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	Kommentare zu: Gradinger-Verträge: Sagt Marcus Held die Unwahrheit?	</title>
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	<description>Der Fall Marcus Held. Dokumentation eines Polit-Thrillers.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Apr 2021 09:33:18 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>
		Von: G.K.		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-293</link>

		<dc:creator><![CDATA[G.K.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2017 08:56:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-293</guid>

					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-292&quot;&gt;J.S.&lt;/a&gt;.

Eine Klage durch Herrn Held auf Unterlassung nach § 823 BGB hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn er darlegen kann, dass die Behauptungen unwahr sind. 

Hier greift das Zivilrecht und der Anspruchsteller muss seinen Anspruch begründen, d.h. beweisen.
Das dürfte ihm hingegen schwer fallen, denn sonst hätte er es sicherlich schon einmal versucht. Zumal ihm sein Berliner Rechtsbeistand laut dem in diesem Blog veröffentlichten Schreiben mit viel Getöse und Tamtam davon abgeraten haben soll. 

Außerdem haben sich der Landesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages mit den Vorwürfen beschäftigt und sind offenbar zu dem jeweils ersten Ergebnis gekommen, dass es sich lohnt die Vorwürfe näher zu betrachten.
Dem Immunitätsausschuss ist besondere Beachtung beizumessen. Denn aus historischen Gründen muss ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten schon von beträchtlichem Gewicht sein. Das Prozedere ist in Nr. 192 Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zwingend vorgeschrieben:

192
Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der gesetzgebenden Körperschaften der Länder
(1) Beabsichtigt der Staatsanwalt, gegen einen Abgeordneten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil zu vollstrecken oder sonst eine genehmigungsbedürftige Strafverfolgungsmaßnahme zu treffen, so beantragt er, einen Beschluß der gesetzgebenden Körperschaft, der der Abgeordnete angehört, über die Genehmigung der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung oder zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahme herbeizuführen.
(2) 1Der Antrag ist mit einer Sachdarstellung und einer Erläuterung der Rechtslage zu verbinden. 2Die Beschreibung der zur Last gelegten Tat soll die Tatsachen enthalten, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gesehen werden, sowie Zeit und Ort ihrer Begehung angeben; die Strafvorschriften sind zu bezeichnen, die als verletzt in Betracht kommen. 3Auf eine aus sich heraus verständliche Darstellung ist zu achten. 4Bei Anträgen auf Genehmigung der Strafvollstreckung genügt die Bezugnahme auf ein vorliegendes oder beigefügtes Strafurteil.
(3) 1Der Antrag ist auf dem Dienstweg an den Präsidenten der betreffenden gesetzgebenden Körperschaft zu richten, bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch über das Bundesministerium der Justiz. 2Für die Landesjustizverwaltung und – bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages – für das Bundesministerium der Justiz sind Abschriften des Antrages beizufügen; eine beglaubigte Abschrift ist zu den Akten zu nehmen.
(4) In Privatklagesachen führt der Staatsanwalt die Genehmigung nur herbei, wenn er die Verfolgung übernehmen will (§§ 377, 376 StPO).
(5) Die Mitteilung nach § 8 EGStPO erfolgt auf dem Dienstweg.

Da überlegt sich die Staatsanwaltschaft schon sehr gut, ob sie genügend Gründe für ein solches Verfahren hat. 

Aber das wissen die klugen Juristen in Oppenheim sicherlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-292">J.S.</a>.</p>
<p>Eine Klage durch Herrn Held auf Unterlassung nach § 823 BGB hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn er darlegen kann, dass die Behauptungen unwahr sind. </p>
<p>Hier greift das Zivilrecht und der Anspruchsteller muss seinen Anspruch begründen, d.h. beweisen.<br />
Das dürfte ihm hingegen schwer fallen, denn sonst hätte er es sicherlich schon einmal versucht. Zumal ihm sein Berliner Rechtsbeistand laut dem in diesem Blog veröffentlichten Schreiben mit viel Getöse und Tamtam davon abgeraten haben soll. </p>
<p>Außerdem haben sich der Landesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages mit den Vorwürfen beschäftigt und sind offenbar zu dem jeweils ersten Ergebnis gekommen, dass es sich lohnt die Vorwürfe näher zu betrachten.<br />
Dem Immunitätsausschuss ist besondere Beachtung beizumessen. Denn aus historischen Gründen muss ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten schon von beträchtlichem Gewicht sein. Das Prozedere ist in Nr. 192 Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zwingend vorgeschrieben:</p>
<p>192<br />
Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der gesetzgebenden Körperschaften der Länder<br />
(1) Beabsichtigt der Staatsanwalt, gegen einen Abgeordneten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil zu vollstrecken oder sonst eine genehmigungsbedürftige Strafverfolgungsmaßnahme zu treffen, so beantragt er, einen Beschluß der gesetzgebenden Körperschaft, der der Abgeordnete angehört, über die Genehmigung der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung oder zur Durchführung der beabsichtigten Maßnahme herbeizuführen.<br />
(2) 1Der Antrag ist mit einer Sachdarstellung und einer Erläuterung der Rechtslage zu verbinden. 2Die Beschreibung der zur Last gelegten Tat soll die Tatsachen enthalten, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gesehen werden, sowie Zeit und Ort ihrer Begehung angeben; die Strafvorschriften sind zu bezeichnen, die als verletzt in Betracht kommen. 3Auf eine aus sich heraus verständliche Darstellung ist zu achten. 4Bei Anträgen auf Genehmigung der Strafvollstreckung genügt die Bezugnahme auf ein vorliegendes oder beigefügtes Strafurteil.<br />
(3) 1Der Antrag ist auf dem Dienstweg an den Präsidenten der betreffenden gesetzgebenden Körperschaft zu richten, bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch über das Bundesministerium der Justiz. 2Für die Landesjustizverwaltung und – bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages – für das Bundesministerium der Justiz sind Abschriften des Antrages beizufügen; eine beglaubigte Abschrift ist zu den Akten zu nehmen.<br />
(4) In Privatklagesachen führt der Staatsanwalt die Genehmigung nur herbei, wenn er die Verfolgung übernehmen will (§§ 377, 376 StPO).<br />
(5) Die Mitteilung nach § 8 EGStPO erfolgt auf dem Dienstweg.</p>
<p>Da überlegt sich die Staatsanwaltschaft schon sehr gut, ob sie genügend Gründe für ein solches Verfahren hat. </p>
<p>Aber das wissen die klugen Juristen in Oppenheim sicherlich.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: J.S.		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-292</link>

		<dc:creator><![CDATA[J.S.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2017 07:45:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-292</guid>

					<description><![CDATA[Realität und nicht nur Fiktion - leider.

Regional-Krimis sind ja in den letzten Jahren immer populärer geworden. Angefangen bei den Eifel-Krimis, über die KrimiSerie aus dem Allgäu und viele andere.

Schade, dass es sich beim Oppenheim Skandal nicht um Fiktion handelt.

Das wird wohl ein Sachbuch.

Ziemlich von Anfang an folge ich dieser Seite, mittlerweile verschlinge ich geradezu die immer neuen, bzw. ergänzenden Informationen.

Anfangs wartete ich noch auf Gegendarstellungen, Klage auf Unterlassung oder ähnliches.

Da aber von Seiten des Held (en) nichts dergleichen kommt und sich auch seine Anhänger nur in persönlichen Diffamierungen des Autors ergehen, muss ich von einem sehr hohen Wahrheitsgehalt des auf dieser Seite geschriebenen ausgehen.

Schade, dass scheinbar in der SPD niemand den Mumm zu haben scheint, mal kritische Fragen zu den Vorgängen im Dunstkreis des MdB mit aufgehobenen Immunität zu stellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Realität und nicht nur Fiktion &#8211; leider.</p>
<p>Regional-Krimis sind ja in den letzten Jahren immer populärer geworden. Angefangen bei den Eifel-Krimis, über die KrimiSerie aus dem Allgäu und viele andere.</p>
<p>Schade, dass es sich beim Oppenheim Skandal nicht um Fiktion handelt.</p>
<p>Das wird wohl ein Sachbuch.</p>
<p>Ziemlich von Anfang an folge ich dieser Seite, mittlerweile verschlinge ich geradezu die immer neuen, bzw. ergänzenden Informationen.</p>
<p>Anfangs wartete ich noch auf Gegendarstellungen, Klage auf Unterlassung oder ähnliches.</p>
<p>Da aber von Seiten des Held (en) nichts dergleichen kommt und sich auch seine Anhänger nur in persönlichen Diffamierungen des Autors ergehen, muss ich von einem sehr hohen Wahrheitsgehalt des auf dieser Seite geschriebenen ausgehen.</p>
<p>Schade, dass scheinbar in der SPD niemand den Mumm zu haben scheint, mal kritische Fragen zu den Vorgängen im Dunstkreis des MdB mit aufgehobenen Immunität zu stellen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: HuHu		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-274</link>

		<dc:creator><![CDATA[HuHu]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 16:54:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-274</guid>

					<description><![CDATA[§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte 

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.



§ 41 Bundesbeamtengesetz: Verlust der Beamtenrechte 

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder 
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.

(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte </p>
<p>(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts<br />
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder<br />
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.</p>
<p>§ 41 Bundesbeamtengesetz: Verlust der Beamtenrechte </p>
<p>(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts<br />
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder<br />
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.<br />
Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.</p>
<p>(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-271</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 09:37:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-271</guid>

					<description><![CDATA[Zitat M.H. „Wichtig ist mir auch der Hinweis, dass der Stadt und dem städtischen Haushalt keine Nachteile entstehen werden, egal wie der Zusatzantrag beschieden wird“.

Aber dem Steuerzahler enstehen aller Voraussicht nach Kosten wegen der heldschen Großmannssucht. Kann der Mann bitte von allen seinen Ämtern zurücktreten!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat M.H. „Wichtig ist mir auch der Hinweis, dass der Stadt und dem städtischen Haushalt keine Nachteile entstehen werden, egal wie der Zusatzantrag beschieden wird“.</p>
<p>Aber dem Steuerzahler enstehen aller Voraussicht nach Kosten wegen der heldschen Großmannssucht. Kann der Mann bitte von allen seinen Ämtern zurücktreten!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: A. F.		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-270</link>

		<dc:creator><![CDATA[A. F.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Sep 2017 08:47:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ein &quot;Listenschmied ohne Skrupel&quot;? 
Ehrenbürger und Träger des Bundesverdienstkreuzes Horst Gradinger wurde &quot;Ideenschmied mit Herz&quot; genannt. Wenn die Erben diesem Ruf auch post mortum Verantwortung tragen, steht einer Deckung der zusätzlichen Kosten der Altlastenentsorgung des Gradinger-Gebäudes, wie mit Schreiben des Innenministeriums vom 18.08.17 angesprochen, doch nichts im Wege!
Wenn jedoch die Rückantwort Helds vom 11.09.17 an das Innenministerium die geforderte Prüfung dieser Möglichkeit positiv enthalten würde, hätte man es mit Sicherheit über die Allgemeine Zeitung und die dortigen &quot;Verbündeten&quot; tönen hören.
Auch über anderweitige Unterlagen in diesem Bezug wurde weder etwas bekannt gemacht oder veröffentlicht!
Neue Tatsachen, altes Spiel! Leugnen, verwirren, bestreiten und von Aktuellem ablenken!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein &#8222;Listenschmied ohne Skrupel&#8220;?<br />
Ehrenbürger und Träger des Bundesverdienstkreuzes Horst Gradinger wurde &#8222;Ideenschmied mit Herz&#8220; genannt. Wenn die Erben diesem Ruf auch post mortum Verantwortung tragen, steht einer Deckung der zusätzlichen Kosten der Altlastenentsorgung des Gradinger-Gebäudes, wie mit Schreiben des Innenministeriums vom 18.08.17 angesprochen, doch nichts im Wege!<br />
Wenn jedoch die Rückantwort Helds vom 11.09.17 an das Innenministerium die geforderte Prüfung dieser Möglichkeit positiv enthalten würde, hätte man es mit Sicherheit über die Allgemeine Zeitung und die dortigen &#8222;Verbündeten&#8220; tönen hören.<br />
Auch über anderweitige Unterlagen in diesem Bezug wurde weder etwas bekannt gemacht oder veröffentlicht!<br />
Neue Tatsachen, altes Spiel! Leugnen, verwirren, bestreiten und von Aktuellem ablenken!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ich schon wieder		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-267</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ich schon wieder]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 22:13:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-267</guid>

					<description><![CDATA[Zitat M.H. &quot;Wichtig ist mir auch der Hinweis, dass der Stadt und dem städtischen Haushalt keine Nachteile entstehen werden, egal wie der Zusatzantrag beschieden wird&quot;.

Würde hier &quot;Kosten&quot; stehen, statt &quot;Nachteile&quot;, wäre mir wohler.

Man könnte immer noch Behaupten, dass die Beteiligung an den Abrisskosten (egal in welcher Höhe), dem Vorteil der Stadt Oppenheim dienen. Bezüglich des &quot;Haushalt&quot; ... ein kontaminiertes Gelände ... 

Korinthenkackerei, aber hier wohl notwendig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zitat M.H. &#8222;Wichtig ist mir auch der Hinweis, dass der Stadt und dem städtischen Haushalt keine Nachteile entstehen werden, egal wie der Zusatzantrag beschieden wird&#8220;.</p>
<p>Würde hier &#8222;Kosten&#8220; stehen, statt &#8222;Nachteile&#8220;, wäre mir wohler.</p>
<p>Man könnte immer noch Behaupten, dass die Beteiligung an den Abrisskosten (egal in welcher Höhe), dem Vorteil der Stadt Oppenheim dienen. Bezüglich des &#8222;Haushalt&#8220; &#8230; ein kontaminiertes Gelände &#8230; </p>
<p>Korinthenkackerei, aber hier wohl notwendig.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: G.S.		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-265</link>

		<dc:creator><![CDATA[G.S.]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 19:22:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-265</guid>

					<description><![CDATA[Wer diese Webseite bisher verfolgt hat, kann über die ehrenwerten Aktivisten nur staunen. Über Jahre hinweg konnten die Betroffenen ein wirklich gut funktionierendes Netzwerk aufbauen, Verflechtungen herstellen und offensichtlich die Kontrollorgane ( dazu gehört m. E. auch die AZ Landskrone ) nahezu ausschalten oder zumindest so zähmen, dass keine unangenehmen Recherchen zu befürchten waren. Es ist überfällig, dem Steuerzahler aufzuzeigen, was an Kosten anfällt. Es erscheint mir sehr wichtig, dass nicht nur der Hauptdarsteller, sondern auch die Inhaber der Nebenrollen weiter durchleuchtet werden. Denn ohne sie gäbe es dieses Ausmaß nicht. Aber der Inhaber dieser Webseite wird sich bestimmt noch dem Anliegen widmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer diese Webseite bisher verfolgt hat, kann über die ehrenwerten Aktivisten nur staunen. Über Jahre hinweg konnten die Betroffenen ein wirklich gut funktionierendes Netzwerk aufbauen, Verflechtungen herstellen und offensichtlich die Kontrollorgane ( dazu gehört m. E. auch die AZ Landskrone ) nahezu ausschalten oder zumindest so zähmen, dass keine unangenehmen Recherchen zu befürchten waren. Es ist überfällig, dem Steuerzahler aufzuzeigen, was an Kosten anfällt. Es erscheint mir sehr wichtig, dass nicht nur der Hauptdarsteller, sondern auch die Inhaber der Nebenrollen weiter durchleuchtet werden. Denn ohne sie gäbe es dieses Ausmaß nicht. Aber der Inhaber dieser Webseite wird sich bestimmt noch dem Anliegen widmen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: D. Mayer		</title>
		<link>https://www.der-oppenheim-skandal.de/gradinger-vertraege-sagt-marcus-held-die-unwahrheit/#comment-264</link>

		<dc:creator><![CDATA[D. Mayer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Sep 2017 17:56:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://der-oppenheim-skandal.de/?p=3690#comment-264</guid>

					<description><![CDATA[Zwei Fragen:

1) Sollte es zu einem finanziellen Schaden für GWG / HGO kommen, könnten dann zur Not eventuell Marcus Held als ihr Geschäftsführer bzw. die Genossen des Aufsichtsrates finanziell in Regress genommen werden?

2) Sollte Marcus Held des Verdachts der Untreue in aktuell neun Fällen überführt und gerichtlich verurteilt werden, verliert er dann (oder wann)

- als Volljurist vergleichbar einem kurpfuschenden Arzt seine &quot;Approbation&quot;;
- als Stadtbürgermeister und Parlamentarier seine erworbenen Anwartschaften auf &quot;Beamtenpension&quot;?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Fragen:</p>
<p>1) Sollte es zu einem finanziellen Schaden für GWG / HGO kommen, könnten dann zur Not eventuell Marcus Held als ihr Geschäftsführer bzw. die Genossen des Aufsichtsrates finanziell in Regress genommen werden?</p>
<p>2) Sollte Marcus Held des Verdachts der Untreue in aktuell neun Fällen überführt und gerichtlich verurteilt werden, verliert er dann (oder wann)</p>
<p>&#8211; als Volljurist vergleichbar einem kurpfuschenden Arzt seine &#8222;Approbation&#8220;;<br />
&#8211; als Stadtbürgermeister und Parlamentarier seine erworbenen Anwartschaften auf &#8222;Beamtenpension&#8220;?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
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