht der Rede wert „im Sinne einer Gesamtbetrachtung“?</p><p>Mitnichten. Und auch hier fragen wir: Was war mit den Wohltaten für einige wenige denn wirklich bezweckt?</p><p><em><strong>Prolog: </strong></em></p><p>Da erinnern wir uns wieder: Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verschleuderung des 307 Quadratmeter großen Areals an die Ehefrau eines Autohändlers nahm Helds Ehefrau einen Fahrzeugwechsel vor. Das neue Fahrzeug verfügt über einen Kennzeichenträger jenes Autohändlers. Held selbst negiert eine Geschäftsbeziehung: Monate nach Bekanntwerden der Beobachtung ließ er sich ein, das Fahrzeug stamme von einem Autohändler in Brandenburg. Was denn sonst?</p>								</div>
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		<title>LRH 12: Alarm in Oppenheim – Die 244.000-Euro-Bombe des Rudi B.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2017 23:01:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Krämereck-Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Rudolf Baumgarten]]></category>
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					<description><![CDATA[Rudolf Baumgarten sitzt auf einer dicken Bombe, die, wenn sie eines Tages detonieren sollte, Oppenheim richtig weh tun wird: Der Bürgermeister von Uelversheim, der bei seinem Amtskollegen, SPD-Parteifreund und zuverlässigen Auftraggeber Marcus Held ganz hoch im Kurs steht, kann von der Stadt Oppenheim 244.000 Euro einfordern. Und die Stadt muss zahlen, wenn „der Rudi“ nur will! Baumgarten, von seinem Kumpel Held auch gerne als „der rote Hengst von Uelversheim“ vorgestellt, hatte zunächst für die Stadt die Planung für das Baugebiet Krämereck-Süd gemacht. Anschließend durfte er als Alleinmakler im Auftrag der Stadt die Bauplätze vermitteln. Dafür ließ er sich nicht nur von den meisten Käufern eine Provision bezahlen: Er hatte sich zuvor und zusätzlich von Marcus Held das Recht zusichern lassen, auch von der Stadt richtig fett abkassieren zu können. Die muss ihm laut Vertrag ebenfalls eine Maklercourtage zahlen – deshalb Baumgarten stehen heute, wie gesagt, noch 244.000 Euro zu. Wir sind wieder in Krämereck-Süd, über die dubiosen Vorgänge rund um die Grundstücks-Ankäufe haben wir gestern berichtet, heute folgt Teil 2: Der Verkauf der Grundstücke – und wie die Prüfer des Landesrechnungshofes diese Geschäfte bewerten. Schnell die allgemeinen Fakten, nachzulesen im Berichtsentwurf aus Speyer: In Krämereck-Süd wurden aus den angekauften Ackerflächen 22.067 Quadratmeter Wohnbauflächen und 29.200 Quadratmeter Gewerbeflächen geschaffen. Der Stadtrat beschloss im Februar 2015, die Grundstücke für Wohnhäuser für mindestens 280 Euro, die im Gewerbegebiet für mindestens 140 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen. Als die Prüfer im „Rondo“ nach wochenlanger Arbeit im Sommer dieses Jahres die Akten zu den Oppenheimer Amtsgeschäften ausgewertet hatten, bilanzierten sie, dass die Stadt bis Ende Juni 35 (von 43) Wohnbauplätze und fünf (von 15) Gewerbegrundstücke verkauft hatte. Baumgarten hatte die Grundstücke – so heißt es aus dem Rathaus – als Makler an die Käufer gebracht: Der umtriebige Parteigenosse, der in Oppenheim auch in diversen Vereinen und Organisationen mitmischt, betreibt hauptberuflich bekanntlich zu einer von Held gewährten Schnäppchen-Miete im Oppenheimer Rathaus ein Planungsbüro („plangUT“). Nebenbei hat er unter seiner Uelversheimer Wohnadresse noch ein Immobilienbüro („ImmobilienService Rudolf Baumgarten“) angemeldet. Als Makler, so müssen sich die beiden Buddys Marcus und Rudi gedacht haben, ließe sich doch bestimmt noch zusätzlich ein schnelles, schönes Geschäft machen: Held schrieb einen Vertrag, wonach Baumgarten zwei Prozent von den Grundstücks-Verkaufspreisen als Maklerprovision bekommen sollte – aus der Stadtkasse. Und wenn ihm das noch nicht genug sei und er noch mehr verdienen wolle, so ungefähr dürfte der Marcus zu dem Rudi gesagt haben, dann könne man ja in den einzelnen Verkaufsverträgen noch eine weitere Maklercourtage einbauen: Die Verträge würde er als Stadtbürgermeister namens der Stadt unterschreiben – und die Käufer müssten dann im Vertrag anerkennen, auf Vermittlung von Rudi zu kaufen, und sie müssten dann ihm, dem Rudi, nochmals eine Provision zahlen. So geschah es, in den meisten Fällen wenigstens. Und genau an diesem Vorgehen haben die Experten des Rechnungshofes heute einiges auszusetzen: Zuvorderst, so meinen sie, wäre der Einsatz von Makler Baumgarten total überflüssig gewesen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hätte die Grundstücke verkaufen können: Erstens obliege dieser Behörde die Abwicklung kommunaler Grundstücksgeschäfte, zweitens verfüge sie über die entsprechenden Fachleute. Und wenn es personelle Engpässe gegeben hätte, dann hätte man eine auf ein halbes Jahr befristete Stelle schaffen können: Die Kosten wären mit maximal 40.000 Euro deutlich geringer gewesen als der von der Stadt beauftragte Makler. Marcus Held hat als Begründung für den Makler-Vertrag seiner Stadt mit seinem Freund Rudi wiederholt behauptet, die komplexe Situation in Krämereck-Süd habe einen lokal erfahrenen Mann wie Baumgarten verlangt. Der Rechnungshof sieht das völlig anders: „Gründe, die eine – wie auch immer geartete – spezielle Expertise des ausgewählten Maklers aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls als für einen angemessenen Vermarktungserfolg unabdingbar erscheinen lassen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.“ Heißt in Kurzform: Es gab überhaupt keinen Grund, Baumgarten als Makler zu engagieren. Das klare Resümee der Prüfer: „Die Beauftragung des Maklers verstieß daher gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.“ Netter Rudi: Ausgewählte Käufer zahlten keine Provision Nun kann der Rudi offenbar durchaus auch mal nett sein: Nicht immer kassierte er von den Käufern eine zusätzliche Provision. „Sieben vom Bürgermeister oder einem Beigeordneten unterzeichnete Verträge über den Verkauf städtischer Grundstücke enthielten keinerlei Regelungen betreffend Courtagezahlungspflichten der Käufer“, heißt es im Bericht der Kontrollbehörde aus Speyer. Marcus Held hat nie näher begründet, warum einige Käufer derart bevorzugt wurden: Er hat stets angegeben, entsprechende Entscheidungen – Provision ja oder nein – seien allein Sache des Maklers gewesen. Mit dieser Antwort können die Rechnungsprüfer allerdings gar nichts anfangen, unterschwellig bezichtigen sie den Stadtbürgermeister sogar der Unwahrheit: Denn eine Maklerklausel fehle überwiegend ausgerechnet in den Verträgen, in denen der Stadtbürgermeister den Käufern Sonderkonditionen gewährt habe (indem er die vom Stadtrat festgesetzten Mindestverkaufspreise unterschritten hatte) – oder in denen er selbst als Käufer auftrat, nämlich in seiner Funktion als Geschäftsführer der Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft (HGO). Es liege auf der Hand, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht, dass es sich bei dem Weglassen der Maklerklausel in diesen ausgesuchten Verträgen „um Entscheidungen der Stadt (Held) als Vertragspartei und nicht um solche des Maklers handelte“. Schließlich war Baumgarten ja gar nicht Vertragspartei. Rudolf Baumgarten hat die ihm zustehenden Maklerprovisionen bei der Stadt bisher noch nicht eingefordert – teilte Marcus Held dem Rechnungshof mit. Auch das ist richtig nett von dem Rudi, allein: Er kann seine Meinung natürlich jeden Tag ändern – und dann müsste die Stadt zahlen, sagt der Rechnungshof. Selbst in den Fällen, in denen Baumgarten eine Provision von den Käufern kassiert hat, kann er heute noch die Stadt zur Kasse bitten: „Eine Verpflichtung der Käufer, mit befreiender Wirkung für die Stadt die von dieser aufgrund des Erschließungsvertrags geschuldete Provision an den Makler zu zahlen, war damit nicht verbunden. Diesem blieb daher die gesonderte Geltendmachung der aus dem ,Erschließungsvertrag’ resultierenden Honoraransprüche gegen den Stadt unbenommen.“ Das hit anderen Worten: Die Zahlungsverpflichtung der Stadt und die Zahlungsverpflichtungen einzelner Grundstückskäufer stehen kumulativ nebeneinander. Die Zahlung von Provisionen durch die Käufer befreit(e) die Stadt nicht von ihrer separat eingegangenen vertraglichen Zahlungsverpflichtung. Also: Rudi Baumgarten kann jeden Tag ins Rathaus Oppenheim gehen und seine Hand aufhalten – 244.000 Euro stehen ihm noch zu,<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/alarm-in-oppenheim-die-244-000-euro-bombe-des-rudi-b/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">LRH 12: Alarm in Oppenheim – Die 244.000-Euro-Bombe des Rudi B.</span></a>]]></description>
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									<p>Rudolf Baumgarten sitzt auf einer dicken Bombe, die, wenn sie eines Tages detonieren sollte, Oppenheim richtig weh tun wird:</p><p>Der Bürgermeister von Uelversheim, der bei seinem Amtskollegen, SPD-Parteifreund und zuverlässigen Auftraggeber Marcus Held ganz hoch im Kurs steht, kann von der Stadt Oppenheim 244.000 Euro einfordern. Und die Stadt muss zahlen, wenn „der Rudi“ nur will!</p><p>Baumgarten, von seinem Kumpel Held auch gerne als „der rote Hengst von Uelversheim“ vorgestellt, hatte zunächst für die Stadt die Planung für das Baugebiet Krämereck-Süd gemacht. Anschließend durfte er als Alleinmakler im Auftrag der Stadt die Bauplätze vermitteln. Dafür ließ er sich nicht nur von den meisten Käufern eine Provision bezahlen: Er hatte sich zuvor und zusätzlich von Marcus Held das Recht zusichern lassen, auch von der Stadt richtig fett abkassieren zu können. Die muss ihm laut Vertrag ebenfalls eine Maklercourtage zahlen – deshalb Baumgarten stehen heute, wie gesagt, noch 244.000 Euro zu.</p><p>Wir sind wieder in Krämereck-Süd, über die dubiosen Vorgänge rund um die Grundstücks-Ankäufe haben wir <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kraemereck-sued-muss-marcus-held-alles-zurueckzahlen/">gestern</a> berichtet, heute folgt Teil 2: Der Verkauf der Grundstücke – und wie die Prüfer des Landesrechnungshofes diese Geschäfte bewerten.</p><p>Schnell die allgemeinen Fakten, nachzulesen im Berichtsentwurf aus Speyer: In Krämereck-Süd wurden aus den angekauften Ackerflächen 22.067 Quadratmeter Wohnbauflächen und 29.200 Quadratmeter Gewerbeflächen geschaffen. Der Stadtrat beschloss im Februar 2015, die Grundstücke für Wohnhäuser für mindestens 280 Euro, die im Gewerbegebiet für mindestens 140 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen.</p><p>Als die Prüfer im „Rondo“ nach wochenlanger Arbeit im Sommer dieses Jahres die Akten zu den Oppenheimer Amtsgeschäften ausgewertet hatten, bilanzierten sie, dass die Stadt bis Ende Juni 35 (von 43) Wohnbauplätze und fünf (von 15) Gewerbegrundstücke verkauft hatte.</p><p>Baumgarten hatte die Grundstücke – so heißt es aus dem Rathaus – als Makler an die Käufer gebracht: Der umtriebige Parteigenosse, der in Oppenheim auch in diversen Vereinen und Organisationen mitmischt, betreibt hauptberuflich bekanntlich zu einer von Held gewährten Schnäppchen-Miete im Oppenheimer Rathaus ein Planungsbüro („plangUT“). Nebenbei hat er unter seiner Uelversheimer Wohnadresse noch ein Immobilienbüro („ImmobilienService Rudolf Baumgarten“) angemeldet.</p><p>Als Makler, so müssen sich die beiden Buddys Marcus und Rudi gedacht haben, ließe sich doch bestimmt noch zusätzlich ein schnelles, schönes Geschäft machen:</p><p>Held schrieb einen Vertrag, wonach Baumgarten zwei Prozent von den Grundstücks-Verkaufspreisen als Maklerprovision bekommen sollte – aus der Stadtkasse. Und wenn ihm das noch nicht genug sei und er noch mehr verdienen wolle, so ungefähr dürfte der Marcus zu dem Rudi gesagt haben, dann könne man ja in den einzelnen Verkaufsverträgen noch eine weitere Maklercourtage einbauen: Die Verträge würde er als Stadtbürgermeister namens der Stadt unterschreiben – und die Käufer müssten dann im Vertrag anerkennen, auf Vermittlung von Rudi zu kaufen, und sie müssten dann ihm, dem Rudi, nochmals eine Provision zahlen.</p><p>So geschah es, in den meisten Fällen wenigstens. Und genau an diesem Vorgehen haben die Experten des Rechnungshofes heute einiges auszusetzen:</p><p>Zuvorderst, so meinen sie, wäre der Einsatz von Makler Baumgarten total überflüssig gewesen. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde hätte die Grundstücke verkaufen können: Erstens obliege dieser Behörde die Abwicklung kommunaler Grundstücksgeschäfte, zweitens verfüge sie über die entsprechenden Fachleute. Und wenn es personelle Engpässe gegeben hätte, dann hätte man eine auf ein halbes Jahr befristete Stelle schaffen können: Die Kosten wären mit maximal 40.000 Euro deutlich geringer gewesen als der von der Stadt beauftragte Makler.</p><p>Marcus Held hat als Begründung für den Makler-Vertrag seiner Stadt mit seinem Freund Rudi wiederholt behauptet, die komplexe Situation in Krämereck-Süd habe einen lokal erfahrenen Mann wie Baumgarten verlangt. Der Rechnungshof sieht das völlig anders:</p><p style="padding-left: 30px;"><em>„Gründe, die eine – wie auch immer geartete – spezielle Expertise des ausgewählten Maklers aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls als für einen angemessenen Vermarktungserfolg unabdingbar erscheinen lassen könnten, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.“</em></p><p>Heißt in Kurzform: Es gab überhaupt keinen Grund, Baumgarten als Makler zu engagieren. Das klare Resümee der Prüfer: „Die Beauftragung des Maklers verstieß daher gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.“</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Netter Rudi: Ausgewählte Käufer zahlten keine Provision</h3>				</div>
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									<p>Nun kann der Rudi offenbar durchaus auch mal nett sein: Nicht immer kassierte er von den Käufern eine zusätzliche Provision. „Sieben vom Bürgermeister oder einem Beigeordneten unterzeichnete Verträge über den Verkauf städtischer Grundstücke enthielten keinerlei Regelungen betreffend Courtagezahlungspflichten der Käufer“, heißt es im Bericht der Kontrollbehörde aus Speyer. Marcus Held hat nie näher begründet, warum einige Käufer derart bevorzugt wurden: Er hat stets angegeben, entsprechende Entscheidungen – Provision ja oder nein – seien allein Sache des Maklers gewesen.</p><p>Mit dieser Antwort können die Rechnungsprüfer allerdings gar nichts anfangen, unterschwellig bezichtigen sie den Stadtbürgermeister sogar der Unwahrheit: Denn eine Maklerklausel fehle überwiegend ausgerechnet in den Verträgen, in denen der Stadtbürgermeister den Käufern Sonderkonditionen gewährt habe (indem er die vom Stadtrat festgesetzten Mindestverkaufspreise unterschritten hatte) – oder in denen er selbst als Käufer auftrat, nämlich in seiner Funktion als Geschäftsführer der Haus- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft (HGO). Es liege auf der Hand, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht, dass es sich bei dem Weglassen der Maklerklausel in diesen ausgesuchten Verträgen „um Entscheidungen der Stadt (Held) als Vertragspartei und nicht um solche des Maklers handelte“. Schließlich war Baumgarten ja gar nicht Vertragspartei.</p><p>Rudolf Baumgarten hat die ihm zustehenden Maklerprovisionen bei der Stadt bisher noch nicht eingefordert – teilte Marcus Held dem Rechnungshof mit. Auch das ist richtig nett von dem Rudi, allein: Er kann seine Meinung natürlich jeden Tag ändern – und dann müsste die Stadt zahlen, sagt der Rechnungshof. Selbst in den Fällen, in denen Baumgarten eine Provision von den Käufern kassiert hat, kann er heute noch die Stadt zur Kasse bitten: „Eine Verpflichtung der Käufer, mit befreiender Wirkung für die Stadt die von dieser aufgrund des Erschließungsvertrags geschuldete Provision an den Makler zu zahlen, war damit nicht verbunden. Diesem blieb daher die gesonderte Geltendmachung der aus dem ,Erschließungsvertrag’ resultierenden Honoraransprüche gegen den Stadt unbenommen.“ Das hit anderen Worten: Die Zahlungsverpflichtung der Stadt und die Zahlungsverpflichtungen einzelner Grundstückskäufer stehen kumulativ nebeneinander. Die Zahlung von Provisionen durch die Käufer befreit(e) die Stadt nicht von ihrer separat eingegangenen vertraglichen Zahlungsverpflichtung.</p><p>Also: Rudi Baumgarten kann jeden Tag ins Rathaus Oppenheim gehen und seine Hand aufhalten – 244.000 Euro stehen ihm noch zu, dank Freund Marcus Held. Für eine durch und durch nicht erforderliche Leistung, die richtigerweise (wie andernorts auch) durch die Verbandsgemeindeverwaltung hätte erbracht werden können (und müssen), die dafür einschlägig geschultes Personal vorhält.</p><p>Konfrontiert mit den Feststellungen des Rechnungshofs schreibt Held in seiner Stellungnahme:</p><p style="padding-left: 30px;"><em>„In Bezug auf die Beauftragung des Maklers war sowohl für den Stadtbürgermeister als auch für die Beigeordneten zu jedem Zeitpunkt klar, dass der Makler gegen die Stadt zu keiner Zeit Ansprüche geltend machen wird. (&#8230;) Neben der auf dieser Grundlage gelebten Praxis kann zusätzlich klarstellend eine entsprechende schriftliche Erklärung des Maklers eingeholt und vorgelegt werden. Falls dies für erforderlich erachtet wird, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.“</em></p><p>Eine solche Verzichtserklärung von Baumgarten in der Hand zu bekommen sollte sich der Stadtbürgermeister sputen: Der Rudi wird, das sollte Held nicht vergessen, ansonsten eines Tages zu ihm ins Büro kommen und sagen: Her mit der Kohle, Maggus!</p><p>Die Verjährungsfrist, darauf weisen die Rechnungsprüfer ausdrücklich hin, ist schließlich noch lange nicht vorbei&#8230;</p><p>Das letzte Wort unter diesem Kapitel schreiben die Rechnungsprüfer:</p><p style="padding-left: 30px;"><em>„Die verbliebenen 18 Grundstücke der Stadt sind ohne Einschaltung des Maklers zu vermarkten. Ansonsten sind in die Kaufverträge Abwälzungsklauseln aufzunehmen, die die Stadt wirksam vor einer Inanspruchnahme durch den Makler schützen.“</em></p><p>Und wir fragen – einmal mehr: Was war der eigentliche Zweck der Heldschen Wohltaten für Baumgarten? Erwiesenermaßen (Bundestagdrucksache 18/4300) ist der ja schon früher als Großspender für seine SPD in Erscheinung getreten&#8230;</p>								</div>
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					<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Landesrechnungshof: Held sagte nicht die Wahrheit</h2>				</div>
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									<p>Wir gehen noch einmal in die Vergangenheit des Baugebiets Krämereck-Süd, wir müssen uns doch noch einmal etwas genauer die Grundlagen der Arbeit von Rudolf Baumgarten ansehen: Der Unternehmer mit bestem Draht zu Marcus Held hat das Baugebiet geplant und hinterher – wie hier berichtet – als Makler die Grundstücke an interessierte Käufer vermittelt.</p><p>Dazu schloss die Stadt einen so genannten Erschließungsvertrag mit ihm ab – unter Verstoß gegen das Vergaberecht, wie der Rechnungshof feststellt. Auch die Einbindung des Stadtrats und der städtischen Ausschüsse beim Abschluss des Vertrags hat der Rechnungshof unter die Lupe genommen – und kommt zu einer unfassbaren Feststellung:</p><p>Marcus Held habe Mitglieder des Stadtrates nicht nur nicht korrekt (im Sinne von: versehentlich falsch oder unvollständig) informiert. In einem Fall habe er sogar glatt die Unwahrheit gesagt!</p><p>Die Experten aus Speyer schreiben in ihre Prüfmitteilungen, dass ein Bürgermeister in Ausübung seines Amtes der Wahrheitspflicht unterliege. Wörtlich heißt es sodann weiter:</p><p style="padding-left: 30px;"><em>„Daraus folgt auch, dass er die zuständigen Gremien der Gemeinde wahrheitsgemäß und vollständig zu unterrichten hat. Gegen diese Pflichten hat der über die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst verfügende Bürgermeister in Hinblick auf rechtliche Fragen verstoßen.“</em></p><p>Das ist ein Satz, den man erst einmal verdauen muss: Die Prüfer der unabhängigen Kontrollbehörde sagen nicht nur, dass Marcus Held Ratsmitglieder falsch informiert habe. Ihr Hinweis auf die juristische Ausbildung Helds wirkt wie die Feststellung eines besonderen Verschuldensmoments: Bei einem Mann, der zum Richteramt befähigt sei, können sie offenbar kein Versehen vermuten. Sie halten vielmehr, anders sind die Formulierungen nicht zu deuten, Vorsatz bei Helds Handlungen für möglich.</p><p>Wie konnte es zu diesem ungeheuerlichen Vorwurf kommen?</p><p>Der Bericht des Landesrechnungshofes blendet zurück – in den Februar 2015: Damals berieten mehrere Ausschüsse über das geplante Vertragswerk mit Baumgarten. Stadtbürgermeister Held informierte sie darüber, dass die Stadt Nierstein einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen habe, „sodass in jedem Falle die Rechtssicherheit gewährleistet sei“.</p><p>Der Oppenheimer Erschließungsvertrag sah vor, dass Baumgarten eine Makler-Provision in Höhe von zwei Prozent bekommen solle – von der Stadt. Marcus Held erklärte den Mandatsträgern, eine solche Vereinbarung sei „aufgrund einer entsprechenden Rechtsänderung im Maklergesetz“ neu aufgenommen worden. Sie sei absolut unkompliziert, da das von der Stadt zu zahlende Vermittlungshonorar „dem Grundstückskäufer neben den Erschließungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt“ werde. Vereinfacht ausgedrückt: Held sagte sinngemäß, die Verkäufer müssten für die Provisionszahlungen der Stadt aufkommen. Er sprach wörtlich von einem „Nullsummenspiel“.</p><p>Nach diesen Erklärungen des Stadtbürgermeisters stimmten erst die Ausschüsse für die Unterzeichnung des Vertragswerkes mit Baumgarten, dann fasste Mitte Februar der Stadtrat den entscheidenden Beschluss. Im März unterzeichneten der Stadtbürgermeister und Baumgarten den Vertrag.</p><p>Jetzt sagen die Rechnungsprüfer:</p><p>1. Helds Behauptung sei schon im Ausgangspunkt falsch – „das deutsche Recht kenne überhaupt kein ,Maklergesetz’. Und das BGB-Maklerrecht kennt für die Grundstücksvermittlung (anders als in Fällen der Wohnraumvermittlung) keine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.</p><p>2. Von einem „Nullsummenspiel“ könne ebenfalls keine Rede sein: Laut Vertrag war allein die Stadt zur Zahlung der Provision verpflichtet. Baumgarten ließ sich auch von den meisten Käufern eine Provision zahlen – zusätzlich. Eine „schuldbefreiende Abwälzung hätte zwar mit den Käufern vereinbart werden können, unterblieb jedoch. Im Übrigen wurden überhaupt nicht alle Käufer mit Maklerklauseln überzogen.</p><p>3. Und schließlich gleiche der Oppenheimer Erschließungsvertrag keinesfalls einem Vertragswerk der Stadt Nierstein. Der vielleicht wesentlichste Unterschied: Der Niersteiner Vertrag enthielt keine Provisionsverpflichtungen für die Stadt. Auch sei in Nierstein vertragsgemäß die Verwaltung der Verbandsgemeinde tätig geworden – Held hingegen habe wesentliche Entscheidungen in seinem Rathaus behalten.</p><p>Im Vergleich zur sachlich fundierten und präzisen Darstellung des Landesrechnungshofes wirkt die Stellungnahme von Bürgermeister Marcus Held, vielleicht sogar nachvollziehbar angesichts der Schwere des Vorwurfs, wie das verzweifelte Um-sich-schlagen eines Ertrinkenden:</p><p>Er verwahre sich gegen den Vorwurf der Verletzung der Wahrheitspflicht, tönte er, er habe „seiner Erinnerung nach“ nicht auf eine „entsprechende Rechtsänderung im Maklergesetz hingewiesen“.</p><p>Held verweist auch auf die „Unvollkommenheit der Protokollierungen“: Möglicherweise, so schreibt er, seien „in diesem Zusammengang vom Stadtbürgermeister gemachte Äußerungen (&#8230;) missverstanden worden“. Freilich: Ratsprotokolle tragen regelmäßig seine (Helds!) Unterschrift; er zeichnet für die Richtigkeit.</p><p>Held weiter: „Der Stadtbürgermeister besteht darauf, dass er die zuständigen Gremien der Stadt Oppenheim immer nach bestem Wissen und Gewissen informiert habe.“</p><p>Was für ein Gewissen?</p>								</div>
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		<title>LRH 11: Krämereck-Süd – Muss Marcus Held alles zurückzahlen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Dec 2017 23:01:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Penzer]]></category>
		<category><![CDATA[Krämereck-Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft Mainz]]></category>
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					<description><![CDATA[Hinter dem Türchen, das sich heute öffnet, liegt ein langer, ganz dunkler Gang: Das, was der Rechnungshof zu Krämereck-Süd ermittelt hat, ist viel zu umfangreich, als dass wir es an einem Tag darstellen könnten. Deshalb heute nur Teil 1: Wie alles anfing – der Ankauf der Grundstücke durch die Stadt.   Der dunkle Gang führt uns in eine kleine Siedlung am Rande der Stadt Oppenheim, wo kleinere und größere Wohnhäuser, ein neues Einkaufszentrum und einige Gewerbebetriebe entstanden sind. Doch das ist nur die bekannte Fassade von Krämereck-Süd: Dahinter muss es richtig schmutzig, ja offenbar auch kriminell zugegangen sein. Und diese Erkenntnis kann für Marcus Held im Regresswege möglicherweise richtig teuer werden, vor allem aber drohen ihm auch strafrechtliche Sanktionen. Die bisherigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen setzen genau hier an: Es war in den Jahren 2014 und 2015, als die Stadt 23 Grundstücke in Krämereck Süd erwarb. Kaufpreis insgesamt: 5.887.320 Euro. Der Plan schien gut, er war ebenso simpel wie optimistisch: Die Stadt wollte die erworbenen, bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen überplanen und dann Bauplätze an Häuslebauer und Gewerbebetriebe weiterverkaufen. Gewinnbringend natürlich, gut für die darbende Stadtkasse! Für den Abschluss von 22 Kaufverträgen zahlte die Stadt an die G-A-J Immobilien-Vermittlungs-GmbH (GAJ) eine Maklerprovision in Höhe von zusammen 205.5021 Euro. Das sind zunächst einmal die nüchternen und auch unstrittigen Fakten. Im Rückblick müssen wir heute sagen, dass die Geschäfte von Held bei der Entstehung des Baugebiets Krämereck-Süd die Aufdeckung des ganzen Oppenheim-Skandals mit all seinen Untiefen ins Rollen brachten: Eine Vielzahl der Immobiliengeschäfte, die Stadtbürgermeister Marcus Held hier abwickelte, war eindeutig nicht sauber, was Mitarbeiter in der Verwaltung der Verbandsgemeinde recht früh erkannten. Als sie mit ihren Hinweisen und Beschwerden bei ihrer Behördenleitung abblitzten, sammelten sie alle möglichen Dokumente als belastbare Beweise. Später veröffentlichten sie diese Unterlagen in einem Dossier und verteilten es – an Behörden und an Journalisten. So begann die Arbeit an dieser Webseite. So wurde der Landesrechnungshof aufmerksam und setzte eine Sonderprüfung an, dessen Ergebnis (in Form des Entwurfs der Prüfmitteilungen) wir im „Oppenheimer Adventskalender“ dokumentieren. Und nicht zuletzt rückte die Staatsanwaltschaft an: Sie ermittelt inzwischen gegen Marcus Held wegen des Verdachts der Untreue und gegen zwei Immobilienmakler wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen. Kehren wir zurück zur behördlichen Betrachtung der städtischen Immobiliengeschäfte in Krämereck-Süd, die den größten Anteil der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofs ausmachen. Die Experten aus Speyer gehen in ihrem Bericht Schritt für Schritt vor, sie haben alle Kaufverträge sowie die nachfolgenden Handlungen der Stadtspitze ausge- und bewertet. Und das sind die zentralen Erkenntnisse aus der Ankauf-Phase – zunächst einmal nur bezogen auf die reinen Vertragsabschlüsse: Nur sechs der 23 Kaufverträge waren „zumindest teilweise“ durch Ratsbeschlüsse legitimiert. Vier Grundstücke im Wert von 577.810 Euro kaufte der Stadtbürgermeister mit seinen Beigeordneten, ohne dazu mit einen Ratsbeschluss oder zumindest mit einer Eilentscheidung ermächtigt worden zu sein. In drei weiteren Fällen schlossen Marcus Held und die Beigeordneten Kaufverträge ab, bei denen sie einen vorliegenden Ratsbeschluss einfach missachteten: Mal war die Grundstücksfläche größer als genehmigt, mal gewährten sie eigenmächtig einen höheren Quadratmeterpreis (110 Euro statt 105 Euro für über 8.000 Quadratmeter). „Die daraus entstandenen Kaufpreis-Verbindlichkeiten der Stadt waren um 275.510 Euro höher als durch die Ratsbeschlüsse legitimiert“, heißt es im Bericht aus Speyer. Man kann’s auch so ausdrücken: Der Bürgermeister und seine Beigeordneten hatten allein bei diesen drei Grundstücksankäufen viel zu viel Geld – fast eine Viertel Million Euro – ohne Erlaubnis ausgegeben. Wohlgemerkt: Wir sprechen an dieser Stelle erst einmal nur von überhöhten Kaufpreisen, noch nicht von rechtsgrundlos gezahlten Maklercourtagen, die später folgt sollten&#8230;. Unterm Strich sagen die Rechnungsprüfer: Der Abschluss von sieben Verträgen war rechtswidrig, weil Bürgermeister und Beigeordnete ihre Kompetenzen überschritten hatten. Mitte Juni dieses Jahres, als diese Webseite die meisten Details des Oppenheim-Skandals publik gemacht hatte und Marcus Held zunehmend unter politischen Druck geriet, versuchte der Stadtbürgermeister, einen Teil seiner Fehler zu „heilen“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt: Er ließ sich vom Stadtrat die Kaufverträge aus dem Jahr 2013 nachträglich genehmigen – was für ihn ja kein Problem darstellte, verfügt doch seine SPD über eine satte Mehrheit im kommunalen Parlament. Die Rechnungsprüfer sagen heute: Auch ein solcher nachträglicher Ratsbeschluss ändere nichts „an der Rechtswidrigkeit im Zeitpunkt des Handelns des Bürgermeisters“. Dies gilt explizit für den Ankauf von mehr als 8.000 Quadratmetern zum überhöhten Quadratmeterpreis von 110 Euro (statt wie vom Stadtrat legitimiert; 105 Euro). 13 der Immobilien-Kaufverträge mit einem Volumen von 2.757.750 Euro hatte sich der Stadtbürgermeister mit Eilentscheidungen quasi selbst genehmigt. Das ist ein Vorgehen, das in den letzten Jahren immer wieder in Oppenheim anzutreffen war: Mit Eilentscheidungen genehmigte sich der Bürgermeister, was ihm gerade notwendig erschien. Das darf als Missbrauch einer gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsbefugnis sein: Eilentscheidungen sind natürlich zulässig, aber nur dann, wenn binnen weniger Stunden über eine Maßnahme entschieden werden muss (z.B. zur Auftragsvergabe bei einem Wasserrohrbruch im Winter im Rathaus). Die Prüfer sagen jetzt: Bei den Immobilien-Ankäufen in Krämereck-Süd gab es überhaupt keine Dringlichkeit. Vielmehr sei der Stadtrat mit den Eilentscheidungen übergangen worden: Dem lokalen Parlament, so formulieren die Rechnungsprüfer, wurde durch das Vorgehen von Marcus Held „die Entscheidung entgegen den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften entzogen“. Eilentscheidungen müssen, wenn sie denn gefällt werden, laut Gesetz dem Stadtrat unverzüglich bekannt gemacht werden, spätestens also in der nächsten Sitzung. Das aber hat Marcus Held nicht getan: Erst nachdem wir ihn auf dieser Webseite auf seine Pflicht hingewiesen hatten, informierte er das Stadtparlament – also um Jahre verspätet. Diese nachträgliche Information des Stadtrates hat ihm nichts gebracht – auch das war nicht rechtskonform. Die Bewertung der Rechnungsprüfer lautet: Die verspätete Bekanntgabe der Eilentscheidungen „verstieß gegen § 48 Satz 2 GemO und vereitelte Rechte des Rates nach § 48 Abs. 3 GemO.“ Zum Abschluss eines jeden Kapitels fassen die Rechnungsprüfer ihre Erkenntnisse in klare Anweisungen für künftiges Verwaltungshandeln zusammen. Dabei handelt sich in der Regel um die Umkehrung der Verfehlung, mithin um Selbstverständlichkeiten. Die Anweisungen nach der Bewertung der Ankäufe in Krämereck-Süd lauten: Beim Abschluss von Verträgen sind künftig die kommunalrechtlichen Kompetenzgrenzen zu beachten. Zukünftig sind Eilentscheidungen nur noch in den von Gesetz vorgesehenen Fällen zu treffen. Der Rat ist künftig über Eilentscheidungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kraemereck-sued-muss-marcus-held-alles-zurueckzahlen/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">LRH 11: Krämereck-Süd – Muss Marcus Held alles zurückzahlen?</span></a>]]></description>
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									<p><strong>Hinter dem Türchen, das sich heute öffnet, liegt ein langer, ganz dunkler Gang: Das, was der Rechnungshof zu Krämereck-Süd ermittelt hat, ist viel zu umfangreich, als dass wir es an einem Tag darstellen könnten. Deshalb heute nur Teil 1: Wie alles anfing – der Ankauf der Grundstücke durch die Stadt. </strong><strong> </strong></p><p>Der dunkle Gang führt uns in eine kleine Siedlung am Rande der Stadt Oppenheim, wo kleinere und größere Wohnhäuser, ein neues Einkaufszentrum und einige Gewerbebetriebe entstanden sind. Doch das ist nur die bekannte Fassade von Krämereck-Süd: Dahinter muss es richtig schmutzig, ja offenbar auch kriminell zugegangen sein.</p><p>Und diese Erkenntnis kann für Marcus Held im Regresswege möglicherweise richtig teuer werden, vor allem aber drohen ihm auch strafrechtliche Sanktionen. Die bisherigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen setzen genau hier an:</p><p>Es war in den Jahren 2014 und 2015, als die Stadt 23 Grundstücke in Krämereck Süd erwarb. Kaufpreis insgesamt: 5.887.320 Euro.</p><p>Der Plan schien gut, er war ebenso simpel wie optimistisch: Die Stadt wollte die erworbenen, bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen überplanen und dann Bauplätze an Häuslebauer und Gewerbebetriebe weiterverkaufen. Gewinnbringend natürlich, gut für die darbende Stadtkasse!</p><p>Für den Abschluss von 22 Kaufverträgen zahlte die Stadt an die G-A-J Immobilien-Vermittlungs-GmbH (GAJ) eine Maklerprovision in Höhe von zusammen 205.5021 Euro.</p><p>Das sind zunächst einmal die nüchternen und auch unstrittigen Fakten.</p><p>Im Rückblick müssen wir heute sagen, dass die Geschäfte von Held bei der Entstehung des Baugebiets Krämereck-Süd die Aufdeckung des ganzen Oppenheim-Skandals mit all seinen Untiefen ins Rollen brachten: Eine Vielzahl der Immobiliengeschäfte, die Stadtbürgermeister Marcus Held hier abwickelte, war eindeutig nicht sauber, was Mitarbeiter in der Verwaltung der Verbandsgemeinde recht früh erkannten. Als sie mit ihren Hinweisen und Beschwerden bei ihrer Behördenleitung abblitzten, sammelten sie alle möglichen Dokumente als belastbare Beweise. Später veröffentlichten sie diese Unterlagen in einem Dossier und verteilten es – an Behörden und an Journalisten. So begann die Arbeit an dieser Webseite. So wurde der Landesrechnungshof aufmerksam und setzte eine Sonderprüfung an, dessen Ergebnis (in Form des Entwurfs der Prüfmitteilungen) wir im „Oppenheimer Adventskalender“ dokumentieren. Und nicht zuletzt rückte die Staatsanwaltschaft an: Sie ermittelt inzwischen gegen Marcus Held wegen des Verdachts der Untreue und gegen zwei Immobilienmakler wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen.</p><p>Kehren wir zurück zur behördlichen Betrachtung der städtischen Immobiliengeschäfte in Krämereck-Süd, die den größten Anteil der Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofs ausmachen. Die Experten aus Speyer gehen in ihrem Bericht Schritt für Schritt vor, sie haben alle Kaufverträge sowie die nachfolgenden Handlungen der Stadtspitze ausge- und bewertet.</p><p>Und das sind die zentralen Erkenntnisse aus der Ankauf-Phase – zunächst einmal nur bezogen auf die reinen Vertragsabschlüsse:</p><ul><li>Nur sechs der 23 Kaufverträge waren „zumindest teilweise“ durch Ratsbeschlüsse legitimiert.</li><li>Vier Grundstücke im Wert von 577.810 Euro kaufte der Stadtbürgermeister mit seinen Beigeordneten, ohne dazu mit einen Ratsbeschluss oder zumindest mit einer Eilentscheidung ermächtigt worden zu sein.</li><li>In drei weiteren Fällen schlossen Marcus Held und die Beigeordneten Kaufverträge ab, bei denen sie einen vorliegenden Ratsbeschluss einfach missachteten: Mal war die Grundstücksfläche größer als genehmigt, mal gewährten sie eigenmächtig einen höheren Quadratmeterpreis (110 Euro statt 105 Euro für über 8.000 Quadratmeter).</li></ul><p>„Die daraus entstandenen Kaufpreis-Verbindlichkeiten der Stadt waren um 275.510 Euro höher als durch die Ratsbeschlüsse legitimiert“, heißt es im Bericht aus Speyer. Man kann’s auch so ausdrücken: Der Bürgermeister und seine Beigeordneten hatten allein bei diesen drei Grundstücksankäufen viel zu viel Geld – fast eine Viertel Million Euro – ohne Erlaubnis ausgegeben. Wohlgemerkt: Wir sprechen an dieser Stelle erst einmal nur von überhöhten Kaufpreisen, noch nicht von rechtsgrundlos gezahlten Maklercourtagen, die später folgt sollten&#8230;.</p><p><strong>Unterm Strich sagen die Rechnungsprüfer: Der Abschluss von sieben Verträgen war rechtswidrig, weil Bürgermeister und Beigeordnete ihre Kompetenzen überschritten hatten.</strong></p><p>Mitte Juni dieses Jahres, als diese Webseite die meisten Details des Oppenheim-Skandals publik gemacht hatte und Marcus Held zunehmend unter politischen Druck geriet, versuchte der Stadtbürgermeister, einen Teil seiner Fehler zu „heilen“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt:</p><p>Er ließ sich vom Stadtrat die Kaufverträge aus dem Jahr 2013 nachträglich genehmigen – was für ihn ja kein Problem darstellte, verfügt doch seine SPD über eine satte Mehrheit im kommunalen Parlament.</p><p><strong>Die Rechnungsprüfer sagen heute: Auch ein solcher nachträglicher Ratsbeschluss ändere nichts „an der Rechtswidrigkeit im Zeitpunkt des Handelns des Bürgermeisters“. Dies gilt explizit für den Ankauf von mehr als 8.000 Quadratmetern zum überhöhten Quadratmeterpreis von 110 Euro (statt wie vom Stadtrat legitimiert; 105 Euro).</strong></p><p>13 der Immobilien-Kaufverträge mit einem Volumen von 2.757.750 Euro hatte sich der Stadtbürgermeister mit Eilentscheidungen quasi selbst genehmigt. Das ist ein Vorgehen, das in den letzten Jahren immer wieder in Oppenheim anzutreffen war: Mit Eilentscheidungen genehmigte sich der Bürgermeister, was ihm gerade notwendig erschien. Das darf als Missbrauch einer gesetzlich vorgesehenen Entscheidungsbefugnis sein: Eilentscheidungen sind natürlich zulässig, aber nur dann, wenn binnen weniger Stunden über eine Maßnahme entschieden werden muss (z.B. zur Auftragsvergabe bei einem Wasserrohrbruch im Winter im Rathaus).</p><p>Die Prüfer sagen jetzt: Bei den Immobilien-Ankäufen in Krämereck-Süd gab es überhaupt keine Dringlichkeit. Vielmehr sei der Stadtrat mit den Eilentscheidungen übergangen worden:</p><p><strong>Dem lokalen Parlament, so formulieren die Rechnungsprüfer, wurde durch das Vorgehen von Marcus Held „die Entscheidung entgegen den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften entzogen“.</strong></p><p>Eilentscheidungen müssen, wenn sie denn gefällt werden, laut Gesetz dem Stadtrat <u>unverzüglich</u> bekannt gemacht werden, spätestens also in der nächsten Sitzung. Das aber hat Marcus Held nicht getan: Erst nachdem wir ihn auf dieser Webseite auf seine Pflicht hingewiesen hatten, informierte er das Stadtparlament – also um Jahre verspätet. Diese nachträgliche Information des Stadtrates hat ihm nichts gebracht – auch das war nicht rechtskonform.</p><p><strong>Die Bewertung der Rechnungsprüfer lautet: Die verspätete Bekanntgabe der Eilentscheidungen „verstieß gegen <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/x6p/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1w&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-GemORPpP48&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 48 Satz 2 GemO</a> und vereitelte Rechte des Rates nach <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/x6p/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1w&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-GemORPpP48&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 48 Abs. 3 GemO</a>.“</strong></p><p>Zum Abschluss eines jeden Kapitels fassen die Rechnungsprüfer ihre Erkenntnisse in klare Anweisungen für künftiges Verwaltungshandeln zusammen. Dabei handelt sich in der Regel um die Umkehrung der Verfehlung, mithin um Selbstverständlichkeiten. Die Anweisungen nach der Bewertung der Ankäufe in Krämereck-Süd lauten:</p><ul><li>Beim Abschluss von Verträgen sind künftig die kommunalrechtlichen Kompetenzgrenzen zu beachten.</li><li>Zukünftig sind Eilentscheidungen nur noch in den von Gesetz vorgesehenen Fällen zu treffen.</li><li>Der Rat ist künftig über Eilentscheidungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.</li></ul><p>Diese Anweisungen machen zugleich das ganze Ausmaß des Fehlverhaltens von Marcus Held deutlich. Denn sie besagen:</p><ul><li>Marcus Held hat sich beim Abschluss von Verträgen in Krämereck-Süd <u>nicht</u> an kommunalrechtliche Kompetenzgrenzen gehalten.</li><li>Der Stadtbürgermeister hat mit seinen Eilentscheidungen <u>gegen</u> gesetzliche Vorgaben gehandelt.</li><li>Er hat den Stadtrat <u>nicht</u> wie vorgeschrieben informiert, er hat ihn übergangen – nicht einmal, sondern wiederholt.</li></ul>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Maklerbüro war nicht tätig und kassierte trotzdem</h3>				</div>
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									<p>Nun aber zu der zweiten schadenstiftenden Facette der Ankaufsphase:</p><p>Der Ankauf als solcher war bereits – wie vorstehend beschrieben – in großen Teilen rechtswidrig. Und dann gab es – als wären überhöhte Kaufpreise und fehlende Ratsermächtigungen nicht genug – auch noch die Maklerprovisionen von über 200.000 Euro. Wir haben darüber bereits vor Monaten <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/ein-maklerbuero-sahnt-ab/" target="_blank" rel="noopener">ausführlich</a> berichtet. Die aktuelle Bewertung des Rechnungshofes ist für Marcus Held noch weitaus dramatischer als bisher angenommen: Die von ihm veranlassten Auszahlungen der Maklerprovisionen an die GAJ waren nicht gerechtfertigt. Deshalb müsse, so schreiben die Prüfer in ihrem Bericht, die ohne Rechtsgrund gezahlte Maklercourtage zurückgefordert werden – eventuell müsse der Stadtbürgermeister dafür aufkommen.</p><p>Zwei konkrete Beispiele führt der Bericht an:</p><p>Im Januar 2014 kaufte die Stadt ein Grundstück, im Kaufvertrag stand nichts von einer Maklercourtage. Gleichwohl schickte die GAJ der Stadt zwei Rechnungen über insgesamt 31.761,55 Euro. Der Stadtbürgermeister bestätigte die Richtigkeit.</p><p>In der Verwaltung der Verbandsgemeinde, die das Geld überweisen sollte, monierte ein Sachbearbeiter, dass es für die GAJ-Forderung keine Rechtsgrundlage gebe. Daraufhin teilte die GAJ mit, es bestünde eine Vereinbarung mit der Stadt. Marcus Held wiederum sagte, es gebe zwar keine schriftliche Vereinbarung, aber die GAJ habe das Geschäft vermittelt, also sei sie berechtigt zu kassieren.</p><p>Der Sachbearbeiter blieb hart, wurde aber von VG-Bürgermeister Klaus Penzer „zurückgepfiffen“: Die Maklerrechnung wurde bezahlt.</p><p>Heute sagt der Rechnungshof: Es fehlte ein Rechtsgrund für die Zahlung der Maklercourtage. „Diese ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zurückzufordern. Ansonsten sind Schadenersatzansprüche gegen den Bürgermeister zu prüfen.“</p><p>Ein zweiter Fall: Im November 2014 kaufte Held ein 3.614 Quadratmeter großes Grundstück für 234.910 Euro vom <a href="http://lbm.rlp.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz</a> (LBM).</p><p>Als im März dieses Jahres der Rechnungshof mit der Überprüfung der Oppenheimer Amtsgeschäfte begann und ersten Akten anforderte, schickte die Verbandsgemeindeverwaltung alle Unterlagen zu diesem Grundstücksgeschäft nach Speyer. Die Akte sei vollständig, soll Bürgermeister Penzer ausdrücklich erklärt haben. Eine Makler-Rechnung fanden die Prüfer nicht in den Unterlagen.</p><p>Als die Experten dann ihre Arbeit vor Ort im „Rondo“ fortsetzten und weitere Akten durchsahen, fanden sie eine Maklerrechnung zum Ankauf des LBM-Grundstücks: über 26.539,74 Euro, ausgestellt von der GAJ. Die Forderung war handschriftlich mit „o.k.“ gekennzeichnet – so pflegte Stadtbürgermeister Marcus Held Rechnungen an die VG-Verwaltung weiterzureichen, als von ihm geprüft und für ordnungsgemäß befunden.</p><p>Nach diesem unerwarteten Aktenfund fragten die Prüfer des Rechnungshofes beim LBM nach, ob die GAJ als Makler eingeschaltet gewesen sei. Die Antwort lautete „nein“. Eine irgendwie geartete Vermittlungstätigkeit von GAJ: Fehlanzeige!</p><p>Klarer Fall also auch hier: „Die Zahlung der Maklercourtage entbehrte damit eines Rechtsgrunds“, heißt es im Bericht des Rechnungshofes. Das Geld sei zurückzufordern, auch hier müssten Schadensersatzansprüche gegen den Bürgermeister geprüft werden.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Zahlungen verstießen gegen Rechtsvorschriften</h3>				</div>
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									<p>Das war aber noch nicht alles zum Thema Maklercourtage: Aus den übrigen Verträgen kassierte die GAJ weitere 165.352,89 Euro. Die Rechnungsprüfer schreiben: Dass die Stadt diese Maklercourtagen gezahlt hatte, verstieß „in nahezu allen Fällen gegen Rechtsvorschriften“.</p><ul><li>Die von Held behaupteten mündlichen Verpflichtungserklärungen zur Übernahme von Provisionsverpflichtungen wären (wenn es sie denn je gegeben hätte) bereits zivilrechtlich unwirksam, da formnichtig. Vertragliche Verpflichtungen der Stadt zur Zahlung der Provisionen waren also zu keiner Zeit begründet worden.</li><li>Im Übrigen hätten solche Verpflichtungen nur aufgrund eines ermächtigenden Ratsbeschlusses eingegangen werden können. Der lag aber nur in einem Fall vor. In sechs Fällen gab es weder einen Eil- noch einen Ratsbeschluss. Und dort wo Eilentscheidungen vorlagen, waren diese mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (Eilbedürftigkeit) und mangels unverzüglicher Bekanntgabe an den Stadtrat rechtswidrig.</li></ul>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Bei Kreditaufnahme wurde Aufsichtsbehörde umgangen</h3>				</div>
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									<p>Als wär’ das alles nicht genug, stellen die Prüfer auch noch verwaltungstechnische Mängel fest:</p><p>Für den Ankauf etlicher Grundstücke standen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, sie wurden erst in Nachtragshaushaltsplänen bewilligt Die Rechnungsprüfer sagen: „Der Abschluss der Kaufverträge war auch nicht ausnahmsweise im Wege außer- und überplanmäßiger Aufwendungen zulässig.“</p><p>Der Ankauf die Grundstücke wurde über Liquiditätskredite finanziert. Auch das sei „unzulässig“ gewesen, sagen die Prüfer: Liquiditätskredite seien nur bei kurzfristigem Geldbedarf zulässig; Baugrundstücke müssten laut behördlicher Vorgaben über Investitionskredite finanziert werden – die wiederum von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen seien. Das habe seinen Grund: Wenn baureife Grundstücke nicht gleich weiterverkauft werden könnten, könnten einer Kommune bei Liquiditätskrediten unvorhersehbare Kosten drohen.</p><p>Tatsächlich, so schreiben die Prüfer, sitzt die Stadt in Krämereck-Süd noch auf etlichen Grundstücken: Mitte Juni waren von 43 Wohngrundstücken erst 35 verkauft worden, von 15 Gewerbegrundstücken sogar nur fünf.</p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Die offene Frage: Warum hat Held das getan?</h3>				</div>
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									<p>Unterm Strich steht eine Frage: Warum? Warum hat sich Marcus Held derart rechtswidrig verhalten? Als Volljurist müsste er doch wissen, das sein Verhalten rechtswidrig war! Insbesondere: Warum zahlte er an einen ausgewählten Verkäufer einen Kaufpreis oberhalb des vom Stadtrat festgelegten Höchstpreises? Und warum ließ er einem kleinen, recht unbedeutenden Immobilienbüro Provisionen in sechsstelliger Höhe zukommen – ohne entsprechende Gegenleistung, auf Kosten seiner Stadt Oppenheim. Reines Gutmenschentum? Reiner Altruismus?</p><p>Die Antwort auf diese Frage muss hier offen bleiben. Die anonymen Autoren des Dossiers vermuten, dass „die systemische Übernahme der Provisionsverpflichtungen zur Verdeckung anderer wirtschaftlicher Absichten erfolgte“: So könnten „aus den nicht gerechtfertigten Provisionszahlungen Rückflüsse in Richtung der SPD Oppenheim und/oder sogar der Person Held gespeist worden sein“.</p><p>Held selbst hat bereits qua Allgemeiner Zeitung eingeräumt, dass es aus dem Dunstkreis (Gesellschafterkreis) der GAJ GmbH immer mal Spenden an die SPD gegeben habe. Dass es systemische Rückflüsse (gegebenenfalls auch von übermäßig vergüteten Verkäufern) gegeben haben könnte, bleibt dennoch reine Spekulation.</p><p>Die ganze Wahrheit müssen jetzt die Aufsichtsbehörden und vor allem die Staatsanwaltschaft klären. Die Frage nach dem eigentlichen Zweck der Heldschen Ankaufspraxis drängt sich jedenfalls auf.</p>								</div>
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		<title>Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2017 07:44:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Eilentscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gradinger]]></category>
		<category><![CDATA[Hansjürgen Bodderas]]></category>
		<category><![CDATA[Hebau GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Helmut Krethe]]></category>
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		<category><![CDATA[OVG Rheinland-Pfalz]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Conrad]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft Mainz]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtrat Oppenheim]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsgemeinde Rhein-Selz]]></category>
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					<description><![CDATA[  Am heutigen Dienstag (15. August) tagt der Oppenheimer Stadtrat ab 19 Uhr im Rathaus an der Merianstraße. Es ist eine öffentliche Sitzung, und auf der Tagesordnung stehen Themen, die spannend zu werden versprechen: Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie berichtet – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen? Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen bekannt wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter? Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil: Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen. Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen. Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz. In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme: Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro. In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen. Die Tagesordnung der Stadtratssitzung. Der Eilentscheid zur Hebau-Rechnung.   Auf diese Weise, mit Eilentscheidungen in Serie, wird ein Stadtparlament auf Dauer entmachtet. Regelrecht kaltgestellt. Ein solches Vorgehen ist, das macht die Oppenheimer Situation so brisant, mit der Gemeindeordnung in keiner Weise vereinbar. Die einschlägige – ständige – Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz ist da unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten.“ So hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz im Jahr 2006 explizit entschieden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2006, Az. 1 A 11596/05). Diese Entscheidung ist deshalb so gewichtig, weil das OVG Rheinland-Pfalz darin die eigene Rechtsprechung noch einmal klipp und klar bestätigt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1986, Az. 10 C  14/85) und so zur ständigen Rechtsprechung erhebt. Auch das Verwaltungsgericht Mainz verweist in einem Urteil vom 18. August 2014 (Az. 3 L 711/2014) auf die ständige Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz: „Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (… vgl. Urteil vom 13.4.2006 1 A 11596/05, BRS 70, 118; Urteil vom 9.4.1986, 10 C 14/85, AS 20, 349), der sich die Kammer anschließt, ist die Ausnahmeregelung des § 48 GemO eng auszulegen und streng zu untersuchen, ob die Entscheidung wirklich eilbedürftig ist und worin der zu erwartende Nachteil besteht.“ Es gilt also: Paragraf 48 der Gemeindeordnung, der das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters regelt, ist „sehr restriktiv auszulegen und streng zu beurteilen“, wie jedermann, erst recht jeder Jurist, im einschlägigen Schrifttum (Gabler/Höhlein u.a., Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 48 GemO, Erl. 2.1) nachlesen kann. Marcus Held, der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister von Oppenheim, ist studierter Jurist. Gegen ihn ermittelt inzwischen der Staatsanwalt in anderer Sache, es geht um Untreue in neun Fällen. Gleichwohl darf man voraussetzen: Dieser Mann müsste doch wissen, was Eilentscheidungen sind, und dass sie nur in Ausnahmefällen angewendet werden dürfen! Jetzt schauen wir uns mal an, was er daraus macht: An diesem Dienstag will er den Stadtrat darüber informieren, dass die Rechnung eines Saarbrücker Architekten, der für die Kindertagesstätte Herrnweiher engagiert worden war, außerplanmäßig bezahlt wurde: 7.307,41 Euro wurden per Eilentscheid bewilligt. Mit einer zweiten Eilentscheidung wurde eine Rechnung über 4.014,06 Euro für Gartenbauarbeiten am selben Kindergarten zur Bezahlung freigegeben. 17.284,35 Euro wurden laut Rechnung für Gerüstbauarbeiten fällig. Auch hier musste die Bezahlung offenbar wieder ganz schnell gehen, deshalb: Eilentscheidung gefällt. Schließlich noch ein etwas dickerer Brocken: Die Mainzer Straßenbaufirma Hebau GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer: Peter Conrad; sein Name taucht auch auf der Liste der Gesellschafter der &#8222;Oppenheim Tourismus GmbH&#8220; auf) verlangte 32.126,44 Euro für die Sicherung des Kulturkellers. Auch dieses Geld war im Haushalt nicht eingeplant, per Eilentscheid wurde es von der Oppenheimer Rathausführung kurzerhand genehmigt. Der Eilentscheid zum Grundstücks-Ankauf. Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt. In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/2981-2/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</span></a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="2981" class="elementor elementor-2981" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kosten-explosion-bei-gradinger-abbruch/" target="_blank" rel="noopener">berichtet</a> – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen?</p><p>Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/privatfirma-beutet-staedtische-geldquelle-aus/" target="_blank" rel="noopener">bekannt</a> wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter?</p><p>Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil:</p><p>Die rheinland-pfälzische <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/176f/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=9A18D459B129EE1D562F18B67A0405B0.jp22?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-GemORPrahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0%23focuspoint%20#jlr-GemORPpP48" target="_blank" rel="noopener nofollow">Gemeindeordnung</a> (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen.</p><p>Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen.</p><p>Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz.</p><p>In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme:</p><p>Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro.</p><p>In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen.</p>								</div>
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											<figcaption class="widget-image-caption wp-caption-text">Die Tagesordnung der Stadtratssitzung.</figcaption>
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											<figcaption class="widget-image-caption wp-caption-text">Der Eilentscheid zur Hebau-Rechnung.</figcaption>
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									<div class="mceTemp"> </div><p>Auf diese Weise, mit Eilentscheidungen in Serie, wird ein Stadtparlament auf Dauer entmachtet. Regelrecht kaltgestellt.</p><p>Ein solches Vorgehen ist, das macht die Oppenheimer Situation so brisant, mit der Gemeindeordnung in keiner Weise vereinbar. Die einschlägige – ständige – Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz ist da unmissverständlich:</p><p><em>„Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten.“</em></p><p>So hat der 1. Senat des <a href="https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz</a> in Koblenz im Jahr 2006 explizit entschieden (<em>OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2006, Az. 1 A 11596/05</em>).</p><p>Diese Entscheidung ist deshalb so gewichtig, weil das OVG Rheinland-Pfalz darin die eigene Rechtsprechung noch einmal klipp und klar bestätigt (<em>OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1986, Az. 10 C  14/85</em>) und so zur ständigen Rechtsprechung erhebt.</p><p>Auch das <a href="https://vgmz.justiz.rlp.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Verwaltungsgericht Mainz</a> verweist in einem Urteil vom 18. August 2014 (Az. 3 L 711/2014) auf die ständige Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz:</p><p><em>„Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (… vgl. Urteil vom 13.4.2006 </em><a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20A%2011596/05" rel="nofollow noopener" target="_blank"><em>1 A 11596/05</em></a><em>, BRS 70, 118; Urteil vom 9.4.1986, 10 C 14/85, AS 20, 349), der sich die Kammer anschließt, ist die Ausnahmeregelung des § 48 GemO eng auszulegen und streng zu untersuchen, ob die Entscheidung wirklich eilbedürftig ist und worin der zu erwartende Nachteil besteht.“</em></p><p>Es gilt also: Paragraf 48 der Gemeindeordnung, der das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters regelt, ist „sehr restriktiv auszulegen und streng zu beurteilen“, wie jedermann, erst recht jeder Jurist, im einschlägigen Schrifttum (<em>Gabler/Höhlein u.a., Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 48 GemO, Erl. 2.1</em>) nachlesen kann.</p><p><a href="http://marcusheld.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Marcus Held</a>, der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister von Oppenheim, ist studierter Jurist. Gegen ihn ermittelt inzwischen der Staatsanwalt in anderer Sache, es geht um Untreue in neun Fällen. Gleichwohl darf man voraussetzen: Dieser Mann müsste doch wissen, was Eilentscheidungen sind, und dass sie nur in Ausnahmefällen angewendet werden dürfen!</p>								</div>
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									<p>Jetzt schauen wir uns mal an, was er daraus macht:</p><p>An diesem Dienstag will er den Stadtrat darüber informieren, dass die Rechnung eines Saarbrücker Architekten, der für die Kindertagesstätte Herrnweiher engagiert worden war, außerplanmäßig bezahlt wurde: 7.307,41 Euro wurden per Eilentscheid bewilligt.</p><p>Mit einer zweiten Eilentscheidung wurde eine Rechnung über 4.014,06 Euro für Gartenbauarbeiten am selben Kindergarten zur Bezahlung freigegeben.</p><p>17.284,35 Euro wurden laut Rechnung für Gerüstbauarbeiten fällig. Auch hier musste die Bezahlung offenbar wieder ganz schnell gehen, deshalb: Eilentscheidung gefällt.</p><p>Schließlich noch ein etwas dickerer Brocken: Die Mainzer Straßenbaufirma Hebau GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer: Peter Conrad; sein Name taucht auch auf der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-sind-die-eigentuemer-der-tourismus-gmbh/" target="_blank" rel="noopener">Liste der Gesellschafter</a> der &#8222;Oppenheim Tourismus GmbH&#8220; auf) verlangte 32.126,44 Euro für die Sicherung des Kulturkellers. Auch dieses Geld war im Haushalt nicht eingeplant, per Eilentscheid wurde es von der Oppenheimer Rathausführung kurzerhand genehmigt.</p>								</div>
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											<figcaption class="widget-image-caption wp-caption-text">Der Eilentscheid zum Grundstücks-Ankauf.</figcaption>
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									<p>Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt.</p><p>In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur Abwendung eines „Nachteils für die Stadt Oppenheim“, § 48 GemO) gab es keinen erkennbaren Grund, sie waren damit rechtlich nicht zulässig.</p><p>In dem <a href="http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/ii3/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=4190B49300EE9259B104397E44CCCF47.jp29?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE060029741&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.fopen=wf-#wf" target="_blank" rel="noopener nofollow">Urteil</a> des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. April 2006 heißt es in einer für Juristen ungewöhnlich klaren Schlichtheit und Verständlichkeit: „Um zu verhindern, dass die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bürgermeister und Gemeinderat leichtfertig unterlaufen wird“, sei bei Eilentscheidungen zu verlangen, „dass ein schwerer und praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden verhindert werden muss.“ Und weiter formulierten die Richter, ebenso unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss.“</p><p>Mussten die Gelder für den Architekten, für die Gerüstbaufirma und die Baufirma wirklich innerhalb von Stunden per Eilentscheidung freigegeben werden? Hätte der Grundstücksankauf nicht bis nach der heutigen Ratssitzung warten können? Wäre der Stadt ansonsten ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Schaden entstanden?</p><p>Die Antworten lauten: wohl kaum. Und so zeichnet sich ein Bild von dem kleinen rheinhessischen Städtchen ab, das in seiner dusteren Ausprägung beängstigend wirkt:</p><p>In Oppenheim hat sich – anders ist die Vielzahl der Eilentscheidungen nicht zu erklären – die Stadtführung längst abgehoben und verselbständigt, sie wähnt sich offenbar losgelöst von allen parlamentarischen Spielregeln, sie unterläuft regelmäßig die gesetzlich geregelte Zuständigkeitsverteilung. Das Parlament ist hier nicht mehr die vom Volk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft. Es dient dem Stadtbürgermeister als Staffage, die Bürgervertreter sind seine Marionetten: Der Puppenspieler Marcus Held lässt sie tanzen. Oder auch nicht. Immer nach seinem Gusto.</p><p>Es gilt übrigens auch: Dies alles geschieht mit Wissen und wohl auch Segen der <a href="https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Verbandsgemeindeverwaltung</a>, die von Helds Parteifreund Klaus Penzer geführt wird. In seiner Verwaltung im Oppenheimer „Rondo“ werden die Eilentscheidungen für die kommunalen Verwaltungen in der Regel vorbereitet und formuliert. Dass Penzer versucht haben sollte, den permanenten Verstößen gegen die Gemeindeordnung Einhalt zu gebieten, ist bisher nicht bekannt geworden.</p><p>Was aber heißt das am Ende, wenn ein Stadtbürgermeister wiederholt gegen die Gemeindeordnung verstößt, damit zugleich das Parlament übergeht und entmündigt?</p><p>Politisch ist es natürlich verheerend.</p><p>Nüchtern juristisch betrachtet ist das Verwaltungshandeln des sachlich unzuständigen Stadtbürgermeisters wiederholt rechtswidrig (trotz „Mitteilung“ an den Stadtrat).</p><p>Der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/rechnungshof-bericht-erst-nach-der-bundestagswahl/">Landesrechnungshof in Speyer</a> dürfte sich bereits kümmern. Und bald vielleicht auch die <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/staatsanwalt-ermittelt-gegen-held/">Staatsanwaltschaft in Mainz</a>?</p>								</div>
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		<title>Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Marcus Held</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/staatsanwalt-ermittelt-gegen-held/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jul 2017 14:00:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Penzer]]></category>
		<category><![CDATA[Krämereck-Süd]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft Mainz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=2346</guid>

					<description><![CDATA[Jetzt ist es passiert: Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held eingeleitet. Es ergeben sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Keller mit. Ermittelt werde wegen neun Fälle der Untreue gemäß §§ 266 Abs. 1, 53 Strafgesetzbuch. Damit droht Held eine Geldstrafe, mindestens. Schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe. Es geht um mehrere Grundstücksgeschäfte im Neubaugebiet Krämereck-Süd. Held hatte dort Bauland von einigen Besitzern zu teuer eingekauft, später hatte er einigen Käufern die Grundstücke zu billig abgegeben. Er handelte dabei hinterm Rücken des Stadtrates: Das lokale Parlament hatte er erst unlängst und  teilweise mit mehrjähriger Verspätung darüber informiert, dass er gegen Vorgaben des Stadtrates gehandelt und Beträge in Millionenhöhe ausgegeben habe. Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller erinnerte in ihrer Pressemitteilung daran, wie die Ermittlungen überhaupt ins Rollen gekommen waren: Am 10. Februar ging eine als „Memorandum“ bezeichnete anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz ein. Darin wurde dem SPD-Bundestagsabgeordneten Held vorgeworfen, sich als Bürgermeister der Stadt Oppenheim der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch), des Subventionsbetruges (§ 264 Strafgesetzbuch) und der Bestechlichkeit (§ 332 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Pressemitteilung weiter: „Der anonymen Strafanzeige waren auszugsweise Unterlagen beigefügt, die sich schwerpunktmäßig auf Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten der Stadt Oppenheim beziehen. Dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist zeitgleich ein gleichsinniges anonymes Schreiben zugesandt worden.“ Der Rechnungshof setzte bekanntlich umgehend eine Sonderprüfung in der Verwaltung der Verbandsgemeinde ein. Marcus Held wies umgehend alle Vorwürfe zurück und warf den anonymen Dossier-Autoren „kriminelle Energie“ vor. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Klaus Penzer leitete ebenfalls Ermittlungen ein – nicht, um die Vorwürfe gegen Held aufzuklären, sondern um die Verfasser des Dossiers zu enttarnen. Penzer nannte öffentlich Namen missliebiger Kollegen, sprach vom „strafrechtlich relevanten Vorwurf des Geheimnisverrats“ und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wartete unterdessen, was die Ermittlungen des Rechnungshofes erbrachten. Die Prüfer gaben bereits vor gut drei Wochen die Richtung vor: „Unter Darlegung von einzelnen festgestellten Sachverhalten und auf Grund des Gesamteindrucks des bisherigen Prüfungsverfahrens“ regten sie mit Schreiben vom 14. Juni an, „den bislang dort festgestellten Sachverhalt einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen“. Vor gut zwei Wochen unterrichtete die Staatsanwaltschaft Mainz den Präsidenten des Deutschen Bundestages, dass beabsichtigt sei, ein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held einzuleiten. Auch Marcus Held wurde hierüber informiert. Er wusste also seit Anfang dieses Monats, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorgehen würde. Danach nahm alles seinen bürokratischen Gang: Der Präsident des Deutschen Bundestages, so teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit, bestätigte mit Schreiben vom 4. Juli 2017 den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 28. Juni 2017. Achtundvierzig Stunden musste in solchen Fällen nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages „betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ gewartet werden: „Nach Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft Mainz hat am 10. Juli 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen MdB Held eingeleitet und zunächst mit Schreiben vom selben Tag weitere Unterlagen beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz angefordert“, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. „Außerdem wird dem Verteidiger des MdB Held auf dessen Antrag hin Akteneinsicht gewährt.“ Marcus Held war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen.            ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="2346" class="elementor elementor-2346" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Jetzt ist es passiert: Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held eingeleitet. Es ergeben sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Keller mit.</p><p>Ermittelt werde wegen neun Fälle der Untreue gemäß §§ 266 Abs. 1, 53 Strafgesetzbuch. Damit droht Held eine Geldstrafe, mindestens. Schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe.</p><p>Es geht um mehrere Grundstücksgeschäfte im Neubaugebiet Krämereck-Süd. Held hatte dort Bauland von einigen Besitzern zu teuer eingekauft, später hatte er einigen Käufern die Grundstücke zu billig abgegeben. Er handelte dabei hinterm Rücken des Stadtrates: Das lokale Parlament hatte er erst unlängst und  teilweise mit mehrjähriger Verspätung darüber informiert, dass er gegen Vorgaben des Stadtrates gehandelt und Beträge in Millionenhöhe ausgegeben habe.</p><p>Die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller erinnerte in ihrer Pressemitteilung daran, wie die Ermittlungen überhaupt ins Rollen gekommen waren: Am 10. Februar ging eine als „Memorandum“ bezeichnete anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz ein. Darin wurde dem SPD-Bundestagsabgeordneten Held vorgeworfen, sich als Bürgermeister der Stadt Oppenheim der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch), des Subventionsbetruges (§ 264 Strafgesetzbuch) und der Bestechlichkeit (§ 332 Strafgesetzbuch) strafbar gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrer Pressemitteilung weiter: „Der anonymen Strafanzeige waren auszugsweise Unterlagen beigefügt, die sich schwerpunktmäßig auf Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten der Stadt Oppenheim beziehen. Dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist zeitgleich ein gleichsinniges anonymes Schreiben zugesandt worden.“</p><p>Der Rechnungshof setzte bekanntlich umgehend eine Sonderprüfung in der Verwaltung der Verbandsgemeinde ein. Marcus Held wies umgehend alle Vorwürfe zurück und warf den anonymen Dossier-Autoren „kriminelle Energie“ vor. Verbandsgemeinde-Bürgermeister Klaus Penzer leitete ebenfalls Ermittlungen ein – nicht, um die Vorwürfe gegen Held aufzuklären, sondern um die Verfasser des Dossiers zu enttarnen. Penzer nannte öffentlich Namen missliebiger Kollegen, sprach vom „strafrechtlich relevanten Vorwurf des Geheimnisverrats“ und erstattete Anzeige.</p><p>Die Staatsanwaltschaft wartete unterdessen, was die Ermittlungen des Rechnungshofes erbrachten. Die Prüfer gaben bereits vor gut drei Wochen die Richtung vor: „Unter Darlegung von einzelnen festgestellten Sachverhalten und auf Grund des Gesamteindrucks des bisherigen Prüfungsverfahrens“ regten sie mit Schreiben vom 14. Juni an, „den bislang dort festgestellten Sachverhalt einer strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen“.</p><p>Vor gut zwei Wochen unterrichtete die Staatsanwaltschaft Mainz den Präsidenten des Deutschen Bundestages, dass beabsichtigt sei, ein Ermittlungsverfahren gegen Marcus Held einzuleiten. Auch Marcus Held wurde hierüber informiert. Er wusste also seit Anfang dieses Monats, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn vorgehen würde.</p><p>Danach nahm alles seinen bürokratischen Gang: Der Präsident des Deutschen Bundestages, so teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit, bestätigte mit Schreiben vom 4. Juli 2017 den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft vom 28. Juni 2017. Achtundvierzig Stunden musste in solchen Fällen nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages „betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ gewartet werden:</p><p>„Nach Ablauf der Frist hat die Staatsanwaltschaft Mainz hat am 10. Juli 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen MdB Held eingeleitet und zunächst mit Schreiben vom selben Tag weitere Unterlagen beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz angefordert“, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. „Außerdem wird dem Verteidiger des MdB Held auf dessen Antrag hin Akteneinsicht gewährt.“</p><p>Marcus Held war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen.</p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p><p> </p>								</div>
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