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	<title>Beteiligungsbericht &#8211; DER OPPENHEIM-SKANDAL</title>
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	<description>Der Fall Marcus Held. Dokumentation eines Polit-Thrillers.</description>
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		<title>Tourismus GmbH: Nur die Gehälter sind ein Erfolg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2017 18:57:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
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					<description><![CDATA[Nix als Ärger mit dieser Tourismus GmbH! Die von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held verbreiteten Erzählungen von einem erfolgreichen Unternehmen haben sich inzwischen angesichts seiner eigenen Zahlen als reines Wunschdenken erwiesen. Der erste Miteigentümer hat zudem entnervt die Brocken hingeschmissen. Und schließlich sorgt das 70.0000-Euro-Gehalt von Geschäftsführer Hansjürgen Bodderas weiter für erregten Gesprächsstoff in der Stadt. Zumal herausgekommen ist, dass die Personalkosten des 1,5-Mann-Unternehmens binnen kurzer Zeit ungewöhnlich angestiegen sind. Lassen wir die Worte auf uns wirken: „Die Tourismus GmbH war eine richtige und gute Entscheidung.“ „Hervorragend funktionierende Tourismus GmbH“, „Tourismus GmbH auf gutem Wege“&#8230; Worte des Marcus Held: Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister trägt die Botschaft vom Erfolg „seiner“ Tourismus GmbH wie eine Monstranz vor sich her. Von seinen Genossen verlangt er widerspruchslosen Glauben; Zweifler und Kritiker seiner Botschaft bezichtigt er wahlweise einer „Rufmordkampagne“ oder auch „bewusster Unwahrheiten“. Legendenbildung auf oppenheimisch. Nähern wir uns dem Thema nüchtern-sachlich: Der Erfolg eines kleinen Unternehmens lässt sich in der Regel an Umsatz- und Gewinnzahlen ablesen. Jetzt, nachdem in Oppenheim die vorgeschriebenen Berichte über städtische Firmen-Beteiligungen erstellt wurden, ist für jedermann öffentlich einsehbar, wie gut die Tourismus GmbH wirklich läuft. Schon ein schneller Blick ins Zahlenwerk  verrät: Am erfolgreichsten ist die GmbH für ihren Geschäftsführer und seinen auf Halbtagsbasis beschäftigten Mitarbeiter. Die Kurve ihrer Einkommen weist stetig nach oben. Das lässt sich von den anderen Erfolgsparametern dieser Gesellschaft leider nicht behaupten. Krethes Traum von einer chinesischen Invasion 2012/13 startete die Tourismus GmbH ihre Arbeit. Geschäftsführer wurde der 1. Beigeordnete im Rathaus, Hansjürgen Bodderas. Stadtbürgermeister Marcus Held kontrolliert die Geschäfte von Anfang an als Vorsitzender des Aufsichtsrates. Zuständiger Tourismus-Beigeordneter damals: Raimund Darmstadt, Chef der Alternativen Liste (AL). Im Frühjahr 2014 lud man zur ersten Bilanz-Konferenz ein, und Marcus Held verkündete voller Stolz gegenüber dem Lokalredakteur: 43.000 Euro Gewinn habe man erzielt! Obwohl man nur mit maximal 7000 Euro gerechnet habe! „Das wurde um ein Mehrfaches überboten“, jubilierte Bodderas. Danach ging es brutal abwärts: 2014 erzielte die Tourismus GmbH gerade mal 4.772,00 Euro Gewinn – bei einem Umsatz von 230.000 Euro. 2015 kletterte der Gewinn ein ganz klein wenig, er betrug  5112,47 Euro bei 232.000 Euro Umsatz. Helmut Krethe, inzwischen zum Tourismus-Beigeordneten aufgestiegen, schwadronierte angesichts dieses angeblichen Geschäftserfolgs, nun werde man Chinesen nach Oppenheim locken: „Unser Ziel ist es, einen Fuß in den asiatischen Raum zu kriegen.“ Dort schlummere viel Potential, erklärte er dem Redakteur der „Allgemeinen Zeitung Landskrone“, gern hätte man etwas von den Massen fernöstlicher Weintouristen ab. So richtig dürfte der ambitionierte Plan nicht funktioniert haben. Schon ein Jahr später, 2016, nahm die GmbH-Bilanz den Farbton der politischen Ausrichtung ihrer Verantwortlichen an: Das angeblich so erfolgreiche Touristik-Unternehmen schrieb rote Zahlen. Exakt 2666,69 weist die Bilanz aus – als Minus. Der Beteiligungsbericht nennt als Gründe einen erhöhten Einkauf, höhere Werbeausgaben „durch die Hinzuziehung von externen Beratern“. Und Mehrkosten beim Personal, die sich aus den Tariferhöhungen ergeben hätten. Geschäftsführer-Gehalt an Tarifvertrag gekoppelt? Tatsächlich ist beim Personal dieser kleinen Firma ein ebenso kontinuierlicher wie außergewöhnlicher Kostenanstieg festzustellen: In 2014 wurden die Personalausgaben noch mit 80.731 Euro angegeben. 2015 stiegen sie um 6,5 Prozent auf 85.950 Euro, im letzten Jahr schafften sie dann den Sprung über die 90.000-Euro-Marke: Exakt 91.223,90 Euro kassierten Geschäftsführer Hansjürgen Bodderas und die Halbtagskraft Walter Lang (beide SPD). Dass das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers (Bodderas hält 2 Prozent der GmbH-Anteile) an einen Tarifvertrag gekoppelt sein soll, darf man sicher als ungewöhnlich bezeichnen. Eine Frage dazu wurde von Helmut Krethe, der als Tourismus-Beigeordneter die Geschäfte der GmbH politisch zu vertreten hat, bisher nicht beantwortet. Vom Aufsichtsratsvorsitzenden Marcus Held sind grundsätzlich keine sachdienlichen Auskünfte zu erwarten: Der SPD-Politiker, der sich mit der von ihm geführten Wohnungsbaugesellschaft HGO als Gesellschafter mit vier Prozent an der Tourismus GmbH beteiligt hat, lehnt es bekanntlich ab, mit dem Autor dieser Webseite zu sprechen. Held: &#8222;Tourismus­ GmbH ist keine Lösung&#8220; OPPENHEIM (red) Gegen die Gründung einer Tourismus ­GmbH für Oppenheim und Nierstein spricht sich der Oppenheimer SPD­-Bürgermeisterkandidat Marcus Held aus. Held widerspricht damit einem Vorschlag, den der Oppenheimer CDU­-Bürgermeisterkandidat Paul Hattemer jüngst nach einem Gedankenaustausch mit dem Niersteiner Ortschef Thomas Günther (CDU) geäußert hatte. Held bezeichnet den Vorschlag in einer Stellungnahme als &#8222;alten Hut&#8220;, der gerade aufgrund der finanziellen Situation in den kommunalen Haushalten dem Bürger nicht mehr vermittelbar sei. &#8222;Es geht heute darum, in einer Stadt wie Oppenheim die Einnahmesituation aus eigener Kraft zu verbessern, damit finanzielle Spielräume entstehen können&#8220;, argumentiert der SPD­-Kandidat. Der Tourismus sei eines der wichtigsten Potenziale Oppenheims für einen wirtschaftlichen Aufwärtstrend. Marcus Held: &#8222;Es wäre völlig kontraproduktiv, diesen lukrativen Sektor zu privatisieren, oder gar an eine Nierstein­-Oppenheim GmbH zu verschenken, die dann die Gewinne einstreichen kann.&#8220; Die zusätzlichen Defizite im öffentlichen Haushalt müssten dann wieder die Steuerzahler tragen, &#8222;was in der heutigen Zeit für keinen nachvollziehbar wäre&#8220;, betont Held in einer Presserklärung abschließend. &#8230;gefunden in der &#8222;Allgemeinen Zeitung Landskrone&#8220; vom 19. Dezember 2003 Bodderas wiederum stellt sich jeder Kritik an seinem Gehalt mit der trotzigen Behauptung entgegen, bei der Stadt bekäme er „nur unwesentlich weniger“. Am Wahrheitsgehalt dieses Ausspruchs darf gezweifelt werden. In einem Kommentar weist denn auch ein Leser dieser Webseite darauf hin, dass an einen Verwaltungsmitarbeiter mit einem Monatsgehalt von knapp 6000 Euro durchaus bestimmte Voraussetzungen gebunden sind; es bedürfe einer Prüfung, ob Bodderas die vorweisen könne. Sein Führungsstil jedenfalls hat jetzt in Kreisen der Firmeneigner für stirnrunzelndes Aufsehen gesorgt. Einer der Gesellschafter, der Gimbsheimer Eventmanager Joaquim da Silva („RheinEmotion“), hat Knall auf Fall seinen Ein-Prozent-Anteil an der GmbH gekündigt, mit sofortiger Wirkung und „entnervt“, wie er auf der Internetseite des Lokalblogs „Wir in Rheinhessen“ erstmals mitteilte. Er sei irritiert, ja geschockt, wie leichtfertig man in Oppenheim mit Kooperationspartnern umgehe. Mit keinem Wort sei man von der Geschäftsführung auf die Veröffentlichung der Gesellschafternamen hingewiesen worden: Das sei eine „Respektlosigkeit sondergleichen“. Recht hat der Mann allerdings nur mit dem Vorwurf, dass er als Gesellschafter frühzeitige Informationen von der Geschäftsführung hätte erwarten können, als über der kleinen GmbH dunkle Wolken aufzuziehen begannen: So war auf dieser Webseite aufgedeckt worden, dass die GmbH Hunderttausende aus den Eintrittsgeldern des städtischen Kellerlabyrinths  einbehält – ohne Vertragsgrundlage, ohne Genehmigung des Stadtrates. (siehe hier,<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-nur-die-gehaelter-sind-ein-erfolg/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Tourismus GmbH: Nur die Gehälter sind ein Erfolg</span></a>]]></description>
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									<p class="p1"><strong><span class="s1">Nix als Ärger mit dieser Tourismus GmbH! Die von SPD-Stadtbürgermeister Marcus Held verbreiteten Erzählungen von einem erfolgreichen Unternehmen haben sich inzwischen angesichts seiner eigenen Zahlen als reines Wunschdenken erwiesen. Der erste Miteigentümer hat zudem entnervt die Brocken hingeschmissen. Und schließlich sorgt das 70.0000-Euro-Gehalt von Geschäftsführer Hansjürgen Bodderas weiter für erregten Gesprächsstoff in der Stadt. Zumal herausgekommen ist, dass die Personalkosten des 1,5-Mann-Unternehmens binnen kurzer Zeit ungewöhnlich angestiegen sind.</span></strong></p><p class="p1"><span class="s1">Lassen wir die Worte auf uns wirken: „Die Tourismus GmbH war eine richtige und gute Entscheidung.“ „Hervorragend funktionierende Tourismus GmbH“, „Tourismus GmbH auf gutem Wege“&#8230;</span></p><p class="p1"><span class="s1">Worte des Marcus Held: Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister trägt die Botschaft vom Erfolg „seiner“ Tourismus GmbH wie eine Monstranz vor sich her. Von seinen Genossen verlangt er widerspruchslosen Glauben; Zweifler und Kritiker seiner Botschaft bezichtigt er wahlweise einer „Rufmordkampagne“ oder auch „bewusster Unwahrheiten“. </span></p><p class="p1"><span class="s1">Legendenbildung auf oppenheimisch.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Nähern wir uns dem Thema nüchtern-sachlich: Der Erfolg eines kleinen Unternehmens lässt sich in der Regel an Umsatz- und Gewinnzahlen ablesen. Jetzt, nachdem in Oppenheim die vorgeschriebenen Berichte über städtische Firmen-Beteiligungen erstellt wurden, ist für jedermann öffentlich einsehbar, wie gut die Tourismus GmbH wirklich läuft. Schon ein schneller Blick ins Zahlenwerk<span class="Apple-converted-space">  </span>verrät: Am erfolgreichsten ist die GmbH für ihren Geschäftsführer und seinen auf Halbtagsbasis beschäftigten Mitarbeiter. Die Kurve ihrer Einkommen weist stetig nach oben.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Das lässt sich von den anderen Erfolgsparametern dieser Gesellschaft leider nicht behaupten.</span></p>								</div>
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									<p class="p1"><span class="s1">2012/13 startete die Tourismus GmbH ihre Arbeit. Geschäftsführer wurde der 1. Beigeordnete im Rathaus, Hansjürgen Bodderas. Stadtbürgermeister Marcus Held kontrolliert die Geschäfte von Anfang an als Vorsitzender des Aufsichtsrates. Zuständiger Tourismus-Beigeordneter damals: Raimund Darmstadt, Chef der Alternativen Liste (AL).</span></p><p class="p1"><span class="s1">Im Frühjahr 2014 lud man zur ersten <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/oppenheimer-tourismus-gmbh-laeuft-gut-an_13928699.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">Bilanz-Konferenz</a> ein, und Marcus Held verkündete voller Stolz gegenüber dem Lokalredakteur: 43.000 Euro Gewinn habe man erzielt! Obwohl man nur mit maximal 7000 Euro gerechnet habe! „Das wurde um ein Mehrfaches überboten“, jubilierte Bodderas. </span></p><p class="p1"><span class="s1">Danach ging es brutal abwärts:</span></p><p class="p1"><span class="s1">2014 erzielte die Tourismus GmbH gerade mal 4.772,00 Euro Gewinn – bei einem Umsatz von 230.000 Euro.</span></p><p class="p1"><span class="s1">2015 kletterte der Gewinn ein ganz klein wenig, er betrug<span class="Apple-converted-space">  </span>5112,47 Euro bei 232.000 Euro Umsatz. Helmut Krethe, inzwischen zum Tourismus-Beigeordneten aufgestiegen, <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/helmut-krethe-will-touristen-aus-china-nach-oppenheim-locken_15994263.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">schwadronierte</a> angesichts dieses angeblichen Geschäftserfolgs, nun werde man Chinesen nach Oppenheim locken:</span><span class="s2"> „Unser Ziel ist es, einen Fuß in den asiatischen Raum zu kriegen.“ Dort schlummere viel Potential, erklärte er dem Redakteur der „Allgemeinen Zeitung Landskrone“, gern hätte man etwas von den Massen fernöstlicher Weintouristen ab.</span></p><p class="p1"><span class="s1">So richtig dürfte der ambitionierte Plan nicht funktioniert haben. Schon ein Jahr später, 2016, nahm die GmbH-Bilanz den Farbton der politischen Ausrichtung ihrer Verantwortlichen an: Das angeblich so erfolgreiche Touristik-Unternehmen schrieb rote Zahlen. Exakt 2666,69 weist die Bilanz aus – als Minus. Der Beteiligungsbericht nennt als Gründe einen erhöhten Einkauf, höhere Werbeausgaben „durch die Hinzuziehung von externen Beratern“. Und Mehrkosten beim Personal, die sich aus den Tariferhöhungen ergeben hätten.</span></p>								</div>
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									<p class="p1"><span class="s1">Tatsächlich ist beim Personal dieser kleinen Firma ein ebenso kontinuierlicher wie außergewöhnlicher Kostenanstieg festzustellen: In 2014 wurden die Personalausgaben noch mit 80.731 Euro angegeben. 2015 stiegen sie um 6,5 Prozent auf 85.950 Euro, im letzten Jahr schafften sie dann den Sprung über die 90.000-Euro-Marke: Exakt 91.223,90 Euro kassierten Geschäftsführer Hansjürgen Bodderas und die Halbtagskraft Walter Lang (beide SPD). Dass das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers (Bodderas hält 2 Prozent der GmbH-Anteile) an einen Tarifvertrag gekoppelt sein soll, darf man sicher als ungewöhnlich bezeichnen.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Eine Frage dazu wurde von Helmut Krethe, der als Tourismus-Beigeordneter die Geschäfte der GmbH politisch zu vertreten hat, bisher nicht beantwortet. Vom Aufsichtsratsvorsitzenden Marcus Held sind grundsätzlich keine sachdienlichen Auskünfte zu erwarten: Der SPD-Politiker, der sich mit der von ihm geführten Wohnungsbaugesellschaft HGO als Gesellschafter mit vier Prozent an der Tourismus GmbH beteiligt hat, lehnt es <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-schweigegeluebde-des-marcus-held/" target="_blank" rel="noopener">bekanntlich</a> ab, mit dem Autor dieser Webseite zu sprechen.</span></p>								</div>
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									<p>OPPENHEIM (red) Gegen die Gründung einer Tourismus ­GmbH für Oppenheim und Nierstein spricht sich der Oppenheimer SPD­-Bürgermeisterkandidat Marcus Held aus. Held widerspricht damit einem Vorschlag, den der Oppenheimer CDU­-Bürgermeisterkandidat Paul Hattemer jüngst nach einem Gedankenaustausch mit dem Niersteiner Ortschef Thomas Günther (CDU) geäußert hatte. Held bezeichnet den Vorschlag in einer Stellungnahme als &#8222;alten Hut&#8220;, der gerade aufgrund der finanziellen Situation in den kommunalen Haushalten dem Bürger nicht mehr vermittelbar sei. &#8222;Es geht heute darum, in einer Stadt wie Oppenheim die Einnahmesituation aus eigener Kraft zu verbessern, damit finanzielle Spielräume entstehen können&#8220;, argumentiert der SPD­-Kandidat. Der Tourismus sei eines der wichtigsten Potenziale Oppenheims für einen wirtschaftlichen Aufwärtstrend. Marcus Held: &#8222;Es wäre völlig kontraproduktiv, diesen lukrativen Sektor zu privatisieren, oder gar an eine Nierstein­-Oppenheim GmbH zu verschenken, die dann die Gewinne einstreichen kann.&#8220; Die zusätzlichen Defizite im öffentlichen Haushalt müssten dann wieder die Steuerzahler tragen, &#8222;was in der heutigen Zeit für keinen nachvollziehbar wäre&#8220;, betont Held in einer Presserklärung abschließend.</p><p style="text-align: right;"><em>&#8230;gefunden in der &#8222;Allgemeinen Zeitung Landskrone&#8220; vom 19. Dezember 2003</em></p>								</div>
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									<p class="p1"><span class="s1">Bodderas wiederum stellt sich jeder Kritik an seinem Gehalt mit der trotzigen Behauptung entgegen, bei der Stadt bekäme er <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/oppenheim-tourismus-gmbh-bisher-gab-es-keine-gewinnausschuettung_18127851.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">„nur unwesentlich weniger“</a>. Am Wahrheitsgehalt dieses Ausspruchs darf gezweifelt werden. In einem Kommentar weist denn auch ein Leser dieser Webseite darauf hin, dass an einen Verwaltungsmitarbeiter mit einem Monatsgehalt von knapp 6000 Euro durchaus bestimmte Voraussetzungen gebunden sind; es bedürfe einer Prüfung, ob Bodderas die vorweisen könne.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Sein Führungsstil jedenfalls hat jetzt in Kreisen der Firmeneigner für stirnrunzelndes Aufsehen gesorgt. Einer der Gesellschafter, der Gimbsheimer Eventmanager Joaquim da Silva (<a href="http://www.rheinemotion.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow">„RheinEmotion“)</a>, hat Knall auf Fall seinen Ein-Prozent-Anteil an der GmbH gekündigt, mit sofortiger Wirkung und „entnervt“, wie er auf der Internetseite des Lokalblogs <a href="http://www.wir-in-rheinhessen.de/2017/09/14/anteilseigner-steigt-entnervt-aus-der-tourismus-oppenheim-gmbh-aus/" target="_blank" rel="noopener nofollow">„Wir in Rheinhessen“</a> erstmals mitteilte. Er sei irritiert, ja geschockt, wie leichtfertig man in Oppenheim mit Kooperationspartnern umgehe. Mit keinem Wort sei man von der Geschäftsführung auf die Veröffentlichung der Gesellschafternamen hingewiesen worden: Das sei eine „Respektlosigkeit sondergleichen“.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Recht hat der Mann allerdings nur mit dem Vorwurf, dass er als Gesellschafter frühzeitige Informationen von der Geschäftsführung hätte erwarten können, als über der kleinen GmbH dunkle Wolken aufzuziehen begannen: So war auf dieser Webseite aufgedeckt worden, dass die GmbH Hunderttausende aus den Eintrittsgeldern des städtischen Kellerlabyrinths<span class="Apple-converted-space">  </span>einbehält – ohne Vertragsgrundlage, ohne Genehmigung des Stadtrates. (siehe <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-eine-frage-und-dann-so-viele-leere-worte/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/2727-2/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>, <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-sind-die-eigentuemer-der-tourismus-gmbh/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> und <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-das-sagt-der-experte/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>).</span></p>								</div>
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					<h3 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Gesetzlich zur Transparenz "gezwungen"</h3>				</div>
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									<p class="p1"><span class="s1">Ansonsten sind GmbH-Gesellschafter natürlich keine geheime Angelegenheit, sie sind vielmehr in dem für jedermann zugänglichen Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht einsehbar. Allenfalls in Oppenheim mag der offene Umgang mit solchen Informationen als ungewöhnlich gelten. Tatsächlich wurden die Namen der Gesellschafter jahrelang unter der Decke gehalten, von der Politik wie auch von der Lokalzeitung. Erst als diese Webseite <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-sind-die-eigentuemer-der-tourismus-gmbh/" target="_blank" rel="noopener">aufdeckte</a>, dass Stadtbürgermeister Marcus Held und sein bekanntes Netzwerk von Parteifreunden und Unternehmen, die von der Stadt in Serie Aufträge bekommen, die Anteile an der Touristik GmbH unter sich aufgeteilt haben, veröffentlichte auch die Redaktion der „Allgemeinen Zeitung Landskrone“ die Gesellschafter-Namen.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Jetzt zitiert sie den Tourismus-Beigeordneten Helmut Krethe: Die Bekanntgabe der Eigentümer-Namen möge zwar „etwas ungewöhnlich erscheinen“, die Stadt und die GmbH seien jedoch „gesetzlich gezwungen, Transparenz zu zeigen“.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Holla! Da hat einer aber schnell dazugelernt!</span></p><p class="p1"><span class="s1">Mit der Transparenz in Sachen Oppenheim Tourismus GmbH war es bis vor wenigen Wochen, trotz gesetzlicher &#8222;Zwänge&#8220;, nicht so weit her: Als der Autor dieser Webseite die Oppenheimer Beteiligungsberichte einsehen wollte, wurde er brüsk abgewiesen. Marcus Held schrieb ihm, es klang mimosenhaft-beleidigt: „Nach dem, was ich von Ihnen lesen musste, insbesondere wie Sie Tatsachen so verdreht haben, dass daraus ein Politkrimi fälschlicherweise zu meinen Lasten wurde, werden Sie sicher verstehen, dass Sie von mir keine Berichte oder lange Stellungnahmen, gleich welcher Art, mehr bekommen werden.“</span></p><p class="p1"><span class="s1">Tatsachen-Verdrehung à la Held. Die schlichte Wahrheit: Held hatte überhaupt gar keinen Beteiligungsbericht. Die Stadt Oppenheim hatte es jahrelang verabsäumt, die in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Beteiligungsberichte zu erstellen. Der Grund kann vermutet werden: Dann hätte man ja öffentlich machen müssen, wer hinter der Tourismus GmbH steht und wie die Geschäfte wirklich laufen.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Wir haben darüber am 29. Juli auf dieser Webseite berichtet: <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/schlendrian-im-hause-held-gar-mit-system/" target="_blank" rel="noopener">„Schlendrian im Hause Held – gar mit System“</a> und auch auf den entsprechenden Passus in der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/ino-gemeindeordnung-paragraf-90/" target="_blank" rel="noopener">Gemeindeordnung</a> hingewiesen. Danach reagierten die Verantwortlichen im Oppenheimer Rathaus umgehend: In der <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/stimmung-im-keller_18114730.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">Ratssitzung am 15. August </a>legte Helmut Krethe die Beteiligungsberichte der letzten drei Jahre vor, die er nachträglich schnell erstellt hatte.</span></p><p class="p1"><span class="s1">Dass er sich jetzt hinstellt und von Transparenz redet, zu der man &#8222;gesetzlich gezwungen&#8220; sei, wirkt ein wenig burlesk. Ob er es wirklich ernst meint mit der neuen Offenheit? Wir sind gespannt! Wir haben ihm zwei einfach zu beantwortende Fragen geschickt, auf die er bisher leider nicht reagiert hat:</span></p><p class="p1" style="padding-left: 30px;"><span class="s1">G<em>ibt es eine nachvollziehbare Erklärung dafür, warum bei der Tourismus GmbH die Personalkosten innerhalb von nur drei Jahren von rund 80.000 auf über 90.000 Euro angestiegen sind? </em></span></p><p class="p1" style="padding-left: 30px;"><span class="s1">Das wollten wir von ihm wissen. Und:</span></p><p class="p1" style="padding-left: 30px;"><em><span class="s1">Im Beteiligungsbericht 2016 ist die Rede von externen Beratern in Sachen Werbung. Wer sind bzw. waren diese Berater, und für welche Aufgaben wurden sie hinzugezogen, was haben sie konkret gemacht?</span></em></p><p class="p1"><span class="s1">Wie gesagt, Antworten gibt&#8217;s noch nicht. Sollte Herr Krethe auf die Fragen im Sinne einer neuen Oppenheimer Transparenz reagieren, werden wir seine Antworten natürlich umgehend auf dieser Webseite veröffentlichen.</span></p>								</div>
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		<title>Von A(briss) bis Z(ombie): Die Held-Woche im Rückblick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Aug 2017 19:00:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Eilentscheidungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtrat Oppenheim]]></category>
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					<description><![CDATA[Was war das nur für eine Woche für Marcus Held! Für den skandalumtosten Stadtbürgermeister von Oppenheim fing sie eigentlich ganz gut an – und endete dann doch in einem Desaster: Hatte er sich zur Wochenmitte noch im Himmel wohlwollender medialer Beachtung wähnen dürfen, wurde er zum Wochenende brutal auf den Boden der Tatsachen geschubst. Das schmerzt! Der vorläufige Tiefpunkt war an diesem Samstag (26.08.) erreicht, als Held morgens den überregionalen Teil „seiner“ Zeitung aufschlug: Beim Sommerfest der Verlagsgruppe Rhein-Main (VRM) hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete zwar noch dabei sein dürfen. Doch keines der vielen Fotos auf der großen Doppelseite in der „Allgemeinen Zeitung“ zeigte ihn. Lediglich sein Name wurde im langen Text erwähnt, und dabei machte man sich auch noch lustig über ihn: Er, Held, schaue „munter, so, als wer­de er nie­mals von ir­gend­je­man­dem im Re­gen ste­hen ge­las­sen“. Wenn zu all dem Ärger mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, der ihn derzeit plagt, auch noch unterschwelliger Hohn der Medien hinzukommt: Das tut echt weh, vor allem einer stets nach Anerkennung und Aufmerksamkeit lechzenden Politiker-Seele! Dabei hatte die Woche so gut angefangen – auch und gerade wegen dieser Zeitung: Helds Lieblingsredakteur Ulrich G. war aus dem Urlaub zurück. Und endlich, endlich konnte sich der Stadtbürgermeister wieder im Blatt ausbreiten: Er durfte unwidersprochen erklären, wie die Oppenheimer ihre Welt zu verstehen hätten. Ob es nun um den teuren Gradinger-Abriss ging oder die ominöse Tourismus-GmbH: Frei von Recherche-Ansätzen und nerviger Kritik berichtete die Zeitung über ihre Gespräche mit dem Stadtbürgermeister: Wie schön ist das denn! Das freut einen Held, mit solchen Journalisten spricht er nur zu gerne und auch ausführlich (andere, die anders denken, straft er mit Nichtbeachtung und Nichtbeantwortung ihrer Fragen ab, wir haben’s selbst erfahren). Gehen wir chronologisch durch die letzten Tage, das macht’s angesichts der Fülle der Vorkommnisse etwas übersichtlicher: Vorletzte Woche, wir erinnern uns, hatte der Stadtrat im Rathaus getagt und sich mit all den unschönen Themen befassen müssen, die auf dieser Webseite erstmals an die Öffentlichkeit gebracht worden waren: Der Stadtbürgermeister fällt seit Monaten Eilentscheidungen am Fließband, er umgeht damit das lokale Parlament, er entmündigt die Ratsmitglieder (mehr hier): Das ist ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung, von der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederholt und in ständiger Rechtsprechung als rechtswidrig kassiert! Die Kosten für den Gradinger-Abriss sind gewaltig angestiegen, der Stadtrat erfuhr lange nichts davon (mehr hier): Sind die von Held vollmundig versprochenen preisgünstigen Wohnungen überhaupt noch realisierbar? Und kann sich die Stadt überhaupt der vollständigen Abwälzung der entstandenen (und weiter entstehenden) Mehrkosten auf das Land Rheinland-Pfalz und GWG/HGO sicher sein? Der Stadtbürgermeister hat seit Jahren keine Berichte über die Beteiligung der Stadt an Unternehmen erstellt (mehr hier): Auch das ist eindeutig ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung! Die Tourismus GmbH, an der die Stadt nur eine Minderheitsbeteiligung hält, behält ohne Erlaubnis des Stadtrats die Gelder aus den Kellerführungen ein (mehr hier): Das könnte sogar noch ein weiterer Fall für den Staatsanwalt werden! Am Ende dieser Woche können wir festhalten: Eilentscheidungen am Fließband wird es künftig bestimmt nicht mehr geben. Marcus Held zeigte zwar wenig Verständnis für die Kritik an seinem Handeln (ein SPD-Mann nach der Ratssitzung: „Er reagierte wie ein Autofahrer, der mit Tempo 120 vor einer Grundschule geblitzt wird und der Polizei sagt, das sei doch nicht schlimm, er habe schließlich kein Kind überfahren.“). Diese offen zur Schau gestellte Missachtung von Rechtsvorschriften dürfte der SPD-Bundestagsabgeordnete aber sicher bald ablegen: Übergeordnete Behörden, die bei Helds wiederholt rechtswidrigem Handeln kaum länger wegschauen können, werden bestimmt darauf achten, dass Eilentscheidungen die Ausnahme bleiben. Zumal wenn unter der neugewählten Landrätin die Kommunalaufsicht wieder ihren Namen verdienen sollte. Dass die Kosten beim Gradinger-Abriss von geplanten 600.000 bis jetzt auf über 900.000 Euro angestiegen sind – die Endabrechnung liegt noch nicht vor –, dürfte Held doppelt schmerzen: Als Stadtbürgermeister hat er die Kosten-Explosion zu verantworten. Als Chef der GWG/HGO, die dort ein Mehrfamilienhaus bauen will, muss er nun eine erhebliche Steigerung der Projektkosten verkraften. „Es wird eng, noch enger“, schrieb die Zeitung am Donnerstag und räumte Held viel Platz ein, seine Sicht der Dinge zu erklären. Hier deutete der Stadtbürgermeister erstmals an, was Immobilienexperten längst ahnen: Helds Reden vom sozialen Wohnungsbau sei nur Polit-Getöse; wahrscheinlicher sei, dass ein Großteil der geplanten Wohnungen verkauft werde – was Held wohl erst nach der Bundestagswahl eingestehen werde. Und schließlich: Ob der auf die Stadt entfallende Mehrkostenanteil tatsächlich durch (Mehr-) Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt wird – auch hier fehlt es an klaren Antworten und Nachweisen. Die bisher nicht erstellten Beteiligungsberichte, der nächste Verstoß gegen die Gemeindeordnung, hat der Tourismus-Beigeordnete Helmut Krethe inzwischen nachgereicht. Er habe in der Ratssitzung ziemlich kleinlaut gewirkt, sagen anwesende Zuschauer. Der frühere CDU-Mann habe alle Schuld auf sich genommen, vermutlich, um den SPD-Stadtbürgermeister zu schonen: Der habe schließlich schon genug Ärger am Hals – Rechnungshof, Staatsanwaltschaft usw. usf. Dennoch bleiben die Probleme mit der Tourismus GmbH, auch wenn das Thema in dieser Woche ebenfalls ganz groß in der Zeitung ausgebreitet wurde – ausschließlich aus Sicht des Stadtbürgermeisters. Für den sind die rechtlichen Probleme, wen wundert’s, natürlich gar keine. Leider fragte der Redakteur mit keinem Wort nach, warum Gelder in sechsstelliger Höhe, die eigentlich der Stadtkasse zustehen, von der GmbH einbehalten werden – ohne Ratsbeschluss und ohne einen entsprechenden Vertrag, also auch hier: rechtswidrig. Der Tourismus-PR-Artikel erschien am Mittwoch in der &#8222;Allgemeinen Zeitung&#8220;, dann kam der Donnerstag mit dem AZ-Artikel zum Gradinger-Abriss: Die Welt schien in Ordnung in Oppenheim, jedenfalls für Marcus Held, er hatte die Deutungshoheit in der Zeitung vermeintlich zurückgewonnen&#8230; &#8230;und dann poppten die weniger schönen Nachrichten auf: Marcus Held wollte juristisch gegen diese Webseite vorgehen, so wie er schon dem Wormser Stadtmagazin untersagt hatte, einen kritischen Artikel über ihn zu veröffentlichen. Die Masche ist bekannt: Mit Hilfe von (bezahlten) Juristen wird versucht, Andersdenkende mundtot zu machen und kritischen Journalismus zu unterdrücken. Gradlinige Politiker meiden diesen Weg, würden sie sich doch dem Vorwurf aussetzen, das zu tun, was sie in anderen Ländern lauthals monieren: die Pressefreiheit auszuhebeln. Einen Marcus Held ficht so etwas nicht an: Er wandte sich an seinen Berliner Rechtsanwalt, fing sich von dem allerdings prompt<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/von-abriss-bis-zombie-marcus-helds-woche-im-rueckblick/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Von A(briss) bis Z(ombie): Die Held-Woche im Rückblick</span></a>]]></description>
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									<p>Was war das nur für eine Woche für Marcus Held! Für den skandalumtosten Stadtbürgermeister von Oppenheim fing sie eigentlich ganz gut an – und endete dann doch in einem Desaster: Hatte er sich zur Wochenmitte noch im Himmel wohlwollender medialer Beachtung wähnen dürfen, wurde er zum Wochenende brutal auf den Boden der Tatsachen geschubst.</p><p>Das schmerzt!</p><p>Der vorläufige Tiefpunkt war an diesem Samstag (26.08.) erreicht, als Held morgens den überregionalen Teil „seiner“ Zeitung aufschlug: Beim Sommerfest der Verlagsgruppe Rhein-Main (VRM) hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete zwar noch dabei sein dürfen. Doch keines der vielen Fotos auf der großen Doppelseite in der „Allgemeinen Zeitung“ zeigte ihn. Lediglich sein Name wurde im langen Text erwähnt, und dabei machte man sich auch noch lustig über ihn: Er, Held, schaue „munter, so, als wer­de er nie­mals von ir­gend­je­man­dem im Re­gen ste­hen ge­las­sen“.</p><p>Wenn zu all dem Ärger mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden, der ihn derzeit plagt, auch noch unterschwelliger Hohn der Medien hinzukommt: Das tut echt weh, vor allem einer stets nach Anerkennung und Aufmerksamkeit lechzenden Politiker-Seele!</p><p>Dabei hatte die Woche so gut angefangen – auch und gerade wegen dieser Zeitung: Helds Lieblingsredakteur Ulrich G. war aus dem Urlaub zurück. Und endlich, endlich konnte sich der Stadtbürgermeister wieder im Blatt ausbreiten: Er durfte unwidersprochen erklären, wie die Oppenheimer ihre Welt zu verstehen hätten. Ob es nun um den teuren Gradinger-Abriss ging oder die ominöse Tourismus-GmbH: Frei von Recherche-Ansätzen und nerviger Kritik berichtete die Zeitung über ihre Gespräche mit dem Stadtbürgermeister: Wie schön ist das denn! Das freut einen Held, mit solchen Journalisten spricht er nur zu gerne und auch ausführlich (andere, die anders denken, straft er mit Nichtbeachtung und Nichtbeantwortung ihrer Fragen ab, <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-schweigegeluebde-des-marcus-held/" target="_blank" rel="noopener">wir haben’s selbst erfahren</a>).</p><p>Gehen wir chronologisch durch die letzten Tage, das macht’s angesichts der Fülle der Vorkommnisse etwas übersichtlicher:</p><p>Vorletzte Woche, wir erinnern uns, hatte der Stadtrat im Rathaus getagt und sich mit all den unschönen Themen befassen müssen, die auf dieser Webseite erstmals an die Öffentlichkeit gebracht worden waren:</p><ul><li>Der Stadtbürgermeister fällt seit Monaten Eilentscheidungen am Fließband, er umgeht damit das lokale Parlament, er entmündigt die Ratsmitglieder (mehr <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/2981-2/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>): Das ist ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung, von der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederholt und in ständiger Rechtsprechung als rechtswidrig kassiert!</li><li>Die Kosten für den Gradinger-Abriss sind gewaltig angestiegen, der Stadtrat erfuhr lange nichts davon (mehr <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kosten-explosion-bei-gradinger-abbruch/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>): Sind die von Held vollmundig versprochenen preisgünstigen Wohnungen überhaupt noch realisierbar? Und kann sich die Stadt überhaupt der vollständigen Abwälzung der entstandenen (und weiter entstehenden) Mehrkosten auf das Land Rheinland-Pfalz und GWG/HGO sicher sein?</li><li>Der Stadtbürgermeister hat seit Jahren keine Berichte über die Beteiligung der Stadt an Unternehmen erstellt (mehr <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/schlendrian-im-hause-held-gar-mit-system/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>): Auch das ist eindeutig ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung!</li><li>Die Tourismus GmbH, an der die Stadt nur eine Minderheitsbeteiligung hält, behält ohne Erlaubnis des Stadtrats die Gelder aus den Kellerführungen ein (mehr <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/privatfirma-beutet-staedtische-geldquelle-aus/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>): Das könnte sogar noch ein weiterer Fall für den Staatsanwalt werden!</li></ul><p>Am Ende dieser Woche können wir festhalten: Eilentscheidungen am Fließband wird es künftig bestimmt nicht mehr geben. Marcus Held zeigte zwar wenig Verständnis für die Kritik an seinem Handeln (ein SPD-Mann nach der Ratssitzung: „Er reagierte wie ein Autofahrer, der mit Tempo 120 vor einer Grundschule geblitzt wird und der Polizei sagt, das sei doch nicht schlimm, er habe schließlich kein Kind überfahren.“). Diese offen zur Schau gestellte Missachtung von Rechtsvorschriften dürfte der SPD-Bundestagsabgeordnete aber sicher bald ablegen: Übergeordnete Behörden, die bei Helds wiederholt rechtswidrigem Handeln kaum länger wegschauen können, werden bestimmt darauf achten, dass Eilentscheidungen die Ausnahme bleiben. Zumal wenn unter der neugewählten Landrätin die Kommunalaufsicht wieder ihren Namen verdienen sollte.</p><p>Dass die Kosten beim Gradinger-Abriss von geplanten 600.000 bis jetzt auf über 900.000 Euro angestiegen sind – die Endabrechnung liegt noch nicht vor –, dürfte Held doppelt schmerzen: Als Stadtbürgermeister hat er die Kosten-Explosion zu verantworten. Als Chef der GWG/HGO, die dort ein Mehrfamilienhaus bauen will, muss er nun eine erhebliche Steigerung der Projektkosten verkraften. „Es wird eng, noch enger“, schrieb die Zeitung am Donnerstag und räumte Held viel Platz ein, seine Sicht der Dinge zu erklären. Hier deutete der Stadtbürgermeister erstmals an, was Immobilienexperten längst ahnen: Helds Reden vom sozialen Wohnungsbau sei nur Polit-Getöse; wahrscheinlicher sei, dass ein Großteil der geplanten Wohnungen verkauft werde – was Held wohl erst nach der Bundestagswahl eingestehen werde. Und schließlich: Ob der auf die Stadt entfallende Mehrkostenanteil tatsächlich durch (Mehr-) Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt wird – auch hier fehlt es an klaren Antworten und Nachweisen.</p><p>Die bisher nicht erstellten Beteiligungsberichte, der nächste Verstoß gegen die Gemeindeordnung, hat der Tourismus-Beigeordnete Helmut Krethe inzwischen nachgereicht. Er habe in der Ratssitzung ziemlich kleinlaut gewirkt, sagen anwesende Zuschauer. Der frühere CDU-Mann habe alle Schuld auf sich genommen, vermutlich, um den SPD-Stadtbürgermeister zu schonen: Der habe schließlich schon genug Ärger am Hals – Rechnungshof, Staatsanwaltschaft usw. usf.</p><p>Dennoch bleiben die Probleme mit der Tourismus GmbH, auch wenn das Thema in dieser Woche ebenfalls ganz groß in der Zeitung ausgebreitet wurde – ausschließlich aus Sicht des Stadtbürgermeisters. Für den sind die rechtlichen Probleme, wen wundert’s, natürlich gar keine. Leider fragte der Redakteur mit keinem Wort nach, warum Gelder in sechsstelliger Höhe, die eigentlich der Stadtkasse zustehen, von der GmbH einbehalten werden – ohne Ratsbeschluss und ohne einen entsprechenden Vertrag, also auch hier: rechtswidrig.</p><p>Der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-viele-fragen-die-nicht-gestellt-wurden/">Tourismus-PR-Artikel</a> erschien am Mittwoch in der &#8222;Allgemeinen Zeitung&#8220;, dann kam der Donnerstag mit dem AZ-Artikel zum Gradinger-Abriss: Die Welt schien in Ordnung in Oppenheim, jedenfalls für Marcus Held, er hatte die Deutungshoheit in der Zeitung vermeintlich zurückgewonnen&#8230;</p><p>&#8230;und dann poppten die weniger schönen Nachrichten auf:</p><p>Marcus Held wollte juristisch gegen diese Webseite vorgehen, so wie er schon dem Wormser Stadtmagazin untersagt hatte, einen kritischen Artikel über ihn zu veröffentlichen. Die Masche ist bekannt: Mit Hilfe von (bezahlten) Juristen wird versucht, Andersdenkende mundtot zu machen und kritischen Journalismus zu unterdrücken. Gradlinige Politiker meiden diesen Weg, würden sie sich doch dem Vorwurf aussetzen, das zu tun, was sie in anderen Ländern lauthals monieren: die Pressefreiheit auszuhebeln. Einen Marcus Held ficht so etwas nicht an: Er wandte sich an seinen Berliner Rechtsanwalt, fing sich von dem allerdings prompt eine herbe Abfuhr ein (mehr <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/rechtsanwalt-lass-die-finger-davon-marcus-held/" target="_blank" rel="noopener">hier</a>).</p><p>Das war nur der Auftakt. Schlag auf Schlag ging’s weiter: Die CDU beendete ihre Kooperation im Stadtrat mit der SPD. <a href="http://www.cdu-oppenheim.de/index.php/pressemitteilungen-und-aktuelle-beitraege/pressemitteilungen-und-aktuelle-beitraege/314-cdu-oppenheim-beendet-die-zusammenarbeit-mit-der-spd-im-stadtrat" target="_blank" rel="noopener nofollow">Offiziell</a> und richtig <a href="http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/oppenheim/bruch-vollzogen-cdu-kuendigt-in-oppenheim-das-buendnis-mit-der-spd-auf_18131620.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow">öffentlichkeitswirksam</a>, sogar in den sozialen Medien, und auch Helds Lieblingszeitung berichtete ganz groß. „Fast täglich neue Vorwürfe gegen Held“, „vergiftetes Klima“, „das Vertrauensverhältnis erheblich erschüttert“: Was die CDU vortrug und was der Stadtbürgermeister über seinen Politikstil lesen musste, das war richtig harter Tobak.</p><p>In SPD-Kreisen hieß es, dass Held mehr als das Ende der unsinnigen Koalition – die SPD hat auch ohne CDU die Mehrheit im Stadtrat – ein ganz anderer Umstand stark geärgert habe: dass nämlich die CDU ihren Beschluss schon am Montagabend gefasst und er nicht umgehend davon erfahren habe. Tatsächlich war tagelang kein Wort aus der Sitzung nach draußen gedrungen. Oppenheims CDU-Chef Peter Pfau hatte seine Mitglieder um Verschwiegenheit gebeten: Man wolle trotz alledem anständig bleiben, hatte er argumentiert, die SPD solle die Nachricht zuerst und direkt erfahren. Es funktionierte: Die CDU-Leuten hielten sich an die Vereinbarung. Keiner plauderte.</p>								</div>
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											<figcaption class="widget-image-caption wp-caption-text">Ein Foto mit Symbolkraft: Marcus Held hat ganz Oppenheim unter Kontrolle, den Friedhof gleich mehrfach.</figcaption>
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									<p>Schließlich, als wäre all das noch nicht genug, der Gipfel der Unbotmäßigkeit, zumindest im Verständnis des Oppenheimer Souveräns: Die Zeitung – seine Zeitung! – zeigte ein richtig fieses Foto, das angeblich Leser gemacht hatten: Wie Marcus Held über die Friedhofsmauer luschert. Wie seine Wahlkampf-Poster-Visage, aus der Grafiker am Computer alle Lebensspuren herausbügelt haben und die sein Gesicht zombiehaft prall und platt aussehen lässt, die Toten und ihre Besucher observiert.</p><p>Es heißt zwar immer wieder, dass niemand unbesehen durch Oppenheim fahren kann, ohne dass dies Held umgehend zugetragen wird. Aber eine Darstellung, wonach er, der Stadtbürgermeister, die Oppenheimer sogar posthum überwache, war denn doch einen Tick zu viel!</p><p>Die Zeitung rückte anderntags, am heutigen Samstag, schleunigst gerade: Das Plakat hätte natürlich zur Straße zeigen müssen, möglicherweise sei ein Windstoß Schuld, theoretisch könnte das Plakat auch gezielt so verdreht worden sein. Und dann wurde, natürlich, wieder dem Stadtbürgermeister das Wort erteilt:</p><p>„In jedem Fall werden wir die Sache umgehend gerade rücken.“ So sprach Marcus Held, er meint natürlich: in <em>diesem</em> Fall&#8230;</p>								</div>
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		<title>Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Aug 2017 07:44:54 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verbandsgemeinde Rhein-Selz]]></category>
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					<description><![CDATA[  Am heutigen Dienstag (15. August) tagt der Oppenheimer Stadtrat ab 19 Uhr im Rathaus an der Merianstraße. Es ist eine öffentliche Sitzung, und auf der Tagesordnung stehen Themen, die spannend zu werden versprechen: Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie berichtet – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen? Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen bekannt wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter? Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil: Die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen. Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen. Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz. In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme: Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro. In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen. Die Tagesordnung der Stadtratssitzung. Der Eilentscheid zur Hebau-Rechnung.   Auf diese Weise, mit Eilentscheidungen in Serie, wird ein Stadtparlament auf Dauer entmachtet. Regelrecht kaltgestellt. Ein solches Vorgehen ist, das macht die Oppenheimer Situation so brisant, mit der Gemeindeordnung in keiner Weise vereinbar. Die einschlägige – ständige – Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz ist da unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss. An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten.“ So hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz im Jahr 2006 explizit entschieden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. April 2006, Az. 1 A 11596/05). Diese Entscheidung ist deshalb so gewichtig, weil das OVG Rheinland-Pfalz darin die eigene Rechtsprechung noch einmal klipp und klar bestätigt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 1986, Az. 10 C  14/85) und so zur ständigen Rechtsprechung erhebt. Auch das Verwaltungsgericht Mainz verweist in einem Urteil vom 18. August 2014 (Az. 3 L 711/2014) auf die ständige Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz: „Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (… vgl. Urteil vom 13.4.2006 1 A 11596/05, BRS 70, 118; Urteil vom 9.4.1986, 10 C 14/85, AS 20, 349), der sich die Kammer anschließt, ist die Ausnahmeregelung des § 48 GemO eng auszulegen und streng zu untersuchen, ob die Entscheidung wirklich eilbedürftig ist und worin der zu erwartende Nachteil besteht.“ Es gilt also: Paragraf 48 der Gemeindeordnung, der das Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters regelt, ist „sehr restriktiv auszulegen und streng zu beurteilen“, wie jedermann, erst recht jeder Jurist, im einschlägigen Schrifttum (Gabler/Höhlein u.a., Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 48 GemO, Erl. 2.1) nachlesen kann. Marcus Held, der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister von Oppenheim, ist studierter Jurist. Gegen ihn ermittelt inzwischen der Staatsanwalt in anderer Sache, es geht um Untreue in neun Fällen. Gleichwohl darf man voraussetzen: Dieser Mann müsste doch wissen, was Eilentscheidungen sind, und dass sie nur in Ausnahmefällen angewendet werden dürfen! Jetzt schauen wir uns mal an, was er daraus macht: An diesem Dienstag will er den Stadtrat darüber informieren, dass die Rechnung eines Saarbrücker Architekten, der für die Kindertagesstätte Herrnweiher engagiert worden war, außerplanmäßig bezahlt wurde: 7.307,41 Euro wurden per Eilentscheid bewilligt. Mit einer zweiten Eilentscheidung wurde eine Rechnung über 4.014,06 Euro für Gartenbauarbeiten am selben Kindergarten zur Bezahlung freigegeben. 17.284,35 Euro wurden laut Rechnung für Gerüstbauarbeiten fällig. Auch hier musste die Bezahlung offenbar wieder ganz schnell gehen, deshalb: Eilentscheidung gefällt. Schließlich noch ein etwas dickerer Brocken: Die Mainzer Straßenbaufirma Hebau GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer: Peter Conrad; sein Name taucht auch auf der Liste der Gesellschafter der &#8222;Oppenheim Tourismus GmbH&#8220; auf) verlangte 32.126,44 Euro für die Sicherung des Kulturkellers. Auch dieses Geld war im Haushalt nicht eingeplant, per Eilentscheid wurde es von der Oppenheimer Rathausführung kurzerhand genehmigt. Der Eilentscheid zum Grundstücks-Ankauf. Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt. In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/2981-2/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Im Stadtrat: Held handelt rechtswidrig – in Serie</span></a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="2981" class="elementor elementor-2981" data-elementor-post-type="post">
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									<p>Es geht zum Beispiel um die Kosten-Explosion beim Gradinger-Abriss: Mit 600.000 Euro wurde geplant, jetzt müssen &#8211; wie <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/kosten-explosion-bei-gradinger-abbruch/" target="_blank" rel="noopener">berichtet</a> – mindestens 300.000 Euro nachgeschossen werden. Wie konnte das passieren, und wer soll das alles bezahlen?</p><p>Auch die „Oppenheim Tourismus GmbH“ kommt zur Sprache: Die mehrheitlich private Firma beutet, wie inzwischen <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/privatfirma-beutet-staedtische-geldquelle-aus/" target="_blank" rel="noopener">bekannt</a> wurde, städtische Geldquellen aus, ohne dass dafür eine Genehmigung des Stadtrats eingeholt wurde. Und nun? Wie geht man damit um, rückblickend? Und wie geht’s nun weiter?</p><p>Das brisanteste Thema aber kommt erst als TOP 8 zur Sprache, es lautet lapidar: „Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO“. Der Sachverhalt scheint auf den ersten Blick alltäglich, steht er doch in Oppenheim bei nahezu jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung. Dabei verkehrt diese Oppenheim-Routine die gesetzliche Aufgabenverteilung, die Kompetenzzuweisung an Stadtrat und Stadtbürgermeister, in ihr genaues Gegenteil:</p><p>Die rheinland-pfälzische <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/176f/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=9A18D459B129EE1D562F18B67A0405B0.jp22?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=jlr-GemORPrahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.price=0.0%23focuspoint%20#jlr-GemORPpP48" target="_blank" rel="noopener nofollow">Gemeindeordnung</a> (GemO) erlaubt unter Paragraf 48 einem Bürgermeister nur ausnahmsweise, Eilentscheidungen zu treffen. Das einzig und allein in ganz dringenden, begründeten Fällen – zur Abwendung eines Nachteils für die Kommune. Denn mit Eilentscheidungen wird das kommunale Parlament faktisch ausgeschaltet: Die gewählten Bürgervertreter können nicht mehr mitreden, sie können eine Eilentscheidung nur noch zur Kenntnis nehmen – hinterher. Rückgängig machen kann das Kommunalparlament den Alleingang des Bürgermeisters allenfalls dann noch, wenn dessen Entscheidung keine Rechte Dritter begründet hat (so die Rechtssprache). Faktisch sind in den meisten Fällen die Würfel für (oder auch: gegen) die Gemeinde also unwiederbringlich gefallen.</p><p>Natürlich macht die Ausnahmeregelung in Paragraf 48 der Gemeindeordnung Sinn: Wenn im Winter, um ein Beispiel zu nennen, ein Heizungsrohr in einem städtischen Gebäude platzt und Überschwemmung sowie Frostschäden drohen, darf ein Bürgermeister umgehend Handwerker engagieren, ohne vorher das Stadtparlament einberufen und um Erlaubnis fragen zu müssen.</p><p>Der Paragraf 48 der Gemeindeordnung ist also eine Art Notfall-Gesetz.</p><p>In Oppenheim aber, da sieht man das wohl anders. Da fällt der Stadtbürgermeister Eilentscheidungen in Serie, naturgemäß immer am Parlament vorbei, das erst im Nachhinein (manchmal – wie geschehen – auch erst nach Jahren) informiert wird. Auch die heutige Ratssitzung bildet da keine Ausnahme:</p><p>Über gleich fünf (!) Eilentscheidungen wird Stadtbürgermeister Marcus Held die Bürgervertreter allein in der heutigen Stadtratssitzung informieren. In vier Fällen wurden Gelder, die nicht im Etat eingeplant waren, zur Bezahlung von Rechnungen freigegeben – in Höhe von fast 60.000 Euro. Außerdem hat die Stadt ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft – für 162.000 Euro.</p><p>In all diesen Fällen war der Stadtrat nicht befragt worden. Die kommunale Volksvertretung kann jetzt die Geldausgaben auch nicht mehr rückgängig machen. Sie kann sie lediglich, als Information des Stadtbürgermeisters, zur Kenntnis nehmen.</p>								</div>
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									<p>Jetzt schauen wir uns mal an, was er daraus macht:</p><p>An diesem Dienstag will er den Stadtrat darüber informieren, dass die Rechnung eines Saarbrücker Architekten, der für die Kindertagesstätte Herrnweiher engagiert worden war, außerplanmäßig bezahlt wurde: 7.307,41 Euro wurden per Eilentscheid bewilligt.</p><p>Mit einer zweiten Eilentscheidung wurde eine Rechnung über 4.014,06 Euro für Gartenbauarbeiten am selben Kindergarten zur Bezahlung freigegeben.</p><p>17.284,35 Euro wurden laut Rechnung für Gerüstbauarbeiten fällig. Auch hier musste die Bezahlung offenbar wieder ganz schnell gehen, deshalb: Eilentscheidung gefällt.</p><p>Schließlich noch ein etwas dickerer Brocken: Die Mainzer Straßenbaufirma Hebau GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer: Peter Conrad; sein Name taucht auch auf der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/das-sind-die-eigentuemer-der-tourismus-gmbh/" target="_blank" rel="noopener">Liste der Gesellschafter</a> der &#8222;Oppenheim Tourismus GmbH&#8220; auf) verlangte 32.126,44 Euro für die Sicherung des Kulturkellers. Auch dieses Geld war im Haushalt nicht eingeplant, per Eilentscheid wurde es von der Oppenheimer Rathausführung kurzerhand genehmigt.</p>								</div>
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									<p>Und dann wurde noch ein Grundstück in Krämereck-Süd gekauft. Der Besitzer hatte es 2015 von der Stadt erworben, war in 2016 verstorben. Die Erben hatten das Erbe ausgeschlagen, laut Kaufvertrag besaß die Stadt nun ein Wiederkaufsrecht. Und das nutzte das Rathaus-Quartett ganz fix und ohne Rücksprache mit dem Stadtrat: Die Beigeordneten Bodderas, Krethe und Mohr unterschrieben eine Eilentscheidung. Stadtbürgermeister Held war in Urlaub, hat aber „Zustimmung erteilt“, wie es über seinem Namen auf der Eilentscheidung heißt.</p><p>In all diesen Fällen hätte allein der Stadtrat die Entscheidungen treffen müssen. Für Eilentscheidungen (zur Abwendung eines „Nachteils für die Stadt Oppenheim“, § 48 GemO) gab es keinen erkennbaren Grund, sie waren damit rechtlich nicht zulässig.</p><p>In dem <a href="http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/ii3/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=4190B49300EE9259B104397E44CCCF47.jp29?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE060029741&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.fopen=wf-#wf" target="_blank" rel="noopener nofollow">Urteil</a> des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. April 2006 heißt es in einer für Juristen ungewöhnlich klaren Schlichtheit und Verständlichkeit: „Um zu verhindern, dass die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen Bürgermeister und Gemeinderat leichtfertig unterlaufen wird“, sei bei Eilentscheidungen zu verlangen, „dass ein schwerer und praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden verhindert werden muss.“ Und weiter formulierten die Richter, ebenso unmissverständlich: „Eine Eilentscheidung nach § 48 GemO kommt daher nur in ganz dringenden Fällen in Betracht, in denen eine Entscheidung binnen weniger Stunden getroffen werden muss.“</p><p>Mussten die Gelder für den Architekten, für die Gerüstbaufirma und die Baufirma wirklich innerhalb von Stunden per Eilentscheidung freigegeben werden? Hätte der Grundstücksankauf nicht bis nach der heutigen Ratssitzung warten können? Wäre der Stadt ansonsten ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Schaden entstanden?</p><p>Die Antworten lauten: wohl kaum. Und so zeichnet sich ein Bild von dem kleinen rheinhessischen Städtchen ab, das in seiner dusteren Ausprägung beängstigend wirkt:</p><p>In Oppenheim hat sich – anders ist die Vielzahl der Eilentscheidungen nicht zu erklären – die Stadtführung längst abgehoben und verselbständigt, sie wähnt sich offenbar losgelöst von allen parlamentarischen Spielregeln, sie unterläuft regelmäßig die gesetzlich geregelte Zuständigkeitsverteilung. Das Parlament ist hier nicht mehr die vom Volk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft. Es dient dem Stadtbürgermeister als Staffage, die Bürgervertreter sind seine Marionetten: Der Puppenspieler Marcus Held lässt sie tanzen. Oder auch nicht. Immer nach seinem Gusto.</p><p>Es gilt übrigens auch: Dies alles geschieht mit Wissen und wohl auch Segen der <a href="https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Verbandsgemeindeverwaltung</a>, die von Helds Parteifreund Klaus Penzer geführt wird. In seiner Verwaltung im Oppenheimer „Rondo“ werden die Eilentscheidungen für die kommunalen Verwaltungen in der Regel vorbereitet und formuliert. Dass Penzer versucht haben sollte, den permanenten Verstößen gegen die Gemeindeordnung Einhalt zu gebieten, ist bisher nicht bekannt geworden.</p><p>Was aber heißt das am Ende, wenn ein Stadtbürgermeister wiederholt gegen die Gemeindeordnung verstößt, damit zugleich das Parlament übergeht und entmündigt?</p><p>Politisch ist es natürlich verheerend.</p><p>Nüchtern juristisch betrachtet ist das Verwaltungshandeln des sachlich unzuständigen Stadtbürgermeisters wiederholt rechtswidrig (trotz „Mitteilung“ an den Stadtrat).</p><p>Der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/rechnungshof-bericht-erst-nach-der-bundestagswahl/">Landesrechnungshof in Speyer</a> dürfte sich bereits kümmern. Und bald vielleicht auch die <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/staatsanwalt-ermittelt-gegen-held/">Staatsanwaltschaft in Mainz</a>?</p>								</div>
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		<title>Tourismus GmbH: Eine Frage – und dann so viele leere Worte</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-eine-frage-und-dann-so-viele-leere-worte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2017 18:15:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hansjürgen Bodderas]]></category>
		<category><![CDATA[Helmut Krethe]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim Tourismus GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsgemeinde Rhein-Selz]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn’s um kritisch-heikle Themen geht, ist’s vorbei mit der Oppenheimer Redseligkeit: Dann geben sich die Verantwortlichen im Rathaus an der Merianstraße sehr schnell sehr zugeknöpft. Das wurde beim Thema „Oppenheim Tourismus GmbH“ einmal mehr deutlich. Deshalb hier eine ausführliche Dokumentation der Fragen und Antworten: Auf welcher rechtlichen Grundlage, so lautete die schlichte Frage, behält eine mehrheitlich in privater Hand befindliche „Oppenheim Tourismus GmbH“ die Eintrittsgelder für das städtische Keller-Labyrinth ein, das der Stadt gehört? Wann genau hat der Stadtrat dem zugestimmt? Am 13. Juli wurde die erste Frage-Mail ins Rathaus geschickt. Helmut Krethe, der Tourismus-Beigeordnete der Stadt Oppenheim, antwortete noch am gleichen Tag: Er wisse die Antwort nicht, müsse erst recherchieren. „Als die GmbH im Jahre 2012 gegründet wurde, war ich noch nicht Mitglied der ,Stadtregierung’&#8220;, schrieb er. Zehn Tage später glaubte er die Lösung zur Umgehung einer Antwort zu wissen: Man solle sich bittschön mit solcher Frage an Raimund Darmstadt wenden. „Herr Darmstadt war zur Zeit der Gründung der GmbH der zuständige Tourismusbeigeordnete und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Ich habe seine damals eingeführte Praxis mit Amtsantritt im Juni 2014 so übernommen.“ Richtig ist: Raimund Darmstadt, heute AL-Chef in Oppenheim, war im Jahre 2013 Tourismus-Beigeordneter. Aber so geht’s natürlich nicht: Der Verweis an den Amtsvorgänger ist keine Antwort auf unsere Frage. Ein Hinweis an Herrn Krethe auf das Informationsgesetz Rheinland-Pfalz und das Landespressegesetz, wonach Behörden zu Auskünften verpflichtet sind, zeigt Wirkung: Krethe schickte am 26. Juli eine Antwort-Email mit langem Text und geringem Aussagegehalt. Im Folgenden seine Antwort im Wortlaut (kursiv) mit Anmerkungen: In Einklang mit den §§ 85 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GO-RLP) wurde für den Bereich des Tourismus in Oppenheim die Oppenheim Tourismus GmbH gegründet. Die Übertragung bestimmter gemeindlicher Aufgaben auf private Gesellschaften ist in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen. Die entsprechende Gesellschaftsgründung erfolgte mit Stadtratsbeschluss und kommunalaufsichtlicher Genehmigung. Anmerkung: Das ist völlig unstrittig! Eine Kommune kann Firmen gründen und diesen bestimmte Aufgaben übertragen, und natürlich muss der Stadtrat zustimmen. Das war allerdings nicht die Frage&#8230; Die Idee einer solchen Gesellschaft ist es gerade, bestimmte Aufgaben aus dem unmittelbaren Kostenbereich einer Kommune herauszunehmen. Andernfalls müssten die Aufgaben, die jetzt von der GmbH wahrgenommen werden, von städtischen Mitarbeitern umgesetzt werden, wie es vor der Gründung der GmbH war. Durch die Gründung der GmbH werden städtische Gelder eingespart, da die GmbH auch die Zahlung der Personalkosten der Mitarbeiter sowie die Aufwandsentschädigung der Gästebegleiter übernimmt. Das ist ganz allgemein die Hauptidee, die hinter einer solchen Gesellschaftsgründung steht. Solche Gesellschaftsgründungen sind auch nichts Außergewöhnliches und sind in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen. Anmerkung: Auch das ist alles klar: Natürlich soll eine GmbH, wenn möglich, Kosten einsparen helfen. Ob der Stadt in diesem Fall unterm Strich eine Besserstellung beschert wird, ist allerdings mehr als fraglich: Die GmbH behält jährlich über 200.000 Euro aus Kellerführungen ein. Früher blieb das ganze Geld bei der Stadt. Heute wandern – durchgerechnet – 51 Prozent nach Kosten in die Taschen stadtfremder Dritter. Das sind ausgesuchte Parteifreunde und Privatunternehmer, die zusammengenommen Mehrheitseigner der GmbH sind. Werden solche Gesellschaften gegründet, so muss mit diesen vor allem der öffentliche Zweck erfüllt werden, zu dem sie gegründet wurden. Das ergibt sich, wenn Sie eine gesetzliche Grundlage wissen wollen, aus § 85 III GO-RLP. Der Zweck ist hier die Tourismusförderung und zu diesem Zweck bietet die Oppenheim Tourismus GmbH die von Ihnen angesprochenen kostenpflichtigen Führungen an. Damit werden Erträge in Form der Entgelte erwirtschaftet. Dass eine solche Gesellschaft Erträge erwirtschaften kann und sogar soll, ergibt sich ebenfalls aus § 85 III GO-RLP. Mit den Erträgen werden insbesondere die Kosten abgedeckt, die bei der Durchführung der Führungen entstehen, wie unter Ziffer 2 bereits dargelegt. Dass bei einer solchen kommunalen Gesellschaft auch Kosten entstehen dürfen, ist ebenfalls in § 85 III GO-RLP vorgesehen. Danach sollen die Erträge gerade die anfallenden Aufwendungen abdecken. Anmerkung: Nähern wir uns einer Antwort? Es stimmt ja, was Herr Krethe schreibt: Natürlich soll die Tourismus GmbH Erträge erwirtschaften, gerne auch mit den Eintrittsgeldern der Kellerführungen. Der entscheidende Punkt aber ist: Darüber, dass eine mehrheitlich privat geführte GmbH die Eintrittsgelder bekommt, ohne dass die Stadt als Eigentümer des Keller-Labyrinths eine Entschädigung erhält, müsste erst der Stadtrat entscheiden. Weshalb unsere Frage lautete: Wann hat der Stadtrat genehmigt, dass die GmbH das Keller-Labyrinth zur Nutzung erhält und die Gelder aus dieser Nutzung einbehalten kann? Für das Erwirtschaften von Entgelten und das Zahlen von Aufwendungen einer solchen Gesellschaft sind keine einzelnen Stadtratsbeschlüsse notwendig. Erforderlich war der Stadtratsbeschluss über die Gründung der Gesellschaft und dieser wurde, wie Ihnen bekannt ist, ordnungsgemäß getroffen. Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die Gesellschaft dann auch eigenständig agieren. Es ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen, dass dann für jede einzelne Tätigkeit der GmbH wieder Stadtratsbeschlüsse notwendig wären. Anmerkung: Natürlich muss, das ist doch völlig unstrittig, der Stadtrat keine Beschlüsse über das tägliche GmbH-Geschäft fassen. Wohl aber darüber, dass städtisches Vermögen (nämlich das Keller-Labyrinth) der GmbH für ihr Geschäft zu Verfügung gestellt wird. Und nochmals: Wenn Gelder in sechsstelliger Höhe aus der Bewirtschaftung städtischen Vermögens nicht mehr in die Stadtkasse, sondern in eine mehrheitlich stadtfremde Firma fließen, dann sollte der Stadtrat das wissen. Und auch genehmigt haben. Wann, das war die Frage, wurde ein solcher Beschluss gefasst? Es ist nicht so, dass hier städtische Gelder an die GmbH überwiesen wurden und es ist auch nicht erkennbar, inwiefern für die Aufgabenwahrnehmung der GmbH weitere Stadtratsbeschlüsse erforderlich gewesen wären, als diejenigen, die getroffen wurden. Vielmehr hat sich die Stadt Oppenheim zu einem in der Gemeindeordnung vorgesehenen und von zahlreichen Kommunen praktizierten Modell entschieden. Die Praxis der Aufgabenwahrnehmung entspricht ebenfalls dem, was hierzu in der Gemeindeordnung vorgesehen ist. Anmerkung: Alles richtig – nur leider immer noch keine Antwort auf unsere Frage. 428 Wörter hat Herr Krethe in einer Mail geschrieben – und null Antwort geliefert.   Fazit nach Email Nr. 2: Lange Rede, wenig Sinn. Aber so schnell lassen wir uns nicht abwimmeln. Neuer Versuch. Und diesmal platzt der Knoten: Krethe räumt ein: Die Stadt hat tatsächlich keinen Überlassungsvertrag mit der Tourismus GmbH abgeschlossen. Krethe schreibt wörtlich: Es gibt, wie auch Ihnen bekannt ist, den Stadtratsbeschluss über die Gründung der<a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/tourismus-gmbh-eine-frage-und-dann-so-viele-leere-worte/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Tourismus GmbH: Eine Frage – und dann so viele leere Worte</span></a>]]></description>
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									<p>Wenn’s um kritisch-heikle Themen geht, ist’s vorbei mit der Oppenheimer Redseligkeit: Dann geben sich die Verantwortlichen im Rathaus an der Merianstraße sehr schnell sehr zugeknöpft. Das wurde beim Thema „Oppenheim Tourismus GmbH“ einmal mehr deutlich. Deshalb hier eine ausführliche Dokumentation der Fragen und Antworten:</p><p>Auf welcher rechtlichen Grundlage, so lautete die schlichte Frage, behält eine mehrheitlich in privater Hand befindliche „Oppenheim Tourismus GmbH“ die Eintrittsgelder für das städtische Keller-Labyrinth ein, das der Stadt gehört? Wann genau hat der Stadtrat dem zugestimmt?</p><p>Am 13. Juli wurde die erste Frage-Mail ins Rathaus geschickt. Helmut Krethe, der Tourismus-Beigeordnete der Stadt Oppenheim, antwortete noch am gleichen Tag: Er wisse die Antwort nicht, müsse erst recherchieren. <em>„Als die GmbH im Jahre 2012 gegründet wurde, war ich noch nicht Mitglied der ,Stadtregierung’&#8220;</em>, schrieb er.</p><p>Zehn Tage später glaubte er die Lösung zur Umgehung einer Antwort zu wissen: Man solle sich bittschön mit solcher Frage an Raimund Darmstadt wenden. <em>„Herr Darmstadt war zur Zeit der Gründung der GmbH der zuständige Tourismusbeigeordnete und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Ich habe seine damals eingeführte Praxis mit Amtsantritt im Juni 2014 so übernommen.“</em></p><p>Richtig ist: Raimund Darmstadt, heute AL-Chef in Oppenheim, war im Jahre 2013 Tourismus-Beigeordneter. Aber so geht’s natürlich nicht: Der Verweis an den Amtsvorgänger ist keine Antwort auf unsere Frage. Ein Hinweis an Herrn Krethe auf das Informationsgesetz Rheinland-Pfalz und das Landespressegesetz, wonach Behörden zu Auskünften verpflichtet sind, zeigt Wirkung: Krethe schickte am 26. Juli eine Antwort-Email mit langem Text und geringem Aussagegehalt. Im Folgenden seine Antwort im Wortlaut (kursiv) mit Anmerkungen:</p><ol><li><em>In Einklang mit den §§ 85 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GO-RLP) wurde für den Bereich des Tourismus in Oppenheim die Oppenheim Tourismus GmbH gegründet. Die Übertragung bestimmter gemeindlicher Aufgaben auf private Gesellschaften ist in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen. Die entsprechende Gesellschaftsgründung erfolgte mit Stadtratsbeschluss und kommunalaufsichtlicher Genehmigung.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Das ist völlig unstrittig! Eine Kommune kann Firmen gründen und diesen bestimmte Aufgaben übertragen, und natürlich muss der Stadtrat zustimmen. Das war allerdings nicht die Frage&#8230;</p><ol start="2"><li><em>Die Idee einer solchen Gesellschaft ist es gerade, bestimmte Aufgaben aus dem unmittelbaren Kostenbereich einer Kommune herauszunehmen. Andernfalls müssten die Aufgaben, die jetzt von der GmbH wahrgenommen werden, von städtischen Mitarbeitern umgesetzt werden, wie es vor der Gründung der GmbH war. Durch die Gründung der GmbH werden städtische Gelder eingespart, da die GmbH auch die Zahlung der Personalkosten der Mitarbeiter sowie die Aufwandsentschädigung der Gästebegleiter übernimmt. Das ist ganz allgemein die Hauptidee, die hinter einer solchen Gesellschaftsgründung steht. Solche Gesellschaftsgründungen sind auch nichts Außergewöhnliches und sind in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Auch das ist alles klar: Natürlich soll eine GmbH, wenn möglich, Kosten einsparen helfen. Ob der Stadt in diesem Fall unterm Strich eine Besserstellung beschert wird, ist allerdings mehr als fraglich: Die GmbH behält jährlich über 200.000 Euro aus Kellerführungen ein. Früher blieb das ganze Geld bei der Stadt. Heute wandern – durchgerechnet – 51 Prozent nach Kosten in die Taschen stadtfremder Dritter. Das sind ausgesuchte Parteifreunde und Privatunternehmer, die zusammengenommen Mehrheitseigner der GmbH sind.</p><ol start="3"><li><em>Werden solche Gesellschaften gegründet, so muss mit diesen vor allem der öffentliche Zweck erfüllt werden, zu dem sie gegründet wurden. Das ergibt sich, wenn Sie eine gesetzliche Grundlage wissen wollen, aus § 85 III GO-RLP. Der Zweck ist hier die Tourismusförderung und zu diesem Zweck bietet die Oppenheim Tourismus GmbH die von Ihnen angesprochenen kostenpflichtigen Führungen an. Damit werden Erträge in Form der Entgelte erwirtschaftet. Dass eine solche Gesellschaft Erträge erwirtschaften kann und sogar soll, ergibt sich ebenfalls aus § 85 III GO-RLP. Mit den Erträgen werden insbesondere die Kosten abgedeckt, die bei der Durchführung der Führungen entstehen, wie unter Ziffer 2 bereits dargelegt. Dass bei einer solchen kommunalen Gesellschaft auch Kosten entstehen dürfen, ist ebenfalls in § 85 III GO-RLP vorgesehen. Danach sollen die Erträge gerade die anfallenden Aufwendungen abdecken.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Nähern wir uns einer Antwort? Es stimmt ja, was Herr Krethe schreibt: Natürlich soll die Tourismus GmbH Erträge erwirtschaften, gerne auch mit den Eintrittsgeldern der Kellerführungen. Der entscheidende Punkt aber ist: Darüber, dass eine mehrheitlich privat geführte GmbH die Eintrittsgelder bekommt, ohne dass die Stadt als Eigentümer des Keller-Labyrinths eine Entschädigung erhält, müsste erst der Stadtrat entscheiden. Weshalb unsere Frage lautete: Wann hat der Stadtrat genehmigt, dass die GmbH das Keller-Labyrinth zur Nutzung erhält und die Gelder aus dieser Nutzung einbehalten kann?</p><ol start="4"><li><em>Für das Erwirtschaften von Entgelten und das Zahlen von Aufwendungen einer solchen Gesellschaft sind keine einzelnen Stadtratsbeschlüsse notwendig. Erforderlich war der Stadtratsbeschluss über die Gründung der Gesellschaft und dieser wurde, wie Ihnen bekannt ist, ordnungsgemäß getroffen. Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die Gesellschaft dann auch eigenständig agieren. Es ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen, dass dann für jede einzelne Tätigkeit der GmbH wieder Stadtratsbeschlüsse notwendig wären.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Natürlich muss, das ist doch völlig unstrittig, der Stadtrat keine Beschlüsse über das tägliche GmbH-Geschäft fassen. Wohl aber darüber, dass städtisches Vermögen (nämlich das Keller-Labyrinth) der GmbH für ihr Geschäft zu Verfügung gestellt wird. Und nochmals: Wenn Gelder in sechsstelliger Höhe aus der Bewirtschaftung städtischen Vermögens nicht mehr in die Stadtkasse, sondern in eine mehrheitlich stadtfremde Firma fließen, dann sollte der Stadtrat das wissen. Und auch genehmigt haben. Wann, das war die Frage, wurde ein solcher Beschluss gefasst?</p><ol start="5"><li><em>Es ist nicht so, dass hier städtische Gelder an die GmbH überwiesen wurden und es ist auch nicht erkennbar, inwiefern für die Aufgabenwahrnehmung der GmbH weitere Stadtratsbeschlüsse erforderlich gewesen wären, als diejenigen, die getroffen wurden. Vielmehr hat sich die Stadt Oppenheim zu einem in der Gemeindeordnung vorgesehenen und von zahlreichen Kommunen praktizierten Modell entschieden. Die Praxis der Aufgabenwahrnehmung entspricht ebenfalls dem, was hierzu in der Gemeindeordnung vorgesehen ist.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Alles richtig – nur leider immer noch keine Antwort auf unsere Frage. 428 Wörter hat Herr Krethe in einer Mail geschrieben – und null Antwort geliefert.</p><p><em> </em></p><p>Fazit nach Email Nr. 2: Lange Rede, wenig Sinn. Aber so schnell lassen wir uns nicht abwimmeln. Neuer Versuch. Und diesmal platzt der Knoten: Krethe räumt ein: Die Stadt hat tatsächlich keinen Überlassungsvertrag mit der Tourismus GmbH abgeschlossen. Krethe schreibt wörtlich:</p><ol><li><em>Es gibt, wie auch Ihnen bekannt ist, den Stadtratsbeschluss über die Gründung der Tourismus GmbH. Mit diesem Beschluss ist die Aufgabe des Tourismus (mit Ausnahme des politischen Teils) der GmbH übertragen worden. Die GmbH hat Ausgaben und Aufwendungen, die zuvor die Stadt getragen hat. Dazu zählen insbesondere die durch private Personen erbrachten Dienstleistungen in Form der Gästeführungen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen darf die GmbH auch Einnahmen generieren, also Erträge erwirtschaften, die im Zusammenhang mit dem übertragenen Aufgabenzweck stehen. Die Eintrittsgelder stehen in ganz unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben der GmbH und mit den bei der GmbH anfallenden Aufwendungen. Andernfalls wäre eine solche Gesellschaft wirtschaftlich nicht überlebensfähig.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Ist ja alles richtig. Hat niemand in Zweifel gezogen: Die GmbH wurde gegründet, sie darf Erträge erwirtschaften usw.usf. Was aber nicht heißt, dass sie einfach über städtisches Vermögen verfügen und daraus Einnahmen generieren darf, die der Stadt zustehen. Eben deshalb war unsere Frage: Wann wurde das genehmigt?</p><ol start="2"><li><em>Ein gesonderter Stadtratsbeschluss, mit dem explizit erklärt wird, dass die Eintrittsgelder für die Führungen von der GmbH vereinnahmt werden dürfen, gibt es nicht und dieser ist rechtlich auch nicht erforderlich. Ebenso wenig gibt es im Übrigen einen Beschluss dazu, dass die Gesellschaft ihrerseits die Dienstleistungen der Gästebegleiter vergütet. Beide unmittelbar miteinander verbundenen Themenkomplexe sind Maßnahmen der allgemeinen Geschäftsführung der GmbH im Rahmen der ihr gemäß den kommunalrechtlichen Vorschriften übertragenen Aufgaben.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Nun ist es raus! Endlich! Viele Seiten hat Herr Krethe geschrieben – hier steht die Antwort: Es gibt keinen Stadtratsbeschluss, wonach die Tourismus GmbH über die Eintrittsgelder verfügen darf. Krethe schreibt, dies sei rechtlich nicht erforderlich. Aber hat er auch recht?</p><ol start="3"><li><em>Nochmals weise ich darauf hin, dass ohne eine solche Gesellschaft nicht nur die Einnahmen aus solchen Führungen, sondern eben spiegelbildlich auch die Ausgaben im Zusammenhang mit solchen Touristik-Angeboten dann direkt bei der Stadt anfallen würden.</em></li></ol><p style="padding-left: 60px;"><strong>Anmerkung:</strong> Alles richtig und unstrittig, tut nur nichts zur Sache. Die von der GmbH generierten Eintrittsgelder sind eben nicht nur Kompensation für die Dienstleistung der Gästebegleiter, sondern eben auch und gerade für die Nutzung des städtischen Keller-Labyrinths. Ausschließlich um dessen Vermarktung geht es.</p><p>Ergebnis: Drei lange Mails – erst in der letzten Schreibphase räumt Krethe ein, dass es keinen Stadtratsbeschluss gibt. Und: Neue Fragen tauchen auf. Wenn’s denn so wäre, wie Krethe schreibt, dass mit dem Ratsbeschluss alle Einnahmen und Kosten von der Stadtkasse weggenommen wurden – warum stehen im kommunalen Etat immer noch zwei Planstellen für Tourismus? Und wer zahlt die Kosten für die Unterhaltung der Keller (Strom, Versicherungen, Reinigung etc.)? Gibt es darüber eine Absprache – oder sind diese Kosten bei der Stadt verblieben?</p><p>Neue Fragen an Herrn Krethe – die Antworten stehen noch aus&#8230;</p><p> </p>								</div>
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		<title>Schlendrian im Hause Held – gar mit System?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Ruhmöller]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jul 2017 09:46:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fall Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Oppenheim-Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Klaus Penzer]]></category>
		<category><![CDATA[Kreisverwaltung Mainz-Bingen]]></category>
		<category><![CDATA[Landesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Marcus Held]]></category>
		<category><![CDATA[Tourismus GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Verbandsgemeinde Rhein-Selz]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Oppenheimer Rathaus haben sich Abgründe aufgetan, und viele Menschen nicht nur in der Stadt fragen sich: Wie konnte das geschehen? Hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister Marcus Held mit seinen vielen Jobs und Nebentätigkeiten vielleicht übernommen, macht er deshalb so viele gravierende Fehler bei der Führung der Stadtgeschäfte? Geschieht dies gar willentlich? Oder hat ihn die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nicht genügend unterstützt und betreut? Hat ihn VG-Bürgermeister Klaus Penzer viel zu lange ohne Kontrolle gewähren lassen, weil Held als Jurist doch eigentlich wissen müsste, was Recht und Unrecht ist? Nicht nachvollziehbare Zahlungen zu Lasten der Stadtkasse wurden vom Stadtbürgermeister veranlasst, er hat Grundstücke zu teuer eingekauft und zu billig weiterverkauft, er stattete Parteifreunde mit Dauer-Aufträgen aus – und zu alledem agierte er bei diesen Entscheidungen, die teilweise bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, auch noch oftmals hinterm Rücken des Stadtrates! Das alles und noch viel mehr ist inzwischen bekannt und wird auf dieser Webseite ausführlich dokumentiert. Der Rechnungshof prüft, die Staatsanwaltschaft ermittelt – und Marcus Held tönt, er habe „immer versucht, für die Stadt Bestes zu tun“. Es klang nach purer Verzweiflung, als er jüngst seine Facebook-Gemeinde per Video-Botschaft anflehte: Man solle doch jetzt „einfach dem Politiker Marcus Held, dem Menschen Marcus Held in die Augen schauen“. Und dann? Was sehen wir dann? Wenn wir genauer hinschauen, wenn wir noch tiefer hinabsteigen in die Verwaltungsgeschäfte des Marcus Held: Dann sehen wir, dass unter seiner Regentschaft selbst simpelste Vorschriften der Gemeindeordnung in Oppenheim offenbar nicht beachtet wurden. Ein neues Beispiel wurde jetzt bekannt: Laut Gemeindeordnung ist nahezu jede Kommune mit Unternehmensbeteiligungen verpflichtet, einen „Beteiligungsbericht“ zu erstellen. Das ist in Paragraf 90 Absatz 2 ganz klar geregelt: Wenn eine Gemeinde an auch nur einem Unternehmen mit mindestens fünf Prozent beteiligt ist, muss sie das in einem Beteiligungsbericht festhalten und dabei insbesondere über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Beteiligung und die Wirtschaftsführung des Unternehmens – namentlich auch über die Bezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat – informieren. Es ist genau vorgeschrieben, welche Informationen ein solcher Bericht enthalten muss, und zudem ist in Paragraf 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung festgelegt, dass er an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen ist. So ist unser Verwaltungssystem nun mal: Simple Vorgänge werden ganz genau definiert, damit Transparenz herrscht und von den Verantwortlichen nicht gemauschelt werden kann. Der Beteiligungsbericht einer Kommune ist also kein Geheimpapier. Er muss öffentlich einsehbar sein! Jetzt fragen wir mal nach, ob wir den Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim einsehen dürfen: Die Stadt ist mit 49 Prozent an der Oppenheim Tourismus GmbH beteiligt (Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stadtbürgermeister Marcus Held), also müsste Marcus Held ja wohl auch einen Beteiligungsbericht erstellt haben. Bei dieser Frage gibt sich der Stadtbürgermeister plötzlich völlig untypisch äußerst wortkarg: Nach allem, was er auf dieser Webseite habe lesen müssen, „insbesondere wie Sie Tatsachen so verdreht haben, dass daraus ein Politkrimi fälschlicherweise zu meinen Lasten wurde“, werde er „keine Berichte oder lange Stellungnahmen, gleich welcher Art“, herausgeben. Und er verweist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, die von seinem Parteifreund Klaus Penzer geleitet wird: Da solle man nachfragen. Klaus Penzer, dem der Ruf vorauseilt, Befehlsempfänger von Marcus Held zu sein, antwortet auf eine entsprechende Anfrage erst gar nicht. Irgendwann zu nächtlicher Stunde schickt er von seinem iPhone aus und über den Bürgermeister-Account eine Email, die allerdings nur eine arg abseitige Karikatur enthält. Eine üble Schmähung. Keine Antwort. Nächste Stufen in der Verwaltungshierarchie: die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, die noch von Claus Schick geleitet wird. Auch er ist ein strammer SPD-Mann, und die in seinem Haus platzierte Kommunalaufsicht soll, so heißt es landauf landab, Hinweise auf kritikwürdige Vorgänge in SPD-geführten Kommunen nur ungern nachgehen, sondern lieber in langwierigen bürokratischen Prozessen auszusitzen versuchen. In diesem Fall aber hat die Verwaltung wenigstens eine Antwort parat, die Pressestelle lässt sie von Julia Isermenger übermitteln: „Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft derzeit die Haushalts- und Wirtschaftsführung der VG Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim und damit auch die Frage nach der Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts. Solange der Rechnungshof als zuständige Landesbehörde prüft, wird die Kommunalaufsicht der Prüfung des Rechnungshofes nicht vorgreifen.“ Wenn man diese Antwort wörtlich nimmt, ist sie natürlich Unsinn: Der Rechnungshof wird kaum die Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts prüfen, weil der ja laut Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn er im letzten Jahr herausgegeben wurde, war er öffentlich, müsste mithin auch jetzt noch einsehbar sein. Aber vielleicht soll die verdrehte Antwort etwas ganz anderes verklausuliert vermitteln: dass es nämlich gar keinen Beteiligungsbericht in Oppenheim gibt, weshalb der Rechnungshof erst einmal prüfe, ob er überhaupt notwendig sei&#8230; Kein Beteiligungsbericht in der Stadt Oppenheim? Das entspräche den Aussagen mehrere Ratsmitglieder, die auf Befragen erklärten, ein solches Schriftstück noch nie von Marcus Held bekommen zu haben. Und auch in den bei der Verbandsgemeinde archivierten Protokollen der Stadtratssitzungen findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass den Oppenheimer Parlamentarier jemals ein solches Papier vorgelegt worden wäre. Wir müssen also davon ausgehen: Es gibt gar keinen Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim und damit auch keinen Bericht zur Wirtschaftsführung der Oppenheim Tourismus GmbH! Das wäre ein krasser Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Wieder einmal müssen die Ratsmitglieder der Stadt, ob von SPD, AL oder CDU, erkennen, dass sie von ihrem Stadtbürgermeister nicht sachgerecht informiert wurden. Geschah das vorsätzlich, weil dubiose Geschäfte nicht publik werden sollten? Oder fahrlässig, weil die Vielzahl an Jobs und Tätigkeiten den Stadtbürgermeister zu überfordern beginnen? Das wäre, nein: Das ist zu prüfen. Ebenso wie die Mitverantwortung der Verbandsgemeindeverwaltung von Klaus Penzer, die doch Hilfestellung bei örtlichen Verwaltungsgeschäften leisten muss. Und nicht zuletzt wäre die Frage zu klären, warum sich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Kommunalaufsicht leistet, wenn diese die Geschäfte der Kommunen nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt&#8230; Der Rechnungshof hat übernommen: Das ist die gute Nachricht in diesem Akt des Oppenheim-Skandals! Es wird, ganz bestimmt, eines Tages alles geklärt!]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[		<div data-elementor-type="wp-post" data-elementor-id="2571" class="elementor elementor-2571" data-elementor-post-type="post">
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<p>Im Oppenheimer Rathaus haben sich Abgründe aufgetan, und viele Menschen nicht nur in der Stadt fragen sich: Wie konnte das geschehen? Hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete und Stadtbürgermeister Marcus Held mit seinen vielen Jobs und Nebentätigkeiten vielleicht übernommen, macht er deshalb so viele gravierende Fehler bei der Führung der Stadtgeschäfte? Geschieht dies gar willentlich? Oder hat ihn die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz nicht genügend unterstützt und betreut? Hat ihn VG-Bürgermeister Klaus Penzer viel zu lange ohne Kontrolle gewähren lassen, weil Held als Jurist doch eigentlich wissen müsste, was Recht und Unrecht ist?</p>
<p>Nicht nachvollziehbare Zahlungen zu Lasten der Stadtkasse wurden vom Stadtbürgermeister veranlasst, er hat Grundstücke zu teuer eingekauft und zu billig weiterverkauft, er stattete Parteifreunde mit Dauer-Aufträgen aus – und zu alledem agierte er bei diesen Entscheidungen, die teilweise bereits Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind, auch noch oftmals hinterm Rücken des Stadtrates! Das alles und noch viel mehr ist inzwischen bekannt und wird auf dieser Webseite ausführlich dokumentiert. Der <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/rechnungshof-bericht-erst-nach-der-bundestagswahl/" target="_blank" rel="noopener">Rechnungshof</a> prüft, die <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/staatsanwalt-ermittelt-gegen-held/" target="_blank" rel="noopener">Staatsanwaltschaft</a> ermittelt – und Marcus Held tönt, er habe „immer versucht, für die Stadt Bestes zu tun“. Es klang nach purer Verzweiflung, als er jüngst seine Facebook-Gemeinde per Video-Botschaft anflehte: Man solle doch jetzt „einfach dem Politiker Marcus Held, dem Menschen Marcus Held in die Augen schauen“.</p>
<p>Und dann? Was sehen wir dann?</p>
<p>Wenn wir genauer hinschauen, wenn wir noch tiefer hinabsteigen in die Verwaltungsgeschäfte des Marcus Held: Dann sehen wir, dass unter seiner Regentschaft selbst simpelste Vorschriften der Gemeindeordnung in Oppenheim offenbar nicht beachtet wurden.</p>
<p>Ein neues Beispiel wurde jetzt bekannt: Laut Gemeindeordnung ist nahezu jede Kommune mit Unternehmensbeteiligungen verpflichtet, einen „Beteiligungsbericht“ zu erstellen. Das ist in <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/6u9/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=3j&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-GemORPV7P90&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint" target="_blank" rel="noopener nofollow">Paragraf 90</a> Absatz 2 ganz klar geregelt: Wenn eine Gemeinde an auch nur einem Unternehmen mit mindestens fünf Prozent beteiligt ist, muss sie das in einem Beteiligungsbericht festhalten und dabei insbesondere über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Beteiligung und die Wirtschaftsführung des Unternehmens – namentlich auch über die Bezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat – informieren. Es ist genau vorgeschrieben, welche Informationen ein solcher Bericht enthalten muss, und zudem ist in <a href="http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/6r8/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=4d&amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;showdoccase=1&amp;doc.hl=0&amp;doc.id=jlr-GemORPV7P114&amp;doc.part=S&amp;toc.poskey=#focuspoint" target="_blank" rel="noopener nofollow">Paragraf 114</a> Absatz 2 der Gemeindeordnung festgelegt, dass er an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auszulegen ist.</p>
<p>So ist unser Verwaltungssystem nun mal: Simple Vorgänge werden ganz genau definiert, damit Transparenz herrscht und von den Verantwortlichen nicht gemauschelt werden kann.</p>
<p>Der Beteiligungsbericht einer Kommune ist also kein Geheimpapier. Er muss öffentlich einsehbar sein!</p>
<p>Jetzt fragen wir mal nach, ob wir den Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim einsehen dürfen: Die Stadt ist mit 49 Prozent an der Oppenheim Tourismus GmbH beteiligt (Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stadtbürgermeister Marcus Held), also müsste Marcus Held ja wohl auch einen Beteiligungsbericht erstellt haben.</p>
<p>Bei dieser Frage gibt sich der Stadtbürgermeister plötzlich völlig untypisch äußerst wortkarg: Nach allem, was er auf dieser Webseite habe lesen müssen, „insbesondere wie Sie Tatsachen so verdreht haben, dass daraus ein Politkrimi fälschlicherweise zu meinen Lasten wurde“, werde er „keine Berichte oder lange Stellungnahmen, gleich welcher Art“, herausgeben. Und er verweist an die <a href="https://www.vg-rhein-selz.de/vg_rhein_selz/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz</a>, die von seinem Parteifreund Klaus Penzer geleitet wird: Da solle man nachfragen.</p>
<p>Klaus Penzer, dem der Ruf vorauseilt, Befehlsempfänger von Marcus Held zu sein, antwortet auf eine entsprechende Anfrage erst gar nicht. Irgendwann zu nächtlicher Stunde schickt er von seinem iPhone aus und über den Bürgermeister-Account eine Email, die allerdings nur eine arg abseitige Karikatur enthält. Eine üble Schmähung. Keine Antwort.</p>
<p>Nächste Stufen in der Verwaltungshierarchie: die <a href="http://www.mainz-bingen.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow">Kreisverwaltung Mainz-Bingen</a>, die noch von Claus Schick geleitet wird. Auch er ist ein strammer SPD-Mann, und die in seinem Haus platzierte Kommunalaufsicht soll, so heißt es landauf landab, Hinweise auf kritikwürdige Vorgänge in SPD-geführten Kommunen nur ungern nachgehen, sondern lieber in langwierigen bürokratischen Prozessen auszusitzen versuchen.</p>
<p>In diesem Fall aber hat die Verwaltung wenigstens eine Antwort parat, die Pressestelle lässt sie von Julia Isermenger übermitteln:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft derzeit die Haushalts- und Wirtschaftsführung der VG Rhein-Selz und der Stadt Oppenheim und damit auch die Frage nach der Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts. Solange der Rechnungshof als zuständige Landesbehörde prüft, wird die Kommunalaufsicht der Prüfung des Rechnungshofes nicht vorgreifen.“</em></p>
<p>Wenn man diese Antwort wörtlich nimmt, ist sie natürlich Unsinn: Der Rechnungshof wird kaum die Notwendigkeit eines Beteiligungsberichts prüfen, weil der ja laut Gemeindeordnung zwingend vorgeschrieben ist. Wenn er im letzten Jahr herausgegeben wurde, war er öffentlich, müsste mithin auch jetzt noch einsehbar sein.</p>
<p>Aber vielleicht soll die verdrehte Antwort etwas ganz anderes verklausuliert vermitteln: dass es nämlich gar keinen Beteiligungsbericht in Oppenheim gibt, weshalb der Rechnungshof erst einmal prüfe, ob er überhaupt notwendig sei&#8230;</p>
<p>Kein Beteiligungsbericht in der Stadt Oppenheim? Das entspräche den Aussagen mehrere Ratsmitglieder, die auf Befragen erklärten, ein solches Schriftstück noch nie von Marcus Held bekommen zu haben. Und auch in den bei der Verbandsgemeinde archivierten Protokollen der Stadtratssitzungen findet sich kein einziger Hinweis darauf, dass den Oppenheimer Parlamentarier jemals ein solches Papier vorgelegt worden wäre.</p>
<p>Wir müssen also davon ausgehen: Es gibt gar keinen Beteiligungsbericht der Stadt Oppenheim und damit auch keinen Bericht zur Wirtschaftsführung der Oppenheim Tourismus GmbH! Das wäre ein krasser Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Wieder einmal müssen die Ratsmitglieder der Stadt, ob von SPD, AL oder CDU, erkennen, dass sie von ihrem Stadtbürgermeister nicht sachgerecht informiert wurden. Geschah das vorsätzlich, weil dubiose Geschäfte nicht publik werden sollten? Oder fahrlässig, weil die Vielzahl an Jobs und Tätigkeiten den Stadtbürgermeister zu überfordern beginnen?</p>
<p>Das wäre, nein: Das ist zu prüfen. Ebenso wie die Mitverantwortung der Verbandsgemeindeverwaltung von Klaus Penzer, die doch Hilfestellung bei örtlichen Verwaltungsgeschäften leisten muss. Und nicht zuletzt wäre die Frage zu klären, warum sich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Kommunalaufsicht leistet, wenn diese die Geschäfte der Kommunen nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt&#8230;</p>
<p>Der Rechnungshof hat übernommen: Das ist die gute Nachricht in diesem Akt des Oppenheim-Skandals! Es wird, ganz bestimmt, eines Tages alles geklärt!</p>								</div>
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